Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 11.07.2018 betreffend Verkehrssicherheit und akustische Warnsignale von E-Fahrzeugen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Individualverkehr und Elektrobussen im ÖPNV stellen sich Fragen der Verkehrssicherheit, insbesondere weil die Fahrzeuge keine klassischen Motorengeräusche machen und von Verkehrsteilnehmern deshalb möglicherweise nicht oder verspätet erkannt werden. Sehbehinderte und blinde Menschen sind besonders auf eine akustische Wahrnehmung angewiesen. Laut Medienberichten zeigen Studien, dass die Unfallgefahr für Radfahrer um mehr als 50 % im Zusammenhang mit E-Fahrzeugen zunimmt. In den USA müssen ab 2019 E-Fahrzeuge (einschließlich Hybride) ein künstliches Geräusch erzeugen , um von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden zu können. Am 16. April 2014 wurde im Europäischen Parlament die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen beschlossen. Die Verordnung regelt die Geräuschemissionen von KFZ und sieht neben einzuhaltenden Grenzwerten ein einheitliches Messverfahren vor. Im Artikel 8 ist geregelt, dass bis zum 1. Juli 2019 in neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) einzubauen ist und bis zum 1. Juli 2021 in alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das eindeutig auf das Fahrverhalten hinweist und mit dem Geräusch (und der Lautstärke) eines mit Verbrennungsmotor ausgestatten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar ist. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Hybrid-Elektrofahrzeuge sind für Einrichtungen und Behörden des Landes im Einsatz? Seit 2013 gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Hessische Landesverwaltung bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen (sowohl mit Hybridantrieb als auch rein elektrisch). Damit soll ein Anreiz für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen gegeben werden und die Vorbildfunktion des Landes unterstützt werden. Bis dato ist die Beschaffung von insgesamt ca. 200 Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei Dienststellen des Landes Hessen und deren nachgeordneten Bereichen finanziell unterstützt worden. Frage 2. Wie viele Hybrid-Elektrofahrzeuge des Landes sind mit einem AVAS-System ausgestattet? Da der Einbau eines Akustischen Fahrzeug-Warnsystems (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS) derzeit noch nicht gesetzlich verpflichtend ist, wird es von den Herstellern noch nicht standardmäßig, sondern teilweise optional angeboten. Erst ab dem 1. Juli 2019 ist ein AVAS für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen und ab dem 1. Juli 2021 für alle neu zugelassenen Elektround Hybridfahrzeuge Pflicht. Aus den Papieren des Fahrzeugs lässt sich der Einbau eines AVAS nicht erkennen. Die europäischen Vorschriften sehen nicht vor, dass das Certificate of Conformity (COC) eines Fahrzeugs den Einbau eines akustischen Fahrzeug-Warnsystems ausweist . Dementsprechend geht es auch nicht aus den Datenbanken der Zulassungsbehörden oder des Kraftfahrt-Bundesamtes hervor, ob ein Fahrzeug mit einem AVAS ausgerüstet ist. Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen darüber vor, ob die Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge des Landes mit diesem System ausgestattet sind. Frage 3. Wie viele Hybrid-Elektrofahrzeuge sind in Hessen insgesamt zugelassen und wie viele davon sind mit einem AVAS-System ausgestattet? In Hessen sind 28.561 Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge (Stichtag 30. Juni 2018) zugelassen . Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob diese Fahrzeuge mit einem AVAS ausgestattet sind. Eingegangen am 21. August 2018 · Bearbeitet am 23. August 2018 · Ausgegeben am 28. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6605 21. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6605 Frage 4. Wie viele Hybrid-Elektrobusse sind in Hessen insgesamt zugelassen und wie viele davon sind bereits mit einem AVAS-System ausgestattet? In Hessen ist ein Elektro- und Hybridelektrobus zugelassen. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob dieses Fahrzeug mit einem AVAS ausgestattet ist. Frage 5. Gehört die Ausstattung mit einem AVAS-System zu den Voraussetzungen, um in den Genuss einer Landesförderung zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen zu kommen? Die Ausstattung mit einem AVAS-System gehört nicht zu den Voraussetzungen einer Landesförderung zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Frage 6. Warum macht das Land den Einbau von AVAS-Systemen für Busse im ÖPNV nicht zur Voraussetzung , um in den Genuss einer Landesförderung für die Beschaffung von Elektrobussen zu kommen? Das AVAS zur Voraussetzung einer Landesförderung zu machen, hätte nach Ansicht der Landesregierung nicht zu einer beschleunigten Einführung dieses Systems geführt, allerdings im Gegenteil das eigentliche Ziel der Förderung, die Beschleunigung der Einführung von E- Bussen, konterkariert. Wiesbaden, 10. August 2018 Tarek Al-Wazir