Kleine Anfrage der Abg. Degen und Lotz (SPD) vom 27.06.2018 betreffend nicht besetzte Leitungsstellen an weiterführenden und beruflichen Schulen im Main-Kinzig-Kreis sowie am Staatlichen Schulamt Hanau und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Der Ablauf von Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen im hessischen Schuldienst ist im Erlass über Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24.11.2017 (ABl. 01/18, S. 35 ff.), zuvor in der Fassung vom 22.11.2001 (ABl. 1/02, S. 8 f.), geregelt. Demnach sind freiwerdende Funktionsstellen so auszuschreiben, dass eine Besetzung bei planmäßigem Ablauf nahtlos erfolgen kann. Abweichungen vom planmäßigen Ablauf sind aus vielfältigen Gründen möglich. Nicht jede Vakanz ist rechtzeitig genug absehbar, um das gesamte Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zu einer termingerechten Nachbesetzung zu führen. So bedingt zum Beispiel die Auswahl einer Funktionsstelleninhaberin oder eines Funktionsstelleninhabers in einem anderen Stellenbesetzungsverfahren eine Nachbesetzung der Stelle, ohne dass dies lange vorher eingeplant werden kann. Dies trifft auch auf Nachbesetzungen bei Nichtbewährung, bei Ruhestandsversetzungen aus gesundheitlichen Gründen oder bei Ruhestandsversetzungen vor Erreichen der Altersgrenze zu. Auch Mehrfachausschreibungen aufgrund unzureichender Bewerberlage oder Konkurrentenklagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber können dazu führen, dass es nicht in jedem Fall gelingt, eine Funktionsstelle nahtlos wiederzubesetzen. Einzelne Arbeitsschritte eines Besetzungsverfahrens nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bauen aufeinander auf und können somit nicht parallel in Angriff genommen werden. So führen bereits anfänglich auftretende Bearbeitungshindernisse, beispielsweise das verspätete Erstellen einer dienstlichen Beurteilung aufgrund der Erkrankung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, zur Verzögerung sämtlicher Folgeschritte. In allen Fällen, in denen die Vakanz einer gesamtverantwortlichen Schulleiterstelle nicht vermieden werden kann, wird die Funktion kommissarisch wahrgenommen - sei es durch die stellvertretende Schulleitung, eine gewählte Abwesenheitsvertretung, ein damit beauftragtes anderes Schulleitungsmitglied oder die Leiterin bzw. den Leiter einer benachbarten Schule. Im Falle einer vorübergehenden Vakanz der Leiterstelle eines Staatlichen Schulamtes wird dieses durch die stellvertretende Amtsleitung bzw. - bei deren Verhinderung - durch die Abwesenheitsvertretung geleitet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Seit wann sind folgende Stellen nicht besetzt bzw. ab wann werden diese nicht besetzt sein? a) Leiterin/Leiter des Staatlichen Schulamts in Hanau, b) Leiterin/Leiter der Eugen-Kaiser-Schule, Hanau, Selbstständige Berufliche Schule, c) Leiterin/Leiter der Ludwig-Geißler-Schule, Hanau, Selbstständige Berufliche Schule, d) Leiterin/Leiter des Grimmelshausen-Gymnasiums, Gelnhausen, e) Leiterin/Leiter der Georg-Büchner-Schule, Erlensee, Integrierte Gesamtschule, f) Leiterin/Leiter der Lindenauschule, Hanau, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe , g) Leiterin/Leiter der Adolf-Reichwein-Schule, Rodenbach, Grund-, Haupt-, und Realschule, h) Leiterin/Leiter der Otto-Hahn-Schule, Hanau, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe? Es wird auf die Anlage verwiesen. Eingegangen am 13. August 2018 · Bearbeitet am 13. August 2018 · Ausgegeben am 16. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6587 13. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6587 Frage 2. Seit wann hat die Landesregierung jeweils Kenntnis vom anstehenden Ruhestand der bisherigen Amtsinhaberinnen/Amtsinhaber? Durch Ruhestand freiwerdende Funktionsstellen werden im Regelfall so früh ausgeschrieben, dass eine Besetzung bei planmäßigem Ablauf nahtlos erfolgen kann. Daher wird für die Schulleiterinnen - und Schuleiterstellen grundsätzlich zum Ende eines Schuljahres bzw. zum Ende eines Schulhalbjahres geprüft, welche Stellen zum Stichtag 1. August bzw. 1. Februar des Folgejahres aufgrund des Ruhestandseintritts der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers vakant werden. Abweichend von dieser Praxis erhielt das Kultusministerium im Februar 2018 Kenntnis über den vorzeitigen Ruhestandseintritt der Stelleninhaberin der Lindenauschule in Hanau. Die Besetzungsverfahren an der Georg-Büchner-Schule Erlensee und an der Otto-Hahn-Schule Hanau wurden nicht aufgrund des Ruhestandseintritts, sondern aufgrund der Auswahl der Stelleninhaberin bzw. des Stelleninhabers für eine andere Funktion initiiert. Was die Stelle der Leitung des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis angeht, trat die frühere Amtsleiterin mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Der Ruhestandsbeginn errechnet sich in einem solchen Fall aus dem Geburtsdatum und den einschlägigen Vorschriften des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) sowie aus der Nichtvorlage eines Antrags auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bzw. auf Hinausschieben des Ruhestands. Die Ausschreibung für die Nachfolge erfolgte bereits etwa acht Monate vor dem Freiwerden der Stelle. Frage 3. Wann ist mit einer Neubesetzung der jeweiligen Stellen einer Leiterin / eines Leiters voraussichtlich zu rechnen? Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4. Aus welchen Gründen erfolgte bzw. wird keine unmittelbare Neubesetzung erfolgen? Abweichungen vom planmäßigen Ablauf sind aus verschiedenen Gründen möglich. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 5. Wann wurden die jeweiligen Bewerbungsverfahren initiiert? Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 6. Wie ist der Stand der jeweiligen Bewerbungsverfahren? Es wird auf die Anlage verwiesen. Wiesbaden, 2. August 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Anlage zu KA 19/6587 Drucksache 19/6587 – Antwort zu den Fragen 1, 3, 5 und 6 Frage 1 Frage 3 Frage 5 Frage 6 Vakanztermin Vorauss. Nachbesetzungstermin Initiierung Stellenbesetzungsverfahren Verfahrensstand a) Leiterin/Leiter des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis 1.3.2018 * Mai 2017 Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen mehrere Bewerbungen vor. b) Leiterin/Leiter der Eugen- Kaiser-Schule, Hanau 1.8.2018 * Sept. 2017 Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen mehrere Bewerbungen vor. c) Leiterin/Leiter der Ludwig- Geißler-Schule, Hanau 1.8.2018 1. September 2018 Sept. 2017 Die Auswahlentscheidung ist getroffen und wird zeitnah umgesetzt. d) Leiterin/Leiter des Grimmelshausen- Gymnasiums, Gelnhausen 1.8.2018 * Juni 2017 Die Auswahlentscheidung ist getroffen und wird zeitnah umgesetzt. e) Leiterin/Leiter der Georg- Büchner-Schule, Erlensee 1.8.2017 im Laufe des August 2018 Mai 2017 Die Auswahlentscheidung ist getroffen und wird zeitnah umgesetzt. f) Leiterin/Leiter der Lindenauschule, Hanau 1.8.2018 * Feb. 2018 Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen mehrere Bewerbungen vor. g) Leiterin/Leiter der Adolf- Reichwein-Schule, Rodenbach 1.8.2018 * Dez. 2017 Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen mehrere Bewerbungen vor. h) Leiterin/Leiter der Otto-Hahn- Schule, Hanau 1.2.2018 im Laufe des August 2018 Jan. 2018 Die Auswahlentscheidung ist getroffen und wird zeitnah umgesetzt. * Bei dem Besetzungsverfahren liegen mehrere Bewerbungen vor. Da unterlegene Bewerber das Recht haben, ihre Nichtauswahl gerichtlich überprüfen zu lassen, was dann zu einer zeitlichen Verzögerung führen kann, ist die Benennung eines voraussichtlichen Nachbesetzungstermins nicht möglich.