Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.07.2018 betreffend Kulturatlas Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: Im April 2018 stellte der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst den "Kulturatlas Hessen" in einer Pressekonferenz vor und kündigte an, dass ab Mitte Mai eine Online-Befragung zur Einschätzung der hessischen Kulturlandschaft, zur Förderpolitik, zum Ehrenamt, zur Kulturellen Bildung sowie zur zukünftigen Entwicklung durchgeführt werde. Bereits Ende 2016 lag eine Bestandsaufnahme zur staatlichen Kulturförderung durch das Ministerium vor, die nun nur durch die Aktivitäten der Hessischen Staatskanzlei und der anderen Ressorts im Kulturbereich ergänzt wurde. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Aus dem Koalitionsvertrag hatte das Ministerium für Wissenschaft und Kunst den Auftrag erhalten , "eine professionelle Bestandsaufnahme der Kultur in Hessen durchführen, um durch Vernetzungen und Synergien auf zentrale gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel und den besonderen Stellenwert des Ehrenamts reagieren zu können." Mit der Erhebung umfänglichen Datenmaterials wurde eine Informationsgrundlage geschaffen, mit der ein langfristig wirkendes Kulturentwicklungskonzept im Rahmen eines partizipativen Prozesses ermöglicht wird. Dieses Konzept soll aus einer Bestandsaufnahme, einer Akteursbefragung und daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen bestehen, die insbesondere den Fokus auf den demografischen Wandel, den ländlichen Raum, die kulturelle Teilhabe und den Stellenwert des Ehrenamts richten. Ziel der Landesregierung ist es, die einzigartige Kulturlandschaft Hessens auch weiterhin zu sichern und weiterzuentwickeln. In diesem Kontext wurden zwei Bestandserfassungen fertiggestellt: zum einen zur staatlichen Kulturförderung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und zum anderen zu kulturell ausgerichteten Aktivitäten der Hessischen Staatskanzlei und der anderen Ressorts. Beide Bestandserhebungen wurden im Kulturatlas zusammengefasst und dokumentiert. Eine Akteursbefragung , die sich an alle Kulturakteure und Kulturinteressierte richtet und in einem ersten Schritt im Rahmen einer Online-Befragung durchgeführt wird, läuft noch bis Ende August 2018 und wird anschließend statistisch und inhaltlich ausgewertet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für den Kulturatlas Hessen sowie der Online Befragung und wie verteilen sich diese Kosten hinsichtlich Konzeption, Durchführung, Druck und sonstige Kosten? Die Kosten des Kulturatlas belaufen sich auf rund 73.600 € inkl. USt. und verteilen sich (gerundet ) wie folgt: Konzeption ....................................... 2.356 €, Textüberarbeitung ................................ 3.950 €, Lektorat, Administration, Koordination ..... 20.840 €, Gestaltung und Druck........................... 46.477 €. Die Kosten für die noch nicht abgeschlossene Online-Befragung belaufen sich derzeit auf rund 11.770 € inkl. USt. Eingegangen am 30. August 2018 · Bearbeitet am 30. August 2018 · Ausgegeben am 3. September 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6614 30. 08. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6614 Frage 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und der Hessen Agentur GmbH waren über welchen Zeitraum mit der Erstellung des Kulturatlas jeweils beschäftigt? Geschäftsführung, Steuerung und Organisation des Prozesses zur Erstellung eines Masterplans Kultur obliegt der Stabsstelle Masterplan Kultur, die am 15. Februar 2016 eingerichtet wurde und sich aus einem Stabsstellenleiter, einer ständigen Mitarbeiterin sowie zwei Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Zeitanteilen zusammensetzt. An der Erstellung des Kulturatlas waren drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Hessen Agentur mit unterschiedlichen Zeitanteilen beteiligt . Frage 3. Welchen tiefer gehenden Zweck erfüllt diese Bestandsaufnahme der staatlichen Kulturförderung? Der Kulturatlas fasst die beiden Bestandserfassungen der hessischen Kulturlandschaft in einer Dokumentation zusammen und versteht sich als eine Komponente des Masterplans Kultur Hessen . Er wurde mit dem Ziel erstellt, eine verlässliche und transparente Informationsgrundlage zu den vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Staatskanzlei und den übrigen Ressorts geförderten kulturellen Aktivitäten zu erstellen und somit einen Beitrag zur Darstellung der hessischen Kulturpolitik zu leisten. Mit dieser Bestandserhebung liegt nunmehr ein umfängliches Datenmaterial vor, auf dessen Basis nicht nur eine Beschreibung der Kulturförderung und kulturellen Aktivitäten der Landesregierung Hessen im Bezugsjahr 2015 ermöglicht wurde, sondern das zukünftig auch als Grundlage für die Ausgestaltung eines empirisch unterlegten , wissenschaftlich fundierten und langfristig wirksamen Kulturentwicklungskonzeptes dienen kann. Frage 4. Welcher Erkenntnisgewinn ist mit der Bestandsaufnahme erzielt worden? Die Kulturlandschaft Hessens wird als Erkenntnisgegenstand insbesondere über die vom HMWK, aber auch die von der Staatskanzlei und den übrigen Ressorts geförderten Institutionen und Projekte abgegrenzt und aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Es wird eine kompakte Übersicht über die Grundsätze der Kulturpolitik des Landes Hessen gegeben und es werden die Zusammenhänge zwischen kulturellen Aktivitäten und aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen aufgezeigt, wobei der demografische Wandel, die Entwicklung der ländlichen Räume und die Rolle des Ehrenamtes im Fokus stehen. Die objektive Beschreibung der staatlichen Kultureinrichtungen und die Kulturförderung bietet eine verlässliche und transparente Informationsgrundlage zu den geförderten kulturellen Angeboten. Frage 5. Ist die Bestandsaufnahme als vollständig anzusehen? Die Bestandsaufnahme erfasst die staatliche Kultur und Kulturförderung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie die kulturellen Aktivitäten, die von der Staatskanzlei und den übrigen Ressorts beigetragen wurden. Die Daten wurden auf der Grundlage des Jahres 2015 erhoben und nach Sparten differenziert dargestellt. Die Gliederung orientiert sich im Wesentlichen an den im Haushaltsplan des Landes Hessen für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, Einzelplan 15, Kapitel 1550, genannten "Förderprodukten ". In die Auswertung wurden auch die Beiträge des Landes zum laufenden Betrieb und zur baulichen Entwicklung der Kunsthochschulen, zur Finanzierung der Musikakademien sowie Investitionen in die bauliche Erhaltung und Weiterentwicklung kultureller Einrichtungen wie Theater, Museen, Schlösser, Denkmäler und Bibliotheken sowie die Ausgaben der Staatskanzlei und der übrigen Ressorts für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2015 einbezogen. Die Bestandsaufnahme gibt einen Überblick über die Kulturförderung, beschreibt die einzelnen Kultursparten sowie die historischen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Bestandserfassung enthält aber auch tabellarische Zusammenfassungen über die Höhe der Fördermittel im Jahr 2015 sowie Infokarten, welche die durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten Institutionen und Aktivitäten visualisiert. Bei der Vielzahl der in Hessen geförderten Projekte und Institutionen war es nicht möglich, alle Institutionen und Projekte zu beschreiben. Die Illustration musste sich auf ausgewählte Institutionen und Projekte beschränken. Kunst und Kultur in Hessen sind sehr lebendig. Natürlich haben sich seit 2015 Vielfalt und Fülle der Kultur in allen Kultursparten weiterentwickelt. Soweit es möglich war, wurde ein Ausblick auf neue Programme und Projekte gegeben. Frage 6. Sind die Angaben zu den Standorten der geförderten Musikschulen auf Seite 100 des Kulturatlas vollständig oder fehlen Musikschulen in der Abbildung? Die auf Seite 100 des Kulturatlas gezeigte Karte enthält Angaben zu den Standorten der Musikschulen , die vom HMWK in 2015 direkt gefördert wurden, und ist insoweit vollständig. Die Karte enthält nicht die Standorte der Musikschulen, die 2015 über Mittel gefördert wurden, die Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6614 3 über den Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen (VdM Hessen) koordiniert und weitergeleitet wurden. Diese wurden im Text auf Seite 103 des Kulturatlas erwähnt: "Die Mittel werden über den Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen (VdM Hessen ) koordiniert und weitergeleitet. Zum Verband gehören derzeit 70 Mitglieder". Frage 7. Sind im Ministerium bereits Rückmeldungen eingegangen, die auf Fehler im Kulturatlas hinweisen und wenn ja, um welche Fehler handelt es sich? Der Landesmusikrat hat dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein Papier mit Hinweisen zu Korrektur-, Erläuterungs- und Förderbedarf sowie strategischen Anmerkungen zum Kulturatlas übergeben, mit der Bitte, diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Es wurde u. a. bemängelt, dass nicht auch die Standorte der Musikschulen in einer Karte visualisiert wurden, die über die an den VdM weitergeleiteten Mittel gefördert wurden und dass der VdM an einer Stelle im Kulturatlas als Verband der Musikschulen und nicht als Verband deutscher Musikschulen genannt wurde. Die Anregungen des Positionspapiers wurden mit Vertreterinnen des Landesmusikrats mündlich erörtert und werden im weiteren Prozess in die Diskussionen einfließen. Frage 8. Welcher Zeitraum ist für die Online-Befragung vorgesehen und wann ist geplant, die Ergebnisse zu präsentieren? Die Online-Befragung wurde am 18. Mai 2018 gestartet und ist nach dem Ende der hessischen Ferien noch bis zum 31. August 2018 freigeschaltet. Danach erfolgt eine statistische und eine inhaltliche Auswertung, so dass eine Präsentation der Ergebnisse voraussichtlich zum Jahresende 2018 möglich sein wird. Frage 9. Wann ist mit der Vorlage des im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten "Masterplans Kultur" durch die Landesregierung zu rechnen? Bestandserfassung und Online-Befragung sind zwei wichtige Bausteine auf dem Weg zum Masterplan Kultur. Die Online-Befragung stellt den ersten Schritt zum partizipativen Prozess dar. Sobald die Umfrage beendet und ausgewertet wurde, kann der partizipative Prozess fortgesetzt werden. Geplant sind fachbezogene "Runde Tische" mit Kulturexperten, in denen auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse aus Bestandserhebung und Online-Befragung erste Handlungsempfehlungen erarbeitet werden können. Diese Zwischenergebnisse sollen in ca. vier Regionalforen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Masterplan Kultur wird seitens der Landesregierung nicht so verstanden, dass eine zentralistische Planung der Kulturentwicklung erfolgt. Vielmehr sollen gemeinsam mit den Kommunen und Kulturschaffenden neue Bedarfe und Herausforderungen benannt und durch die reichhaltige Kulturszene in Hessen mit Unterstützung des Landes passgenaue Lösungen gefunden werden. Ganz im Sinne des Koalitionsvertrages stehen dabei der demografische Wandel und das Ehrenamt im Fokus unserer Aktivitäten. Dies ist ein dauerhafter Prozess, der keinen Abschlusszeitpunkt hat. Wiesbaden, 22. August 2018 Boris Rhein