Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 9. Juli 2014 betreffend Antidiskriminierungsstelle und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionsfraktionen die Gründung einer Antidiskriminierungsstelle mit folgendem Wortlaut vereinbart: "Diskriminierung und Rassismus werden wir entschieden entgegentreten und die Anstrengungen der Landesregierung in einer Antidiskriminierungsstrategie bündeln. Es wird eine Anlaufstelle für jede Art der Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle) eingerichtet, um unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten." Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag die Absicht, "Maßnahmen zur Bündelung, Umsetzung und rechtlichen Absicherung der vereinbarten Integrationsziele (zu) ergreifen" und eine "Weiterentwicklung der Integrationsarbeit über Projekte hinaus" anzustreben." Dies gilt insbesondere für die engagierte Arbeit, die die Kommunen, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (agah) sowie viele Vereine und Initiativen leisten." Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Hessen ist besonders von seiner Internationalität und Vielfalt geprägt. Die Wertschätzung von Vielfalt bedeutet, dass Menschen aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit keine Nachteile erfahren dürfen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entfaltung haben. Der Schutz vor Diskriminierung ist allgemein im Grundgesetz geregelt und seit 2006 im Hinblick auf die Dimensionen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konkretisiert. Bisher gibt es in Hessen aber noch keine übergreifende Zuständigkeit für Antidiskriminierung. Deshalb hat sich die hessische Landesregierung zum Ziel gemacht eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann wird die hessische Landesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Antidiskrimi- nierungsstelle einrichten? Die Landesregierung hat sich für die 19. Wahlperiode die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle zum Ziel gesetzt. Die Stelle soll im zweiten Halbjahr 2014 eingerichtet werden. Frage 2. Welches Konzept wird der künftigen Antidiskriminierungsstelle zugrunde liegen? Ziel der Antidiskriminierungsstelle soll sein, einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz und Wertschätzung verschiedener Entwürfe der Lebensgestaltung sowie das gesellschaftliche Miteinander der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Menschen sollen aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit keine Nachteile erfahren. Extremismus, Rassismus und Antisemitismus soll entgegengetreten werden. Die Antidiskriminierungsstelle soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: - Sensibilisierung von Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft, - Herausstellen der Chancen und Vorteile von Vielfalt, - Gewährleistung von unbürokratischer und schneller Hilfe für betroffene Personen, - Initiativen zur Prävention von Diskriminierung, Eingegangen am 20. August 2014 · Ausgegeben am 22. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/662 20. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/662 - Inhaltliche Verknüpfung mit verwandten Themen wie Diversity Management und interkulturelle Öffnung der Verwaltung, - ressortübergreifende Antidiskriminierungsarbeit, - Zusammenarbeit mit den kommunalen und freien Netzwerkpartnern, - ggfs. Abbau struktureller Diskriminierung in Hessen sowie - Verbesserung der Informations- und Datenlage zu Diskriminierung in Hessen um eine Evaluation zu ermöglichen und nachhaltige Antidiskriminierungsstrategien zu entwickeln. Frage 3. Über wie viele Stellen wird die künftige Antidiskriminierungsstelle verfügen? Bitte die einzelnen Stellen mit ihrem dazugehörigen Aufgabenbereich auflisten. Im Nachtragshaushalt 2014 sind drei Stellen für die Antidiskriminierungsstelle ausgewiesen. Eine konkrete Zuordnung der Aufgaben wird derzeit erarbeitet. Frage 4. In welcher Weise wird die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (agah) in die Konzeption der Antidiskriminierungsstelle eingebunden? Frage 5. In welcher Weise werden Vereine und Initiativen in die Konzeption der Antidiskriminierungs- stelle eingebunden? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Um eine breite Verankerung der Antidiskriminierungsarbeit zu erreichen, wird die Antidiskriminierungsstelle die Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gruppen suchen , die in den Antidiskriminierungsdimensionen (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) engagiert sind. Frage 6. Mit welchen Institutionen wird die künftige Antidiskriminierungsstelle zusammenarbeiten? Die Antidiskriminierungsstelle wird mit allen Institutionen, die sich mit Fragen der Antidiskriminierungsarbeit befassen, zusammenarbeiten. Hervorzuheben ist dabei die Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wiesbaden, 13. August 2014 Stefan Grüttner