Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 18.06.2018 betreffend Landesgartenschau und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Am 6. Juni berichtete die "BILD Frankfurt" unter dem Titel "Der Landesgarten-Flop" über den schleppenden Anlauf der Landesgartenschau in Bad Schwalbach. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Wie Bundesgartenschauen verfolgen Landesgartenschauen das Ziel, durch die Schaffung oder Stärkung von attraktiven öffentlichen Grünstrukturen die Lebensqualität in den austragenden Städten zu verbessern, indem bestehende Defizite im Bereich Stadtgrün aufgegriffen werden. Dies erfolgt in der Regel im Zusammenspiel mit sonstigen strukturellen Maßnahmen, so dass mit Hilfe der Landesgartenschauen den austragenden Städten für ihre zukünftige Entwicklung jeweils spezifische nachhaltig wirkende Impulse gegeben werden und sie zugleich für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels ertüchtigt werden. Parallel dazu eröffnen Landesgartenschauen als mehrmonatliche Großveranstaltungen den austragenden Städten und Regionen auch vielschichtige Maßnahmen im Marketing, um sich als attraktiver Wohn- und Gewerbestandort und/oder als Tourismusdestination zu präsentieren. Der städtische Anteil an den damit verbundenen Ausgaben, die nicht durch z.B. Eintrittsgelder refinanziert werden, ist als Werbungskosten zu interpretieren. Landesgartenschauen haben auch einen Bildungsauftrag im Bereich Umwelt-Natur-Garten und richten in diesem Themenkomplex ein umfangreiches vielfältiges Angebot an die Besucherinnen und Besucher. Das "Grüne Klassenzimmer" ist wesentlicher Teil des Bildungsauftrages, es richtet sein Angebot speziell an Kinder und Jugendliche. Die bisherigen Hessischen Landesgartenschauen belegen deren nachhaltige positive Wirkungen, was die Hessische Landesregierung darin bestärkt, auch in Zukunft Gartenschauen in Hessen durchzuführen und dafür Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Die Hessische Landesregierung hält es für verfrüht, auf der Basis der bisher erreichten Besucherzahlen die Landesgartenschau 2018 in Bad Schwalbach eine Bewertung abzugeben und erachtet es zudem als nicht sachgerecht, dafür allein die Besucherzahl heranzuziehen. Der Erfolg einer Landesgartenschau zeigt sich in den nachhaltigen Wirkungen, d.h. der Erreichung der spezifischen Zielsetzungen, die von der jeweiligen Landesgartenschau verfolgt wurden. Darüber hinaus können sich weitere positive Effekte ergeben, wie z.B. eine Stärkung der Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Stadt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit wie vielen Besuchern rechnet die Landesregierung bei der diesjährigen Landesgartenschau? Basierend auf den erreichten Besucherzahlen der Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim (rund 525.000) und der Landesgartenschau 2014 in Gießen (rund 504.000) rechnen die Veranstalter der Landesgartenschau 2018 in Bad Schwalbach mit 500.000 Besucherinnen und Besuchern . Veranstalter der Landesgartenschau 2018 in Bad Schwalbach sind die Stadt Bad Schwal- Eingegangen am 11. Juli 2018 · Bearbeitet am 11. Juli 2018 · Ausgegeben am 13. Juli 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6563 11. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6563 bach und die Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen-Thüringen mbH, die gemeinsam eine Durchführungsgesellschaft, Landesgartenschau 2018 Bad Schwalbach GmbH (LGS- GmbH), gegründet haben. Frage 2. Wie viele Besucher haben die Landesgartenschau bis Ende Mai 2018 besucht? Nach Aussage der LGS-GmbH haben bis Ende Mai 68.000 Besucherinnen und Besucher die Landesgartenschau besucht. Bis zum 17.06. konnten 99.000 Besucherinnen und Besucher begrüßt werden. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der Eintrittspreise, insbesondere für Familien? Die Eintrittspreise hat der Aufsichtsrat der LGS-GmbH mit der Mehrheit seiner städtischen Mitglieder beschlossen. Die Einnahmen aus den Eintritten sind der wesentliche Teil der Finanzierung des Durchführungshaushaltes, der von der Stadt finanziert wird. Aus Sicht der Hessischen Landesregierung bewegen sich die Eintrittspreise der Landesgartenschau Bad Schwalbach auf dem für Landesgartenschauen aktuell üblichen Niveau. Die Hessische Landesregierung begrüßt es aber ausdrücklich, dass es in Bad Schwalbach im Bereich der Tageskarten mit der Karte Familie I auch ein vergünstigtes Angebot für Alleinerziehende gibt. Ein Vergleich mit anderen Landesgartenschauen in 2018 ergibt folgendes Bild: Landesgartenschau Bad Schwalbach: Tageskarte Erwachsener: ......................... 17 €, Tageskarte Kind/Jugend (6 bis17 Jahre): ........ 8 €, Tageskarte Familie I: ............................. 23 €, Tageskarte Familie II:............................. 40 €. Landesgartenschau Burg (ST): Tageskarte Erwachsener: ......................... 15 €, Tageskarte Kind/Jugend (7 bis 17 Jahre):........ 3 €. Mit dem Kauf einer Erwachsenenkarte können zeitgleich bis zu 3 kostenfreie Eintrittskarten für Kinder /Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahre erworben werden. Landesgartenschau Lahr (BW): Tageskarte Erwachsener: ......................... 18 €, Tageskarte Kind/Jugend (6 bis 17 Jahre):........ 4 €. eine Familienkarte als Tageskarte wird ebenfalls für 40 € angeboten; kein Angebot für Alleinerziehende. Landesgartenschau Würzburg (BY): Tageskarte Erwachsener: ......................... 18 €, Tageskarte Kind/Jugend (7 bis 17 Jahre):........ 3 €. keine Familienkarte als Tageskarte, für 2 Erwachsene und 2 Kinder (7 bis 17 Jahre) sind 42 € Eintritt zu zahlen €; kein Angebot für Alleinerziehende. Frage 4. Wie hoch waren die Zuschüsse des Landes für die Durchführung der Landesgartenschau? Das Land Hessen unterstützt die zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau erforderlichen Arbeiten und Investitionen im Kernbereich der Landesgartenschau anteilig mit bis zu 3,3 Mio. € aus Kapitel 0923, FP 10c. Zuwendungsempfänger ist die Stadt Bad Schwalbach. Die Landesförderung ist ausschließlich auf den investiven Bereich begrenzt, der Durchführungshaushalt wird nicht gefördert. Die genaue Höhe der Landesförderung für die Landesgartenschau kann erst nach abgeschlossener Prüfung des Gesamtverwendungsnachweises beziffert werden; dieser ist in 2019 von Bad Schwalbach vorzulegen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6563 3 Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bundes der Steuerzahler, dass sich Hessen im Eventbereich einen Luxus leistet, der seinesgleichen sucht? Die Hessische Landesregierung sieht in den Landesgartenschauen keine Eventveranstaltungen sondern bewährte Instrumente, um bestehende strukturelle Herausforderungen in den austragenden Kommunen aufzugreifen und einer nachhaltigen positiven Lösung zuzuführen. Den mit der Vergabe der Landesgartenschau durch die Landesregierung verknüpften Chancen für die austragende Stadt bzw. Region, sich bundesweit als attraktiver Wohn- und Gewerbestandort und/oder Tourismusdestination zu präsentieren, kommt mit Blick auf den demografischen Wandel darüber hinaus eine immer größere Bedeutung zu. Im Übrigen wird auf Frage 6 verwiesen. Frage 6. Welche anderen Länder veranstalten Landesgartenschauen und in welchem Rhythmus? Bis auf das Saarland führen alle Flächenländer Landesgartenschauen durch: Baden-Württemberg: Seit 1980 im Zweijahresrhythmus, seit 2001 jährlich mit "Kleinen Landesgartenschauen" (kleinere Fläche, kürzere Veranstaltungsdauer ) im Wechsel. Bayern: Seit 1980 im Zweijahresrhythmus, seit 1995 jährlich mit "Kleinen Landesgartenschauen" (kleinere Fläche, kürzere Veranstaltungsdauer ) im Wechsel. Brandenburg: Seit 2000, unregelmäßiger Rhythmus von drei bis fünf Jahren. Mecklenburg-Vorpommern: Bisher nur eine Landesgartenschau in 2002. Niedersachsen: Seit 2002 im Vierjahresrhythmus. Nordrhein-Westfalen: Seit 1970, unregelmäßiger Rhythmus, derzeit etwa alle drei Jahre. Rheinland-Pfalz: Seit 2000, üblicherweise im Vierjahresrhythmus, der derzeit nicht eingehalten wird. Sachsen: Seit 1996, im Rhythmus von drei bis fünf Jahren. Sachsen-Anhalt: Seit 2004, alle vier Jahre. Schleswig-Holstein: Seit 2008, im Rhythmus von vier bis fünf Jahren. Thüringen: Seit 2000, zunächst im Vierjahresrhythmus (versetzt zu Hessen), jetzt unregelmäßiger. Die jeweiligen Gründe für eventuelle Abweichungen von der üblichen Rhythmik in den anderen Ländern sind nicht bekannt. Wiesbaden, 28. Juni 2018 Priska Hinz