Kleine Anfrage der Abg. Degen und Hofmann (SPD) vom 05.07.2018 betreffend Haus des Jugendrechts in Hanau und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: In einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündeten das Land Hessen, der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau im Dezember 2017, dass in Hanau ein Haus des Jugendrechts in Hanau entstünde. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Schritte wurden inzwischen unternommen, um die Realisierung des Hauses des Jugendrechts in Hanau schnellstmöglich voranzutreiben? Erste Überlegungen zur Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Hanau wurden im Sommer 2017 im Präventionsrat der Stadt Hanau angestellt, nachdem es sowohl im Stadtgebiet Hanau als auch in Gelnhausen zu verschiedenen körperlichen Auseinandersetzungen von Jugendlichen und Heranwachsenden gekommen war. Die Beteiligten waren sich schnell darüber einig, dass die Schaffung eines Hauses des Jugendrechts kriminalgeografisch nur sinnvoll ist, wenn auch Teile des Main-Kinzig-Kreises (Altkreis Hanau) in den Zuständigkeitsbereich der Institution einbezogen werden. Denn viele Jugendliche und Heranwachsende des Altkreises Hanau sind schulisch oder beruflich an Hanau als Oberzentrum gebunden und treten - soweit sie delinquent werden - oftmals gemeinsam mit Jugendlichen auf, die im Stadtgebiet von Hanau wohnhaft sind. Eine Trennung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen in der Stadt Hanau wohnhafte Jugendliche einerseits und Jugendliche aus dem Altkreis Hanau andererseits erscheint daher wenig sinnvoll. Sie wäre jedoch im Falle einer Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Hauses des Jugendrechts auf das Stadtgebiet wegen der im Jugendstrafrecht geltenden strikten Wohnortzuständigkeit gesetzlich geboten. Die Landesregierung hat die Überlegungen zur Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Hanau begrüßt und unterstützt das Vorhaben. Nachdem die Vertreter der beteiligten Institutionen , nämlich der Oberbürgermeister der Stadt Hanau, der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südosthessen und die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hanau, übereingekommen waren, möglichst bald ein Haus des Jugendrechts im Main-Kinzig-Kreis zu schaffen, wurde das Vorhaben am 12. Dezember 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz der Landesregierung und der beteiligten Institutionen offiziell vorgestellt. Im Anschluss an die Vorstellung des Projekts wurden die vorbereitenden Arbeiten intensiviert. Die Verantwortlichen der Polizeidirektion Main-Kinzig erarbeiteten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Hanau einen Deliktskatalog für die künftige Arbeit im Haus des Jugendrechts. Eine verkehrsgünstig gelegene Liegenschaft, die durch die Stadt Hanau angeboten wurde, wurde von den Beteiligten im Rahmen einer Arbeitsgruppe umfassend geprüft und beplant. Hierfür wurde der jeweilige Raumbedarf von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie von den Jugendgerichtshilfen in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis erhoben und jeweils ein quantitativer und qualitativer Bedarf formuliert. Ein entsprechender Bauantrag wurde am 2. Februar 2018 durch die Baugesellschaft Hanau gestellt, die das Projekt in baulicher Hinsicht betreut. Eine Genehmigung des Bauantrags wird nach den Berichten der Staatsanwaltschaft Hanau zeitnah erwartet. Eingegangen am 24. August 2018 · Bearbeitet am 24. August 2018 · Ausgegeben am 28. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6600 24. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6600 Für die Koordination des Projekts tagt regelmäßig eine Runde der beteiligten Behördenleitungen . Sie besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Hanau (Vorsitz), aus dem Landrat des Main-Kinzig-Kreises, dem Polizeipräsidenten Südosthessen, dem Leiter der Polizeidirektion Main-Kinzig, dem Geschäftsführer der Baugesellschaft Hanau, der Vorsitzenden des Präventionsrats Hanau und der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hanau. Das Gremium trifft sich regelmäßig, um die Fortschritte auf der Arbeitsebene zu überwachen und die Interessen der beteiligten Institutionen in Einklang zu bringen. Eine für das Projekt eingesetzte Steuerungsgruppe mit Vertretern aller beteiligten Institutionen unter dem Vorsitz der Vorsitzenden des Präventionsrates der Stadt Hanau tagte bisher am 26. Juni 2017, am 6. September 2017 (Besuch des Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main- Höchst), am 29. September 2017, am 30. Januar 2018, am 10. April 2018 und am 4. Juni 2018. Der Steuerungsgruppe obliegt u.a. die Abstimmung und Zusammenführung der Ergebnisse der eingerichteten Arbeitsgruppen, die Steuerungsgruppe berichtet insoweit der Runde der Behördenleitungen . Darüber hinaus befasst sich die gemeinsame Arbeitsgruppe "Bau- und Raumbedarf" mit der Aufteilung des Gebäudes in die verschiedenen Arbeitseinheiten, mit der Raumplanung, mit dem Sicherheitskonzept und mit der entsprechenden Ausstattung der Liegenschaft. Sitzungen dieser Arbeitsgruppe fanden bisher am 18. Oktober 2017, am 23. November 2017, am 26. Januar 2018 und am 12. April 2018 statt. Schließlich entwickelt die gemeinsame Arbeitsgruppe "Konzeption" Leitlinien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen und erarbeitet konzeptionelle Vorgaben für einzelne Fallgestaltungen. Diese Arbeitsgruppe hat am 13. Dezember 2017, am 6. März 2018 und am 4. Juni 2018 getagt. Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hanau hat zusammenfassend zum Fortgang des Projekts berichtet , dass die Kooperation aller Beteiligten vor Ort hervorragend sei und auf allen Seiten der Wunsch nach einer zeitnahen Realisierung bestehe. Die zur Erreichung dieses Ziels gezeigte Kompromissbereitschaft und Kollegialität sei beispielhaft. Frage 2. Wie ist der aktuelle Planungs- und Realisierungsstand des Vorhabens? Die in der Antwort zu Frage 1. bereits erwähnte Arbeitsgruppe "Konzeption" erarbeitet derzeit Standards für die künftige gemeinsame Zusammenarbeit. Dabei geht es zum Bespiel um die mögliche Einbeziehung freier Träger der Jugendhilfe. Hinsichtlich des Bauvorhabens findet derzeit ein Abstimmungsprozess zwischen der Baugesellschaft Hanau und dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen statt, in dem die weiteren Verfahrensschritte des Projekts festgelegt werden. Darüber hinaus bereitet die Staatsanwaltschaft Hanau derzeit einen auf den Main-Kinzig-Kreis bezogenen "Jugendgerichtstag" vor, der im November 2018 stattfinden soll. Ziel dieser Veranstaltung ist, alle Beteiligten im Jugendstrafverfahren und aus der Jugendhilfe über die Erfahrungen zu informieren, welche in Frankfurt am Main mit den Häusern des Jugendrechts gemacht wurden. Natürlich sollen auch persönliche Kontakte aller Beteiligten im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit ermöglicht und/oder vertieft werden. Frage 3. Welche Beteiligten sind in die Planung des Vorhabens eingebunden? An den konkreten Planungen zur Errichtung eines Hauses des Jugendrechts in Hanau sind die zuständigen Ressorts (Hessisches Ministerium der Justiz, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und Hessisches Ministerium der Finanzen), die Staatsanwaltschaft Hanau, das Polizeipräsidium Südosthessen, die Stadt Hanau, die Baugesellschaft Hanau, der Main-Kinzig- Kreis und der Landesbetrieb Bau und Immobilien in Hessen beteiligt. Frage 4. Wann wird das Haus des Jugendrechts in Hanau voraussichtlich seine Arbeit aufnehmen können? Die Staatsanwaltschaft Hanau rechnet nach derzeitigem Stand damit, dass das Haus des Jugendrechts in Hanau nach Abschluss der erforderlichen Baumaßnahmen im Sommer 2019 seine Arbeit aufnehmen kann. Wiesbaden, 15. August 2018 Eva Kühne-Hörmann