Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 11.07.2018 betreffend Förderung Gemeindestraße Birkenau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gemeinde Birkenau (Landkreis Bergstraße) beabsichtigt eine Innerörtliche Gemeindestraße im Südwesten von Birkenau zu erstellen, um den Empfehlungen des in 2016 erstellten Verkehrskonzeptes nachzukommen und den Ortskern sowie die L 3408, die teils nur eine Breite für ein Fahrzeug im Wechselverkehr hat, zu entlasten . Dies wurde als wichtige Voraussetzung festgestellt, um den Ortskern weiter zu entwickeln, die verkehrliche Situation zu verbessern und bestehende Wohngebiete erweitern zu können. Die Realisierung der innerörtlichen Gemeindestraße würde zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastung führen. Die Gemeinde hat für zwei weitere Bauabschnitte die Förderung gemäß GVFG gestellt und könnte mit dem Bau beginnen . Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Gemeinde Birkenau plant den Neubau einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße (IöG) entlang der Bahnlinie (Weinheim-Fürth), zwischen der Weinheimer Straße bis zur Kallstädter Talstraße ; das Vorhaben wird im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung (VIF) durch das Land Hessen gefördert. Der 1. Bauabschnitt (BA) von der L 3408 bis zur Einmündung "Am Brückenacker /Am Rosenberg " mit Anschluss "Am Wachenberg" wurde bereits fertiggestellt. Aktuell plant die Gemeinde die Realisierung zwei weiterer Bauabschnitte (2. und 3. BA). Erreicht wird durch diese Maßnahmen die Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Ortskerns vor allem im Bereich der Ortsstraßen mit Entlastung der historischen engen Gassen. Weiterhin wird damit eine Minderung der aktuellen verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung sowie eine Verkürzung der Fahrstrecke erzielt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Förderanträge wurden bisher positiv beschieden und in welcher Höhe (Förderung in Euro)? Für den bereits fertig gestellten 1. BA "Neubau einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße zur Anbindung des südöstlichen Teiles der Gemeinde Birkenau an die L 3408 (B 38 alt)" wurde der Gemeinde eine Zuwendung des Landes in Höhe von 2.197.600 € bewilligt. Frage 2. Wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der noch ausstehenden Förderanträge zu rechnen und mit welcher Summe kann die Gemeinde voraussichtlich rechnen? Die Zuwendungsbescheide für den 2. und 3. BA sind der Gemeinde am 31.07.2018 zugegangen . Die Höhe der Zuwendungen durch das Land Hessen für diese beiden Abschnitte beträgt rund 2,6 Mio. €. Wiesbaden, 10. August 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 21. August 2018 · Bearbeitet am 23. August 2018 · Ausgegeben am 28. August 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6606 21. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG