Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 19.06.2018 betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften im Schuljahr 2017/2018 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Um auf Wiederholungen zu verzichten, wird zunächst auf die zuletzt in der Kleinen Anfrage betreffend Überlastungsanzeigen von Lehrkräften, Drucksache 19/3432, erfolgte Klarstellung hinsichtlich der Bedeutung des Terminus "Überlastungsanzeige" im arbeitsrechtlichen Sinne hingewiesen . Bei den im jetzt nachgefragten Zeitraum eingegangenen Eingaben, bei denen erschwerte Arbeitsbedingungen u.ä. geltend gemacht wurden, handelt es sich nicht um Überlastungsanzeigen , da die im Arbeitsschutzgesetz dafür definierten Kriterien nicht erfüllt sind. Die Eingaben werden weiterhin zum Anlass genommen, die konkrete schulische Situation zu analysieren, um Optimierungspotenzial zu identifizieren sowie festzustellen, welche Maßnahmen passgenau die jeweilige Schule unterstützen können. Diese Verfahrensschritte können am besten vor Ort im Zusammenspiel zwischen Schule und Staatlichem Schulamt gestaltet werden. Daher werden im Kultusministerium eingehende Schreiben , die häufig auch parallel an das Schulamt gerichtet sind, an die untere Schulaufsichtsbehörde zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Die Vorbemerkung des Kultusministers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele als Überlastungsanzeigen gekennzeichnete Schreiben aus hessischen Schulen gingen seit dem Beginn des Schuljahres 2017/2018 bei der Landesregierung bzw. den Staatlichen Schulämtern ein? Im Schuljahr 2017/2018 gingen 95 als "Überlastungsanzeige" oder "Gefährdungsanzeige" bezeichnete Schreiben im Hessischen Kultusministerium und den Staatlichen Schulämtern ein, mit denen erschwerte Arbeitsbedingungen u.ä. geltend gemacht wurden. Frage 2. Von welchen Schulen kamen diese als Überlastungsanzeigen gesendeten Schreiben (aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort)? Eine Auflistung der Schulen ist der Tabelle 1 in Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3. Bei wie vielen diese Überlastungsanzeigen handelte es sich bereits um eine erstmalige oder erneute Fortschreibung? Eine Auflistung der erneuten Eingaben ist der Tabelle 2 in Anlage 1 zu entnehmen. Frage 4. Falls einzelne Überlastungsanzeigen für mehrere Personen gestellt wurden, wie viele Lehrkräfte insgesamt haben im Schuljahr 2017/2018 ihre Überlastung zum Ausdruck gebracht? (Summe aller beteiligten Lehrkräfte) In der überwiegenden Zahl der Fälle stammt die Eingabe vom Personalrat einer Schule. Aus den in einigen Fällen beigefügten Unterschriftenlisten ist die Zuordnung einer Unterschrift zu einer Beschäftigtengruppe nicht feststellbar. Sofern einige Lehrkräfte einer Schule gemeinsam Eingegangen am 2. August 2018 · Bearbeitet am 2. August 2018 · Ausgegeben am 3. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6566 02. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6566 als Überlastungsanzeigen bezeichnete Eingaben eingereicht haben, sind diese entsprechend der Anzahl der Personen in den Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 erfasst. Frage 5. In wie vielen Fällen konnte die Landesregierung die angezeigte Überlastung aus ihrer Sicht bestätigen ? Wie bereits in der Vorbemerkung formuliert, nimmt die Landesregierung die als Überlastungsanzeigen bezeichneten Eingaben ernst. Die einzelnen Sachverhalte werden geprüft und in einem multithematischen Umfeld mit der Schule besprochen, um gemeinsam Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, die für die jeweils konkrete schulische Arbeit entlastend wirken. Frage 6. Welche Gründe für eine Überlastung der Lehrkräfte wurden in den entsprechenden Schreiben angeführt , sowohl innerhalb als auch außerhalb des Einflussbereichs des Kultusministeriums? Eine Übersicht der in den Eingaben angegebenen Gründe ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 7. Wurden die in der Drucksache 19/3432 angeführten Maßnahmen, um gegen Überlastung vorzugehen , auf ihre Wirksamkeit auf die Lehrkräftegesundheit überprüft? Ja. Grundsätzlich werden alle vereinbarten Maßnahmen anlassbezogen sowie in den turnusgemäß stattfindenden Schulentwicklungsgesprächen zwischen Schule und Staatlichem Schulamt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. In der Prozessbegleitung können neben den Mitgliedern des Kern- oder des multithematischen Teams (MTT) Personen aus den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten zum Einsatz kommen, so dass auch fortlaufend die Wirksamkeit überprüft und erforderlichenfalls Vorhaben an den laufenden schulischen Prozess angepasst werden. Frage 8. Welche individuellen Lösungen, die über durchschnittliche und unverbindliche Maßnahmen hinausgehen , wurden konkret eingeleitet, um Überlastung abzubauen? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 19/3432 verwiesen. Die dort genannten landesweiten Maßnahmen wie die Schaffung zusätzlicher Stellen, die Reduzierung der Klassengrößen und die Senkung der Pflichtstundenzahl erhöhen die Gestaltungsspielräume der Schulen und entlasten die Kollegien. Anhand der zeitnah vorzunehmenden umfassenden Analyse der konkreten schulischen Situation wird zwischen Schule und Schulamt ausgelotet, ob die vorhandenen Gestaltungsspielräume weitere Möglichkeiten für die Schule bieten. Daneben wird mit Blick auf die konkret formulierten belastenden Faktoren stets erwogen, ob bislang nicht eingesetzte spezifische pädagogische, unterrichtsbezogene oder organisatorische Optionen ebenfalls entlastend wirken können. Weiter sind auch regionale und landesweite sowie externe Unterstützungsangebote mit einzubeziehen, die ihrerseits sowohl personell wie auch finanziell aufgestockt worden sind. Im Ergebnis entsteht für jede Schule ein individuelles Maßnahmenpaket, in dem auch die Umsetzungsschritte festgelegt sind. Frage 9. Wie viele Überlastungen, die seit 2014 der Landesregierung angezeigt wurden, konnten bereits erfolgreich abgebaut werden? Die Staatlichen Schulämter nutzen ihre direkten Kontakte, um Schulen auch im Vorfeld möglicher Belastungen zu beraten und präventiv zu unterstützen. Schulen ihrerseits haben jederzeit und unabhängig von einer vorher gestellten "Überlastungsanzeige" die Möglichkeit, über die in jedem Staatlichen Schulamt institutionalisierten Kernteams, die sich aus der Leiterin der Pädagogischen Unterstützung oder dem Leiter der Pädagogischen Unterstützung, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und den Schulberaterinnen und Schulberatern zusammensetzen, umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen anzufordern. Wiesbaden, 24. Juli 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 KA 19/6566 Zu Frage 2: Schulamtsbezirk (SSA): BOW DADI FD FFM GGMT GIVB HRWM HTW KS LDLM MKK MR OF RTWI SEWF Schulform: Summe Grundschule 2 5 2 4 1 1 1 1 1 3 5 2 28 Grund-, Haupt- und Realschule (mit Förderstufe) 1 2 3 Realschule 11 1 12 Förderschule 1 8 1 3 13 Integrierte Gesamtschule 2 12 4 18 Kooperative Gesamtschule 2 2 2 1 7 Gymnasium und Gymnasiale Oberstufenschule 6 2 1 3 2 14 Summe 2 11 0 41 4 4 1 1 1 3 1 0 12 11 3 95 Stand: 29. Juni 2018 Zu Frage 3: Schulamtsbezirk (SSA): BOW DADI FD FFM GGMT GIVB HRWM HTW KS LDLM MKK MR OF RTWI SEWF Schulform: Summe Grundschule 1 3 1 1 6 Grund-, Haupt- und Realschule (mit Förderstufe) 0 Realschule 0 Förderschule 1 1 2 Integrierte Gesamtschule 6 6 Kooperative Gesamtschule 1 1 Gymnasium und Gymnasiale Oberstufenschule 1 1 2 Summe 1 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 4 3 1 17 Stand: 29. Juni 2018 BOW Staatl. Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis DADI Staatl. Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg u. die Stadt Darmstadt FD Staatl. Schulamt für den Landkreis Fulda FFM Staatl. Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main GGMT Staatl. Schulamt für den Kreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis GIVB Staatl. Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis HRWM Staatl. Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis HTW Staatl. Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis KA Staatl. Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel LDLM Staatl. Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg MKK Staatl. Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis MR Staatl. Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf OF Staatl. Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main RTWI Staatl. Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden SEWF Staatl. Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg Legende: Tabelle 1 Tabelle 2 Anzahl der Eingaben davon erneute Eingaben Anlage 2 KA 19/6566Zu Frage 6: Gründe laut Eingaben: Gestiegenes Arbeitspensum durch Zunahme der dienstlichen Aufgaben: insbesondere durch Einführung von Förderplänen, Lernstandserhebungen, verstärkte Kommunikation und Kooperation mit außerschulischen Betreuungskräften, Mehraufwand durch Verwaltungstätigkeiten (Ausfüllen Teilhabepakete, Anträge auf Finanzierung von Klassenfahrten), Mentorentätigkeit, Praxissemester Mehrarbeit durch Inklusion, zu wenig Zeit/Stunden für inklusive Beschulung, fehlende räumliche und personelle Kapazitäten Räumliche Gegebenheiten, bauliche Mängel, Sauberkeit, Lärmbelästigung Erschwerte Arbeitsbedingungen bedingt duch sozial schwieriges Einzugsgebiet Schulform: Grundschule 25 25 17 17 Grund-, Haupt- und Realschule (mit Förderstufe) 3 3 3 1 Realschule 12 12 12 11 Förderschule 12 8 10 10 Integrierte Gesamtschule 18 18 11 16 Kooperative Gesamtschule 7 6 3 6 Gymnasium und Gymnasiale Oberstufenschule 10 5 7 5 Summen: 87 77 63 66 Stand: 29. Juni 2018 6566_Anlagen.pdf Anlage_1(6) Anlage_2(5)