Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 21.06.2018 betreffend Gestaltung und Durchführung von zentralen schulischen Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Zentrale Abschlussprüfungen stellen landesweit vergleichbare Abschlüsse sicher. Sie werden zentral erstellt in den Bildungsgängen der Haupt- und Realschule sowie im gymnasialen Bildungsgang (Landesabitur) sowohl für den Ersten als auch für den Zweiten Bildungsweg. Auch die Abschlussprüfung in der Fachoberschule wird als zentrale Abschlussprüfung durchgeführt. Hinsichtlich des von dem Fragesteller verwendeten Begriffes der "Vergleichsarbeiten" ist anzumerken , dass hierbei grundsätzlich zwischen den Erhebungen des Zentralen Lernstands und landesweiten oder schulinternen Vergleichsarbeiten zu unterscheiden ist. Zu den Vergleichsarbeiten zählen zunächst die Zentralen Lernstandserhebungen in den Jahrgängen drei und acht (VERA 3 und VERA 8). Diese orientieren sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Sie ermöglichen Schulen eine datengestützte Standortbestimmung im Hinblick auf die in den Bildungsstandards formulierten Kompetenzerwartungen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Als landesweite Vergleichsarbeit ist der Mathematikwettbewerb zu nennen. Neben dem Wettbewerbsgedanken und dem Vergleich der Leistungsfähigkeit bietet der Wettbewerb in der ersten Runde für die Fachlehrkräfte Orientierungshilfen zum Stand des Kompetenzerwerbs in der jeweiligen Lerngruppe. Schulinterne Vergleichsarbeiten sind Klassenarbeiten und werden in Deutsch, Mathematik sowie in der ersten und zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen sechs und acht der Mittelstufe und in allen Parallelkursen im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1 oder Q2)1 geschrieben. Im Fach Mathematik wird die schulinterne Vergleichsarbeit in der Jahrgangsstufe acht durch den landesweiten Mathematikwettbewerb ersetzt. Auch an den Schulen für Erwachsene können Vergleichsarbeiten in allen Fächern schuleinheitlich oder landeseinheitlich geschrieben werden. Verbindlich vorgeschrieben sind schuleinheitliche Vergleichsarbeiten in der Abendrealschule am Ende des zweiten Semesters und im Abendgymnasium sowie im Hessenkolleg am Ende des zweiten Semesters der Einführungsphase für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.2 Planung, Durchführung und Auswertung von schulinternen Vergleichsarbeiten sind ein wesentlicher Teil der Kooperations- und Evaluationskultur eines Kollegiums und einer Fachschaft. Sie eröffnen als schulinternes Instrument zur Qualitätsentwicklung die Möglichkeit, gemeinsame Lernstandards festzulegen und weiterzuentwickeln. __________________________ 1 Vgl. dazu Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 (ABl. 2018 S. 2), Anlage 2 (7), sowie Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 360), § 9 (10). 2 Gemäß § 13 (6) Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene vom 13. September 2003 (ABl. S. 776, 904), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Januar 2017 (ABl. S. 32). Eingegangen am 31. Juli 2018 · Bearbeitet am 31. Juli 2018 · Ausgegeben am 2. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6579 31. 07. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 Die nachfolgenden Ausführungen zu den Vergleichsarbeiten beziehen sich in Abgrenzung zu den vorab dargestellten schulinternen Vergleichsarbeiten nur auf die Erhebungen des Zentralen Lernstands sowie den landesweit verbindlichen Mathematikwettbewerb. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. An welchen Schulformen finden in Hessen in welchen Jahrgangsstufen in der Regel welche zentralen Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten wann im Schuljahr statt? (Darstellung getrennt nach Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten) Die Zuordnungen der Zentralen Abschlussprüfungen, der Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen sowie des landesweiten Mathematikwettbewerbs zu den Schulformen sind Anlage 1 zu entnehmen. Zentrale Abschlussprüfungen Landesabitur Gymnasiale Oberstufe (Erster Bildungsweg)/Berufliches Gymnasium Die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium im Anschluss an die Schulformen der Sekundarstufe I gliedern sich in die zwei Halbjahre der Einführungsphase (E1 und E2) sowie die vier Halbjahre der Qualifikationsphase (Q1 bis Q4). Die Abiturprüfung findet am Ende der Qualifikationsphase statt. Die schriftlichen Prüfungen in den beiden Leistungskursen und in einem Grundkurs werden zentral gestellt (vgl. §  8 Abs. 10 und § 22 Abs. 1 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. August 2017 (ABl. S. 672)). Der Zeitraum der Prüfungen (Landesabitur Gymnasiale Oberstufe und Landesabitur Berufliches Gymnasium) ist durch Erlass geregelt. Prüfungsfächer im Landesabitur Gymnasiale Oberstufe (Erster Bildungsweg) sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Latein, Altgriechisch, Kunst, Musik, Geschichte, Geschichte bilingual (in Verbindung mit den Unterrichtssprachen Englisch und Französisch), Politik und Wirtschaft, Politik und Wirtschaft bilingual (in Verbindung mit den Unterrichtssprachen Englisch und Französisch), Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Ethik, Philosophie, Sport, Mathematik, Biologie , Chemie, Physik und Informatik. Prüfungsfächer im Landesabitur Berufliches Gymnasium (fachrichtungs- und schwerpunktbezogene Fächer) sind Bautechnik, Biologietechnik, Chemietechnik, Datenverarbeitung Wirtschaft, Datenverarbeitung Elektrotechnik, Elektrotechnik, Ernährungslehre, Gestaltungs- und Medientechnik , Gesundheitslehre, Gesundheitsökonomie, Maschinenbau, Mechatronik, Pädagogik, Rechnungswesen, Technische Informatik, Umwelttechnik, Umweltökonomie, Wirtschaftslehre bilingual, Wirtschaftslehre und Wirtschaftslehre des Haushalts. Landesabitur Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Im Rahmen des Landesabiturs an den Abendgymnasien und Hessenkollegs sind gemäß Oberstufen - und Abiturverordnung vom 20. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017 (ABl. S. 672), Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Latein, Historischpolitische Bildung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Mathematik, Chemie, Biologie, Physik sowie Informatik Bestandteil des Zentralabiturs der Schulen für Erwachsene. Die Abiturprüfung findet am Ende der Qualifikationsphase statt; der Zeitraum der Prüfungen ist durch Erlass geregelt. Zentrale Abschlussprüfungen Fachoberschule "Die Fachoberschule […] führt in verschiedenen Fachrichtungen und Organisationsformen in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung zur Fachhochschulreife. […] Die Fachoberschule endet mit einer Prüfung. Die Ausbildung erfolgt in den Organisationsformen A und B. In der zweijährigen Organisationsform A werden der erste Ausbildungsabschnitt in Teilzeit und der zweite Ausbildungsabschnitt in Vollzeit unterrichtet. Im ersten Jahr findet in der Regel an zwei Wochentagen Unterricht statt. An den anderen Tagen wird ein einschlägiges, gelenktes Praktikum absolviert. Der Unterricht und das gelenkte Praktikum können auch in Blockform organisiert werden. […] In der einjährigen Organisationsform B wird der Unterricht in der Regel in Vollzeitform angeboten." (Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen vom 2. Mai 2001 (ABl. S. 299, 702), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. März 2013 (ABl. S. 222)). Der Zeitraum der Prüfungen an der Fachoberschule ist durch den jeweiligen Prüfungserlass geregelt (für das Schuljahr 2017/18 vgl.: Zentrale Abschlussprüfung in der Fachoberschule 2018; Hinweise zur Vorbereitung und Durchführungsbestimmungen, Erlass vom 20. Juni 2017). Prüfungsfächer der Zentralen Abschlussprüfungen Fachoberschule sind Deutsch, Englisch, Mathematik , Bautechnik, Chemische/Physikalische Technik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 3 Maschinenbau, Mechatronik, Textiltechnik und Bekleidung, Umwelttechnik, Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Verwaltung bilingual , Wirtschaftsinformatik, Gestaltung, Gesundheit und Sozialwesen. Zentrale Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Erster Bildungsweg) Die zentralen Abschlussarbeiten im Bildungsgang der Hauptschule finden in der zweiten Hälfte des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch, Mathematik und (für den qualifizierenden Hauptschulabschluss) Englisch statt. Die zentralen Abschlussarbeiten im Bildungsgang Realschule finden in der zweiten Hälfte des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch, Französisch) statt. Zentrale Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Zweiter Bildungsweg) Die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Abendhauptschule und der Abendrealschule an Schulen für Erwachsene dienen dem Erwerb des Hauptschulabschlusses , des qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss ). Zentrale schriftliche Prüfungsfächer sind jeweils Deutsch und Mathematik; bei dem qualifizierenden Hauptschul- und dem mittleren Abschluss zusätzlich Englisch. Die Prüfungen liegen jeweils am Ende des Sommer- und des Wintersemesters, in der Abendhauptschule in der Regel nach einem Schulbesuchsjahr, in der Abendrealschule in der Regel nach zwei Schulbesuchsjahren. Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Die Zentralen Lernstandserhebungen finden in der dritten Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik verpflichtend an allen öffentlichen, allgemeinbildenden Grundschulen statt. Es besteht eine fakultative Teilnahmemöglichkeit für Privat- und Förderschulen. Im Fach Deutsch werden immer die Domäne Lesen und eine weitere Domäne im jährlichen Wechsel erhoben , im Fach Mathematik jeweils zwei Domänen im jährlichen Wechsel. Das Testzeitfenster beläuft sich auf drei Wochen im April bzw. Mai. In der achten Jahrgangsstufe werden die Zentralen Lernstandserhebungen verpflichtend von allen Schülerinnen und Schülern an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des ersten Bildungswegs in mindestens einem Fach geschrieben. Privat- und Förderschulen können fakultativ an den Zentralen Lernstandserhebungen teilnehmen. Auch die Teilnahme an zusätzlichen Fächern ist freiwillig. Angeboten werden die Fächer Mathematik (immer alle Domänen und Leitideen), Deutsch (immer Lesen und eine weitere Domäne im jährlichen Wechsel) und die erste Fremdsprache Englisch oder Französisch (immer Lesen und Zuhören). Der Testzeitraum umfasst drei Wochen im Februar. Mathematikwettbewerb Der Mathematikwettbewerb des Landes Hessen gibt den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe acht Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Mathematik zu vergleichen. Der Wettbewerb erstreckt sich über drei Runden. Besonders in der zweiten und dritten Runde treten Schülerinnen und Schüler aus ganz Hessen mit herausragenden mathematischen Kompetenzen an, um die Kreis- und Landessiegerinnen und -sieger zu ermitteln. Neben dem Wettbewerbsgedanken und dem Vergleich der Leistungsfähigkeit bietet der Wettbewerb in der ersten Runde für die Fachlehrkräfte Orientierungshilfen zum Stand des Kompetenzerwerbs in der jeweiligen Lerngruppe. Am Mathematikwettbewerb nehmen in der ersten Runde alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe acht der Schulen, die zum Hauptschulabschluss, zum mittleren Schulabschluss oder zum Abitur führen, teil. In allen Wettbewerbsrunden werden jeweils drei Aufgabengruppen angeboten. Die Aufgabengruppen werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe acht wie folgt festgelegt: Aufgabengruppe A: Schülerinnen und Schüler der Gymnasien, der Gymnasialzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der A-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen. Aufgabengruppe B: Schülerinnen und Schüler der Realschulen, der Realschulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der B-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen. Aufgabengruppe C: Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, der Hauptschulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der C-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen . 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 Bei einer Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (E- und G-Differenzierung) in schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen erfolgt die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den o.g. Aufgabengruppen durch die unterrichtenden Fachlehrkräfte. Die für die erste Runde getroffene Zuordnung gilt im Allgemeinen auch für die folgenden Runden. Bei einem Wechsel der Schulform zwischen zwei Wettbewerbsrunden erfolgt ein Wechsel zu der entsprechenden Aufgabengruppe. Frage 2. Welche Gremien gestalten jeweils diese zentralen Prüfungs- bzw. Vergleichsaufgaben? Zentrale Abschlussprüfungen Das Hessische Kultusministerium (HKM) beauftragt das jeweils zuständige Sachgebiet des Dezernats II.4 "Leistungsfeststellungen und Curricula" der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) mit der Erstellung der zentralen Prüfungsaufgaben. Hier erarbeiten unter der zuständigen Sachgebietsleitung Koordinatorinnen und Koordinatoren mit den jeweiligen Fachkommissionen die Prüfungsaufgaben. Die Kommissionen setzen sich jeweils aus Lehrkräften mit entsprechender Unterrichts- und Prüfungserfahrung in den genannten Prüfungsfächern zusammen. In einem weiteren Qualitätssicherungsprozess (u.a. externe Prüflesungen) zwischen HKM und LA werden die Aufgaben weiter optimiert. Die Entscheidung bezüglich der konzeptionellen Weiterentwicklung der Aufgabenformate und der Anforderungsprofile obliegt dem HKM. Die LA leistet hierzu die fachliche Beratung und liefert darüber hinaus Auswertungsergebnisse auf Grundlage unterschiedlicher Evaluationsmethoden , die jährlich zur Anwendung kommen. Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Die Aufgaben und die begleitenden didaktischen Materialien der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA) werden zentral sowohl für die dritte als auch für die achte Jahrgangsstufe für Deutschland unter der Federführung des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Berlin (IQB) von Arbeitsgruppen erstellt. An der Aufgabenentwicklung sind beteiligt: Lehrkräfte aus allen Schulformen und Bundesländern, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker, Psychologinnen und Psychologen sowie Testexpertinnen und Textexperten, Arbeitsgruppen zur Adaption der Testmaterialien für blinde und sehgeschädigte Kinder, für hörgeschädigte Kinder, für Kinder im Bereich Sprachheilförderung und für Kinder im Bereich körperliche und motorische Entwicklung. Die Aufgaben werden vor dem Einsatz mehrmals im Testheft erprobt, wobei auch die Einschätzungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Zeitangaben zur Bearbeitungsdauer eingeholt werden. Alle Aufgaben durchlaufen eine Pilotierung, die an einer bundesweiten, repräsentativen Schülerstichprobe durchgeführt wird. Basierend auf den Daten dieser Pilotierung ist für jede (Teil-) Aufgabe die empirische Schwierigkeit (und nicht nur eine Grobeinschätzung durch die Aufgabenentwickler) bekannt. Mathematikwettbewerb Für die Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden vom Hessischen Kultusministerium drei Aufgabenausschüsse berufen, die mit der Beauftragten für die Organisation zusammenarbeiten. Es können auch Aufgabenvorschläge von Fachlehrerinnen und -lehrern, die nicht dem Aufgabenausschuss angehören, eingereicht und berücksichtigt werden. Frage 3. Wie sind diese Gremien jeweils zusammengesetzt, sofern die Landesregierung darauf Einfluss hat? Zentrale Abschlussprüfungen Die Fachkommissionen werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) mit Kolleginnen und Kollegen mit besonderer Fachexpertise besetzt, die mit einem Teil ihres Stundendeputats zu diesem Zwecke an die LA abgeordnet sind. Darüber hinaus wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit Lehrkräfte unterschiedlicher Schulformen sowie aus allen Regionen Hessens in den Kommissionen vertreten sind. Damit soll eine größtmögliche Partizipation der Schulen erreicht werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 5 Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) An der Aufgabenentwicklung für die Zentralen Lernstandserhebungen (VERA) sind beteiligt: Lehrkräfte aus allen Schulformen und Ländern, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker, Psychologinnen und Psychologen sowie Testexpertinnen und Textexperten, Arbeitsgruppen zur Adaption der Materialien. Von Seiten des Hessischen Kultusministeriums wird darauf geachtet, dass in jeder Arbeitsgruppe möglichst mindestens eine Aufgabenentwicklerin oder ein Aufgabenentwickler aus Hessen vertreten ist. Auch in der Gruppe der Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker sind teilweise hessische Universitäten vertreten. Mathematikwettbewerb Für die Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden vom Hessischen Kultusministerium drei Aufgabenausschüsse berufen, die mit der Beauftragten für die Organisation zusammenarbeiten. In den drei Aufgabenausschüssen arbeiten Lehrkräfte des jeweiligen Bildungsganges für die Aufgabengruppen A, B und C (siehe dazu auch Frage 1). Ebenso können Aufgabenvorschläge von Fachlehrerinnen und -lehrern, die nicht dem Aufgabenausschuss angehören, eingereicht und berücksichtigt werden. Frage 4. Bei welchen Vergleichsarbeiten fließen die Ergebnisse in die Notenvergabe der Schülerinnen und Schüler ein? Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Bei den Zentralen Lernstandserhebungen (VERA) fließen die Ergebnisse nicht in die Noten der Schülerinnen und Schüler ein. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der durch ein externes Instrument initiierten, datenbasierten und kriteriengestützten Diagnose im Sinne eines "Frühwarnsystems " auch zur Identifikation von Risikogruppen und zur optimalen Förderung der Klassen hinsichtlich ihres Stärken-Schwächen-Profils. Die Ergebnisse können auch zur Beratung einzelner Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern genutzt werden. Mathematikwettbewerb Der Wettbewerb wird in der ersten Runde als Klassenarbeit angefertigt; diese Klassenarbeit ersetzt in der Jahrgangsstufe 8 die nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) in der jeweils geltenden Fassung vorgesehene schulinterne Vergleichsarbeit im Fach Mathematik. Frage 5. Inwiefern werden Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten inhaltlich und organisatorisch mit anderen Bundesländern koordiniert? Landesabitur Gymnasiale Oberstufe (Erster Bildungsweg) Bereits seit 1979 existiert eine Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979), und ab 1980 sind sukzessive für alle allgemeinbildenden Fächer Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) in Kraft getreten und überarbeitet worden, die allen Prüfungsaufgaben im Landesabitur zugrunde liegen. Im Oktober 2007 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, die EPA in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der fortgeführten Fremdsprache (Englisch/Französisch) zu Bildungsstandards weiterzuentwickeln. Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 ersetzten diese die EPA in diesen Fächern. Für die Fächer Biologie, Chemie und Physik werden momentan KMK-Standards und Lernaufgaben entwickelt. In den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik werden am IQB Prüfungsaufgaben für die sog. Aufgabenpools entwickelt. Aus den Pools werden Aufgaben an die Länder vergeben. Die Aufgaben werden in Fachkommissionen entwickelt, deren Mitglieder von den Bundesländern bestellt werden . So findet ein Prozess der Entwicklung einer gemeinsamen Aufgabenkultur statt. Landesabitur Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen der Schulen für Erwachsene (SfE) ist die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017 (ABl. S. 672). Zudem gelten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), die Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch), das Fach Deutsch und das Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife nach dem Beschluss der Kultusminister- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 konferenz vom 18. Oktober 2012 (KMK-Standards) sowie die Lehrpläne der Schulen für Erwachsene in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufgabenstellungen werden weder inhaltlich noch organisatorisch in Koordination mit anderen Ländern erstellt oder durchgeführt. Ein einheitlicher Aufgabenpool besteht bisher nicht. Beginnend mit dem Landesabitur 2020 wird es gemeinsame Prüfungsarbeiten mit dem Ersten Bildungsweg auf Grundlage der Kerncurricula gymnasiale Oberstufe (KCGO) geben, sodass die o.g. länderübergreifende Aufgabenkultur auch im Zweiten Bildungsweg zum Tragen kommen wird. Landesabitur Berufliches Gymnasium/Zentrale Abschlussprüfung Fachoberschule Zum aktuellen Zeitpunkt werden die Abiturprüfungen für die fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächer sowie die zentralen Abschlussprüfungen für die Prüfungsfächer der Fachoberschule mit anderen Ländern nicht koordiniert. Den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Fächern im Landesabitur liegen jeweils die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) der Kultusministerkonferenz zugrunde. Zentrale Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Erster und Zweiter Bildungsweg) Die fachlich-inhaltliche Grundlage der zentralen Abschlussarbeiten bilden die bundesweit geltenden Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sowie die Lehrpläne der Schulen für Erwachsene in der jeweils gültigen Fassung. Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Die Zentralen Lernstandserhebungen (VERA) werden zeitgleich in allen Ländern sowie der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und Südtirol geschrieben. Inhaltlich entwickeln Vertreterinnen und Vertreter aus allen Ländern unter fachdidaktischer, psychologischer und testtheoretischer Beratung und Begleitung die Testaufgaben. In Bezug auf die Administration des Tests in den Ländern gibt es ebenfalls Kooperationen. Beispielsweise nutzen sechs Länder (darunter Hessen) unter Einhaltung des Datenschutzes das gleiche Online-Portal. Mathematikwettbewerb Hinsichtlich des Mathematikwettbewerbs findet keine organisatorische und inhaltliche Koordination mit anderen Ländern statt. Frage 6. Welcher zeitliche Rahmen besteht für die Bearbeitung von Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten jeweils und auf welcher Grundlage wird dieser jeweils festgelegt? Landesabitur Gymnasiale Oberstufe (Erster Bildungsweg)/Berufliches Gymnasium Der zeitliche Rahmen der Abiturprüfungen in den Fächern mit KMK-Standards wird in der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. Juli 1972 i.d.F. vom 15. Februar 2018) festgelegt. Dieser wird in den Hinweisen zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im jeweiligen Landesabitur (Abiturerlass) konkretisiert und auf die anderen Fächer übertragen. Die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017 (ABl. S. 672), legt in Verbindung mit dem Erlass vom 12. Juni 2017 "Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2019 (Abiturerlass)" fest: "Die Bearbeitungszeit einer schriftlichen Prüfung wird nach § 25 Abs. 2 OAVO im Leistungsfach auf 300 und im Grundkursfach auf 255 Minuten festgelegt. […] In die Bearbeitungszeit ist eine Auswahlzeit eingeschlossen, die nicht mehr gesondert ausgewiesen wird. Nach 60 Minuten sind die nicht ausgewählten Vorschläge zurückzugeben. Der genaue Zeitpunkt der Auswahl liegt in der Verantwortung der Prüflinge. In begründeten Fällen werden vorzeitiges Öffnen und verlängerte Bearbeitungszeiten rechtzeitig mitgeteilt." Landesabitur Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Im Landesabitur an den Schulen für Erwachsene beträgt die Bearbeitungszeit einer schriftlichen Prüfung in allen Fächern derzeit 240 Minuten. Der Bearbeitungszeit geht eine Auswahlzeit von 30 Minuten (Biologie: 45 Minuten) voraus. Die Bearbeitungszeit wird laut § 25 (2) Oberstufenund Abiturverordnung vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017 (ABl. S. 672), per Erlass durch das Kultusministerium festgelegt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 7 Zentrale Abschlussprüfungen Fachoberschule § 19 Abs. 1 Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen (VOFOS) vom 2. Mai 2001 (ABl. S. 299), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. März 2013 (ABl. S. 222), regelt den zeitlichen Rahmen: "Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik und das Fachrichtungs- oder Schwerpunktfach, die Bearbeitungsdauer beträgt für das Fach Deutsch 240 Minuten, für das Fach Englisch 180 Minuten , für das Fach Mathematik 180 Minuten und für die Fachrichtung/den Schwerpunkt 240 Minuten ." Zentrale Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Erster Bildungsweg ) Gemäß den Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule beträgt die Bearbeitungszeit für die zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch 180 Minuten, in Mathematik 135 Minuten, in der ersten Fremdsprache 135 Minuten (beginnend mit dem Abspielen des Tonträgers). Vor Beginn der Bearbeitungszeit haben die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten Zeit, sich mit der Arbeit vertraut zu machen. Dem schließen sich bis zu 15 Minuten Zeit für allgemeine Fragen an. Zentrale Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Haupt- und Realschule an den Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungsweg) Bei den zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in der Abendhauptschule und der Abendrealschule beträgt die Bearbeitungszeit in Deutsch 135 Minuten, zuzüglich 30 Minuten Einlesezeit , in Mathematik 90 Minuten; im Bildungsgang Realschule beträgt sie zuzüglich 20 Minuten Einlesezeit in Englisch 90 Minuten, beginnend mit dem Abspielen der Audio-CD oder -Datei. Die Rechtsgrundlage bilden aktuell die Erlasse a. zu den schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule an den Schulen für Erwachsene und b. für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Schuljahr 2018/19 nach der Verordnung zur Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene vom 13. September 2003 (ABl. S. 776), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Januar 2017 (ABl. S. 32). Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Für die Bearbeitung der Zentralen Lernstandserhebungen wird von den Ländervertretern in der VERA-Steuerungsgruppe und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen ein Zeitfenster von ca. 3 Wochen vereinbart. Dieses Zeitfenster wird den Schulen in Hessen per Erlass zum Schuljahresbeginn mitgeteilt. Der Test selbst dauert in der Sekundarstufe einschließlich der Testadministration 90 Minuten (ca. 80 Minuten Arbeitszeit). Er wird an einem von der Schule selbst gewählten Termin innerhalb des Testzeitfensters (3 Wochen im Februar) geschrieben. In der Primarstufe wird der Test an vier von den Schulen selbst gewählten Terminen innerhalb des Testzeitfensters (3 Wochen im April bzw. Mai) geschrieben. Jeder Test umfasst ca. 30 Minuten Arbeitszeit, so dass jeweils eine Schulstunde für die Administration genügt. Mathematikwettbewerb Grundlage für den Mathematikwettbewerb ist der jeweils im Amtsblatt veröffentlichte Erlass, z.B. vom 2. November 2017, (ABl. 12/2017, S. 806 - 810). Der Wettbewerb beginnt in der dritten Unterrichtsstunde. Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten und beginnt nach Bekanntgabe der Aufgaben. Frage 7. Welche Entlastungsstunden erhalten Lehrkräfte für die Korrektur von zentralen Abschlussprüfungen und Vergleichsarbeiten? Die Korrektur der Klausuren der zentralen Abschlussprüfungen gehört zu den regulären Dienstobliegenheiten der Hessischen Lehrkräfte. Eine gesonderte Entlastung ist daher nicht vorgesehen . Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Die Ergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen dienen der optimalen, datenbasierten Förderung der Schülerinnen und Schüler. Nach der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 (ABl. S. 870), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. November 2016 (ABl. S. 624), § 6 Abs. 1 sollen "Lehrkräfte […] die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler fördern. Sie sind verpflichtet, sich über die individuellen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler zu informieren, Lernvoraussetzungen der Klasse oder Kursgruppe zu beachten und 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6579 sich um eine gerechte und umfassende Beurteilung der Schülerinnen und Schüler zu bemühen." Für die Auswertung der Zentralen Lernstandserhebungen im Sinne einer im Lehrerberuf verankerten Maßnahme der Qualitätssicherung und Prozessoptimierung werden daher keine Entlastungsstunden zugewiesen. Mathematikwettbewerb Für den Mathematikwettbewerb in der ersten Runde erhalten Lehrkräfte keine Korrekturentlastung , da dieser eine Klassenarbeit ersetzt. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen, welche die zweite Wettbewerbsrunde durchführen, bestimmen im Einvernehmen mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mathematik diejenigen Lehrkräfte, die die Aufsicht bei der Arbeit und die Korrekturen übernehmen. Die Lehrkräfte erhalten auf Antrag eine Vergütung für die Korrekturleistung. Die dritte Runde korrigiert der Aufgabenausschuss. Für die Arbeit im Aufgabenausschuss erhalten die Kolleginnen und Kollegen eine Entlastungsstunde pro Schuljahr. Frage 8. Welche Fälle sind dem Kultusministerium seit 2014 bekannt, wonach es Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Aufgaben zentraler Prüfungen und Vergleichsarbeiten aufgrund der Konzeption der Aufgabe oder der zur Verfügung stehenden oder nicht zur Verfügung stehenden Hilfsmittel gab? Zentrale Abschlussprüfungen Es sind keine Fälle bekannt, bei denen es aufgrund der Konzeption der Aufgaben oder der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Prüfungsaufgaben gab. Vergleichsarbeiten im Rahmen der Zentralen Lernstandserhebungen (VERA 3/VERA 8) Es sind keine entsprechenden Fälle bekannt. Mathematikwettbewerb Es sind keine entsprechenden Fälle bekannt. Frage 9. An welche Stelle können sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder Eltern wenden, wenn sie Bedenken in Bezug auf die Konzeption einzelner Prüfungsaufgaben (z.B. betreffend der tatsächlichen Lösbarkeit oder der politischen Neutralität) oder den organisatorischen Ablauf der Prüfung haben? Zentrale Abschlussprüfungen Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter als Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung vor Ort verantwortlich. Wenn es im Einzelfall seitens der Prüflinge oder Eltern Bedenken zu einzelnen Prüfungsaufgaben gibt, können diese sich zunächst an den Prüfer oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wenden. Wenn fachliche Fragen vor Ort nicht geklärt werden können, wendet sich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses an das zuständige Staatliche Schulamt. Dieses entscheidet, ob es sinnvoll erscheint, die Frage an das Hessische Kultusministerium oder die Lehrkräfteakademie weiterzugeben . Lehrkräfte melden Bedenken dieser Art auf dem Dienstweg an. Das Hessische Kultusministerium und die Lehrkräfteakademie richten während der Prüfungsphase an den Tagen der zentralen Prüfungen Hotlines ein, die den Staatlichen Schulämtern und den Schulleitungen zur Verfügung stehen. Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten steht es jederzeit frei, sich themenunabhängig an das Bürgerbüro beim Hessischen Kultusministerium zu wenden. (VERA 3/VERA 8) Anfragen zu den Zentralen Lernstandserhebungen gehen an das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder an die Hessische Lehrkräfteakademie. Dort ist ganzjährig eine Hotline für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte eingerichtet. Mathematikwettbewerb Die in Frage 9 genannten Personengruppen können sich an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter der entsprechenden Schule oder direkt an die Landesbeauftragte für den Mathematikwettbewerb wenden. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite des Mathematikwettbewerbs öffentlich zugänglich (siehe: https://mathematik-wettbewerb.bildung.hessen.de/pages/impressum.xml). Wiesbaden, 23. Juli 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Anlage Zu KA 19/6579 Überblick über Zentrale Abschlussprüfungen und Zentralen Vergleichsarbeiten in den Schulformen 1 Grundschulen können mit Hauptschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Mittelstufenschulen sowie Gesamtschulen verbunden werden. 2 Hauptschulen können mit Realschulen verbunden werden. 3 an integrierten und kooperativen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe 4 Förderschulen können fakultativ an den Zentralen Lernstandserhebungen teilnehmen. 5 Entscheidendes Kriterium für die Teilnahme ist, auf jeden einzelnen Schüler einer Förderschule bezogen, ob ein Abschluss angestrebt wird. In diesem Fall ist die Teilnahme verpflichtend. Die Entscheidung treffen die unterrichtenden Lehrkräfte. Schulformen nach § 11 HSchG Zentrale Abschlussprüfungen Zentrale Vergleichsarbeiten Landesabitur Gymnasiale Oberstufe (Erster Bildungsweg) / Berufliches Gymnasium Landesabitur Schulen für Erwachsene (Zweiter Bildungweg) Fachoberschule Zentrale Abschluss Arbeiten in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Erster Bildungsweg ) Zentrale Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (Zweiter Bildungsweg ) Zentrale Lernstandserhebungen Mathematikwettbewerb VERA 3 VERA 8 1. Allgemein bildende Schulen Grundschule1 X Hauptschule2 X X X Realschule X X X Gymnasium X X X Schulformübergreifende / schulformbezogene Gesamtschule X 3 X X X Mittelstufenschule X X X Förderschulen (zielgleich) X X X4 X5 2. Berufliche Schulen Fachoberschule X Berufliches Gymnasium X 3. Schulen für Erwachsene Abendhauptschule X Abendrealschule X Abendgymnasium X Kolleg X