Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 04.07.2014 betreffend geplantes UNESCO Biosphärenreservat Rheingau-Taunus, Wiesbaden, Mainspitze und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Die die Regierung tragenden Parteien von CDU und Grünen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründung eines UNESCO-Biosphärenreservates im Bereich Rheingau-Taunus, Wiesbaden und Mainspitze zu prüfen. Über die Anerkennung entscheidet das deutsche MAB-Nationalkomitee. Ein Biosphärenreservat muss danach Landschaften und Lebensräume umfassen, die von den Biosphärenreservaten in Deutschland bislang nicht ausreichend repräsentiert werden und die aufgrund ihrer natur- und kulturräumlichen wie auch gesellschaftlichen Gegebenheiten in besonderer Weise geeignet sind, das MAB-Programm der UNESCO beispielhaft in Deutschland umzusetzen und international zu repräsentieren. Das Biosphärenreservat soll zur Erfüllung seiner Funktion in der Regel mindestens 30.000 ha umfassen. Das Biosphärenreservat muss in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert sein, wobei die Kernzone mindestens 3 % der Gesamtfläche, die Pflegezone mindestens 10 %, der Gesamtfläche, Kernzone und Pflegezone zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche betragen müssen. Die Kernzone soll von der Pflegezone umschlossen sein. Kernzonen sollen mit der Zielstellung des Prozessschutzes als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder gleichwertig geschützt werden. Eine Nutzung dieser Flächen ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahme Jagd und Forschung). Die Pflegezone soll entsprechend ihrer Schutzwürdigkeit und - bedürftigkeit als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder gleichwertig rechtlich gesichert werden. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: In der Koalitionsvereinbarung zwischen den die Regierung tragenden Parteien von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist zum Thema Biosphärenreservat Rheingau-Taunus, Wiesbaden und Mainspitze folgendes vereinbart. Zitat S. 16, Randziffern 670 - 671: "Wir werden darüber hinaus im Dialog mit den betroffenen Landkreisen und der Stadt Wiesbaden die Möglichkeit einer Machbarkeitsstudie über ein Biosphärengebiet Rheingau-Taunus/ Wiesbaden/Mainspitze erörtern". Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Beabsichtigt die Landesregierung die Beantragung eines UNESCO-Biosphärenreservates Rhein- gau-Wiesbaden-Mainspitze, wenn ja wann? Aus Sicht der Landesregierung ist derzeit keine Entscheidung möglich (hierzu wird auch auf die Vorbemerkung verwiesen). Die bisherigen Aktivitäten zur Beantragung eines entsprechenden Biosphärenreservates gingen, nach den Informationen die der Landesregierung vorliegen, vom Kreistag des Rheingau-TaunusKreises aus. Für die Stadt Wiesbaden und den Kreistag des Main-Taunus-Kreises sind der Landesregierung keine diesbezüglichen Aktivitäten bekannt. Ein Arbeitskreis, dem Vertreter des Naturparkes Rhein-Taunus, des Umweltamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Kreisausschusses des Rheingau-Taunus-Kreises angehören, bereitet für den Herbst diesen Jahres eine Informationsveranstaltung zum Thema "Planung eines Biosphärenreservates Rheingau-Taunus, Wiesbaden und Mainspitze" vor, in der eine erste Abschätzung der Akzeptanz in der Region erfolgen soll. Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat seine Eingegangen am 14. August 2014 · Ausgegeben am 18. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/660 14. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/660 Mitwirkung bei der Vorbereitung dieser Veranstaltung zugesagt. Frage 2. Welche Landschaften und Lebensräume könnte dieses umfassen, die von den Biosphärenreserva- ten in Deutschland bislang nicht ausreichend repräsentiert werden und die aufgrund ihrer naturund kulturräumlichen wie auch gesellschaftlichen Gegebenheiten in besonderer Weise geeignet sind, das MAB-Programm der UNESCO beispielhaft in Deutschland umzusetzen und international zu repräsentieren? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3. Wie groß soll das Biosphärenreservat sein (in ha)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. In welcher Höhe und in welchem Haushaltsjahr wird das Land Hessen Gelder zur Verfügung stellen, um Flächen zur Sicherung der Kernzone zu kaufen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5. Welche Gebietskörperschaften (Gemeinden) sollen zur Kulisse gehören? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 6. Sind die Gemeinden an einer Zugehörigkeit interessiert und gibt es bereits Vereinbarungen dazu? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7. Welche Flächen sind als Kern- und Pflegezonen vorgesehen und wo liegen diese Flächen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 8. Sind als Kern- und Pflegezonen vorgesehene Flächen als Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Wiesbaden, 4. August 2014 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser