Kleine Anfrage des Abg. Bauer (CDU) vom 01.08.2018 betreffend Sprach- und Ausbildungsförderung für Flüchtlinge und Zuwanderer in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: In den letzten Jahren ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sowohl durch Zuwanderinnen und Zuwanderer und Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse als auch durch eine erheblich größere Anzahl von in Hessen geborenen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund gestiegen. So steigerte sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler einschließlich Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler von 20,8 % im November 2009 kontinuierlich jedes Jahr auf 34,0 % im November 2017. Allein seit dem Jahr 2014 sind einschließlich der ohne Deutschkenntnisse zugewanderten Vorlaufkurskinder über 60.000 Flüchtlinge und Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse in Intensivmaßnahmen in den hessischen Schulen gefördert worden. Entsprechend werden in Hessen große Anstrengungen unternommen, um für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Bildungschancen zu schaffen und ihnen eine begabungsgerechte schulische Teilhabe zu ermöglichen. Die entscheidende und von allen wissenschaftlichen Studien wie PISA und IGLU belegte Grundlage ist das Erlernen der Bildungssprache Deutsch. Daher wurde das im Jahr 1999 entwickelte schulische Gesamtsprachförderkonzept von den Vorlaufkursen im Jahr vor der Einschulung über Deutschförderkurse und Intensivklassen/Intensivkurse an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen kontinuierlich bedarfsgerecht angepasst. Zudem soll zum neuen Ausbildungsjahr 2018/2019 eine Sprachförderung für Zugewanderte und Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse bedarfsgerecht und sukzessive beginnend mit der Grundstufe ermöglicht werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Intensivmaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache stehen Flüchtlingen und Zuwanderern ohne Deutschkenntnisse in hessischen Schulen zur Verfügung? Seit dem Jahr 1999 hat die Landesregierung den Fokus auf die systematische Deutsch- Förderung für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache gelegt, die Deutsch als Zweitsprache lernen. In der Folge wurden die rechtlichen Voraussetzungen im Hessischen Schulgesetz geschaffen, Vorlaufkurse im Jahr vor der Einschulung einzuführen, damit in der ersten Klasse Deutschkenntnisse vorhanden sind. Die schulgesetzlichen Reformen wurden 2003 in die Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache umgesetzt. Einer durchgängigen sprachlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache liegt damit bereits seit vielen Jahren ein rechtlich verankertes schulisches Gesamtsprachförderkonzept zugrunde, das auf die jeweiligen Bedürfnisse der altersunterschiedlichen Zielgruppen zugeschnitten ist und deren sozial-emotionale Voraussetzungen und kulturelle Vorbildung ebenso berücksichtigt wie ihre sehr heterogenen sprachlichen Fähigkeiten. Im Zuge der hohen Zuwandererzahlen vor allem seit Sommer 2015 wurden die schulischen Sprachfördermaßnahmen massiv ausgebaut, erweitert und weiterentwickelt, um so allen in Hessen lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Zugewanderten, Geflüchteten sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern mit entsprechendem Bedarf eine durchgängige Sprachförderung weit über das schulpflichtige Alter hinaus zu ermöglichen. Das schulische Ge- Eingegangen am 25. September 2018 · Bearbeitet am 25. September 2018 · Ausgegeben am 28. September 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6625 25. 09. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 samtsprachförderkonzept hält hierdurch abgestimmte Angebote für jedes Schulbesuchsalter vor - von freiwilligen Vorlaufkursen vor der Einschulung, verpflichtenden Sprachkursen bei Zurückstellung , Deutsch & PC an Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil oder Deutsch- Förderkursen, über Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss) für die sogenannten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab 16 Jahren bis hin zur derzeit in der Pilotierungsphase befindlichen Deutschförderung in der dualen Berufsausbildung im Rahmen des zweiten Berufsschultags. Ein Beleg für den Erfolg des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts ist unter anderem, dass sich Hessen bei den ausländischen Schülerinnen und Schülern, die ohne Abschluss die Schule verlassen, von einem der letzten Plätze aller Bundesländer zur Jahrtausendwende - die Quote lag hier bei über 20 % - mittlerweile kontinuierlich auf die vordersten Ränge verbessert hat: Im Bildungsmonitor 2018 hat Hessen im dort betrachteten Schuljahr 2015/2016 mit 10,2 % den niedrigsten und damit besten Wert aller Bundesländer (Bundesdurchschnitt: 14,2 %) erreicht. Außerdem fiel die Studienberechtigtenquote von ausländischen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen mit 9,3 % leicht höher aus als im Bundesdurchschnitt (9,1 %). Deutlich überdurchschnittlich war mit 12,4 % die Studienberechtigtenquote von ausländischen Jugendlichen an beruflichen Schulen (Bundesdurchschnitt 7,0 %). Frage 1. a) Wie hat sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in diesen Maßnahmen aus welchen Nationen in den beiden letzten Schuljahren entwickelt? Schülerinnen und Schüler 1 in Intensivmaßnahmen 2 im Schuljahr 2016/2017 an öffentlichen Schulen (Stichtag: 01.11.2016) Staatsangehörigkeit Schülerinnen und Schüler syrisch 7.014 afghanisch 6.841 irakisch 1.640 rumänisch 1.147 bulgarisch 1.056 eritreisch 878 deutsch 839 polnisch 794 kroatisch 772 somalisch 632 pakistanisch 608 italienisch 560 iranisch 499 spanisch 410 griechisch 277 serbisch 234 albanisch 205 türkisch 194 äthiopisch 184 russisch 176 sonstige 2.137 Summe 27.097 1 Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache (NDHS-Eintrag) und Zuzugsdatum laut Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD); Schülerinnen und Schüler ohne Zuzugsdatum bzw. mit einem Zuzugsdatum vor 2013 (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern unter elf Jahren) werden nicht mitgezählt. 2 Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Intensivkurse an allgemeinbildenden Schulen und Sprachförderkurse an Schulen für Erwachsene. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 3 Schülerinnen und Schüler 3 in Intensivmaßnahmen 4 im Schuljahr 2017/2018 an öffentlichen Schulen (Stichtag: 01.11.2017) Staatsangehörigkeit Schülerinnen und Schüler syrisch 6.025 afghanisch 5.083 irakisch 1.433 rumänisch 1.180 bulgarisch 1.156 eritreisch 868 deutsch 860 kroatisch 777 polnisch 609 pakistanisch 585 somalisch 584 italienisch 569 iranisch 434 spanisch 409 türkisch 343 griechisch 287 serbisch 277 äthiopisch 252 russisch 212 bosnisch-herzegowinisch 178 sonstige 2.415 Summe 24.536 Frage 2. Welche schulischen und außerschulischen Anschluss- und Abschlussmöglichkeiten bestehen in Hessen für die Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Durchlaufen der Intensivsprachförderung ? Allen Schülerinnen und Schülern soll in Intensivmaßnahmen ein schulischer bzw. außerschulischer Anschluss ermöglicht werden. Das Land Hessen handelt nach dem pädagogischen Grundsatz (geregelt per Erlass vom 29. Februar 2016), dass "bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen diejenigen Standorte für Intensivklassen zu favorisieren [sind], die mehrere Schulformen oder Bildungsgänge anbieten". Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass im Hinblick auf die angestrebte frühe Teilintegration und die anschließende vollständige Integration in die Regelklasse ein individueller und begabungsgerechter Übergang möglichst ohne Schulwechsel erfolgen und ausschließlich von sprachlichen Fähigkeiten abhängen soll. Dabei wird die Entscheidung über den Übergang in eine bestimmte Schulform oder einen bestimmten Bildungsgang bis zum Abschluss der Intensivsprachfördermaßnahme bewusst ausgesetzt, um zu vermeiden, dass aufgrund von Sprachbarrieren vorschnelle Entscheidungen über Eignung und Befähigung der einzelnen Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Der vollständige Übergang in die Regelklasse ist erst dann vorgesehen, wenn die Deutschkenntnisse ausreichen, um dem regulären Unterricht mit Unterstützung von Deutsch-Förderkursen sprachlich folgen zu können. In den Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss ) bestehen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ebenso flächendeckend flexible Anschluss- und Abschlussmöglichkeiten. Die Zielsetzung ist, mithilfe einer systematischen Sprachförderung unter Einbeziehung einer Berufsorientierung den Übergang insbesondere in eine duale Ausbildung oder - unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen - in andere Schulformen der beruflichen Schulen zu ermöglichen. Bei entsprechender Eignung 3 Schülerinnen und Schüler mit NDHS-Eintrag und Zuzugsdatum in LUSD; Schülerinnen und Schüler ohne Zuzugsdatum bzw. mit einem Zuzugsdatum vor 2014 (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern unter elf Jahren) werden nicht mitgezählt. 4 Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Intensivkurse an allgemeinbildenden Schulen und Sprachförderkurse an Schulen für Erwachsene. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 und ausreichendem Sprachstand ist darüber hinaus der Erwerb eines externen Hauptschulabschlusses oder eines externen mittleren Abschlusses (Realschulabschlusses) gemäß der Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler möglich. Durch die Zertifizierung des Sprachniveaus der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Deutschen Sprachdiplom im beruflichen Bereich (DSD I PRO) erhalten potenzielle Arbeitgeber und Ausbilder, regionale Kammern und die Beratungsstellen der Bundesagentur für Arbeit eine zuverlässige Sprachstandsinformation auf den Niveaustufen A2/B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Die Umsetzung des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz als etabliertem Qualitäts- und Evaluationsinstrument erfolgt in Hessen an vielen allgemeinbildenden Schulen (DSD I) und flächendeckend an beruflichen Schulen (DSD I PRO). Das DSD I PRO wurde im Februar 2017 von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bundesweit empfohlen. Das Bündnis Ausbildung von der Hessischen Landesregierung , der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, der AG hessischer Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., der AG der hessischen Handwerkskammern, des Verbands "Freie Berufe" in Hessen, des Deutschen Gewerkschaftsbunds Hessen-Thüringen, des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebunds empfiehlt, das DSD I PRO als sprachliche Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer dualen Ausbildung zu akzeptieren. Intensivklassenschülerinnen und Intensivklassenschüler an beruflichen Schulen, die zum Februar 2019 die Sprachfördermaßnahme verlassen müssten (Zugang aus dem ersten Halbjahr des Schuljahres 2016/2017), wird wie bereits im Schuljahr 2017/2018 eine Verlängerung der Beschulung seitens des Kultusministeriums ermöglicht, um am Deutschen Sprachdiplom DSD I PRO teilzunehmen. Nach den Prüfungen zum Erwerb des Deutschen Sprachdiploms DSD I PRO wird empfohlen, ein längerfristiges Betriebspraktikum zu absolvieren, um so beispielsweise einen fließenden Übergang in eine duale Ausbildung zu erreichen. Die zusätzliche Deutschförderung ehemaliger Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im Rahmen des zweiten Berufsschultags in der dualen Ausbildung befindet sich in der Pilotphase. Sie soll ein erfolgreiches Absolvieren der dualen Ausbildung in der Folge unterstützen. Hier werden vier Deutschstunden als zusätzliche Deutschförderung zu den zwölf Stunden Regelunterricht fachrichtungsbezogen angeboten, sodass nach der vorgesehenen Ausweitung des Angebots zum nächsten Ausbildungsjahr in Hessen die Auszubildenden noch zielgerichteter unterstützt werden können, sofern die ausbildenden Betriebe einer entsprechenden Freistellung zugestimmt haben. Im Rahmen der "Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts - Aktionsplan II" wurde für die Zielgruppe junger Erwachsener vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Eintritt in die Maßnahme) mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 ein Kontingent von 1.700 Plätzen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB) mit integrierter Sprachförderung bereitgestellt . Diese Plätze sind besonders für diejenigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geeignet , die bei Eintritt in die Intensivklassenbeschulung alphabetisiert werden mussten bzw. mit geringen schulischen Vorkenntnissen eingeschult wurden. Um Übergänge passgenau zu gestalten und zu steuern, betreibt das Hessische Kultusministerium eine verstärkte Netzwerkarbeit, die eine Vernetzung der regionalen sowie überregionalen Netzwerke initiiert und wichtige Bildungspartner zusammenführt. Hierzu wurde beispielsweise eine Steuerungsgruppe zwischen der Hessischen Staatskanzlei, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen und dem Hessischen Kultusministerium eingerichtet, um über die vielfältigen Anschlussmöglichkeiten (z.B. "Wirtschaft integriert", "Sozialwirtschaft integriert ", "Pflege in Hessen integriert") und deren Kapazitäten abgestimmt zu informieren. Unterstützt werden die Anstrengungen, passgenaue Übergänge (insbesondere in das duale System ) zu ermöglichen, durch die Vereinfachung des Datentransfers über die Bundesagentur für Arbeit zur bedarfsgerechten Anschlussvermittlung von ehemaligen InteA-Schülerinnen und - Schülern auf Anregung der Fachgruppen Bildung/ Arbeitsmarkt des Hessischen Asylkonvents. Nach Rückmeldungen der Schulen und aller außerschulischen Partner verlief der Übergang in schulische bzw. außerschulische Maßnahmen trotz der hohen Schülerzahlen sowohl zum Schuljahresende 2016/2017 als auch zum Schuljahresende 2017/2018 reibungslos. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 5 Frage 2 a) Wie viele Schülerinnen und Schülern sind in den beiden letzten Schuljahren aus Intensivmaßnahmen in Regelklassen gewechselt und integriert worden? (Auflistung nach Schulhalbjahren und Darstellen der Schulformen/Bildungsgänge) Übergänge5 von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in eine Schulform des Regelschulsystems 6 Siehe Tabelle der Anlage Frage 2. b) Welche Unterstützungsmaßnahmen zum Übergang in den Regelklassen erhalten die Schulen und wie haben sich diese, was die Ressourcen angeht, in den beiden letzten Schuljahren entwickelt ? Zur Unterstützung der Integration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Regelunterricht an allgemeinbildenden Schulen wurde der schulische Integrationsplan entwickelt, dessen Inhalte in der gezielten Steuerung sowie gleichmäßigen Verteilung der Schülerinnen und Schüler, der Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schulen und einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm bestehen. Er basiert auf Anregungen des Praxisbeirates zur Flüchtlingsbeschulung und wird stetig weiterentwickelt. Empfehlungen aus der Praxis werden gehört und in die strategischen Planungen einbezogen. Im Rahmen des schulischen Integrationsplans wurde der Integrationsindex zur flexiblen Unterstützung der Klassengemeinschaft zum 01.02.2017 eingeführt. Die Zuweisung richtet sich nach der Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aus einer Intensivklasse in das Regelsystem wechseln oder direkt im Regelsystem im Rahmen von Intensivkursen neu aufgenommen werden. Diese auf Basis der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ermittelten Schülerzahlen werden halbjährlich aktualisiert und die Zuweisung entsprechend angepasst. Die Dauer der Förderung beträgt für diese Schülerinnen und Schüler zwei Schulhalbjahre. Stichtag Zuweisung in Stellen 01.02.2017 116,9 01.08.2017 251,7 01.02.2018 167,5 Zur Unterstützung der Schulen beim unterjährigen Wechsel aus Intensivmaßnahmen erhielten die Schulen ebenfalls zum Halbjahreswechsel der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 per 01.02. eine außerordentliche Mehrklassenzuweisung. Die Zuweisung richtete sich nach der gegebenenfalls gestiegenen, durchschnittlichen Anzahl von Schülerinnen und Schülern in der Stufe einer Schulform, die den jeweils geltenden Klassenteiler um mehr als eine Schülerin bzw. einen Schüler übersteigen musste. Nach Plausibilisierung auf Basis der LUSD wurden stellenwirksam folgende Mehrklassen zugewiesen: Stichtag Zugewiesene Mehrklassen per 01.02. 01.02.2017 51 01.02.2018 29 Des Weiteren wurden die Aufnahme- und Beratungszentren der Staatlichen Schulämter von 13,5 Stellen im Schuljahr 2013/2014 zum Schuljahr 2017/18 auf 47 Stellen (44 Stellen für die Koordination und Flüchtlingsberatung in den Aufnahme- und Beratungszentren und drei Stellen der Hessischen Lehrkräfteakademie für regionale Fortbildungen der Staatlichen Schulämter) personell gestärkt, im schulpsychologischen Schwerpunkt "Migration und Flüchtlingsberatung" wurden insgesamt 17 Stellen geschaffen. Frage 2. c) Wie haben sich die Stellen in der Sprachförderung in der Regelklasse entwickelt? Bereits zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden die Ressourcen für die Sprachförderung in der Regelklasse um 50 Stellen erhöht. Zum zweiten Halbjahr 2016/17 kamen weitere 60 Stellen hinzu. Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde die Ressource um weitere 100 Stellen aufgestockt . Im Hinblick auf die Übergänge in Regelklassen wurde die Ressource zum 01.03.2018 nochmals um 60 Stellen erhöht. Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 stehen somit insgesamt 5 Die Gesamtzahl der Übergänge wird nicht als Summe der Übergänge der einzelnen Schulhalbjahre berechnet, da sonst Schülerinnen und Schüler mehrfach gezählt oder nicht berücksichtigt würden. 6 Als Regelschulsystem sind alle Schulformen des allgemeinbildenden und beruflichen Bereichs sowie der Schulen für Erwachsene (ohne Intensivklassen und Intensivkurse) zu verstehen. Beim Übergang von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an eine kooperative Gesamtschule erfolgt eine Zuordnung nach dem Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 rund 1.150 Stellen für die Sprachförderung in den Regelklassen zur Verfügung. Im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2018/2019 ist erneut eine weitere Erhöhung dieser Sprachförderung in den Regelklassen um 100 zusätzliche Stellen geplant. Frage 2. d) Wie viele Schülerinnen und Schüler sind direkt aus einer schulischen Intensivmaßnahme in eine duale Ausbildung übergegangen? Es sind 659 Schülerinnen und Schüler, die seit 01.11.2015 einmal in einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs in einer öffentlichen Schule (ohne Vorklassen) erfasst waren, bis zum 01.03.2018 in das duale System gewechselt. Frage 3. Welche Sprachfördermaßnahmen unterstützen ein erfolgreiches Durchlaufen und den Abschluss einer dualen Berufsausbildung, insbesondere den Erwerb fachsprachlicher Grundlagen? Eine abgestimmte Sprachförderung hat aufgrund der erhöhten Zuwanderung stark an Bedeutung gewonnen. Das Hessische Kultusministerium hat daher bereits zum Schuljahr 2015/2016 Intensivklassen und eine sozialpädagogische Unterstützung an den beruflichen Schulen eingeführt. Mit dem verstärkten Übergang von Geflüchteten und Zugewanderten ohne Deutschkenntnisse (sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) auch in die duale Ausbildung rückt in diesem Bereich die zusätzliche Sprachförderung in den Fokus. Mit dem Angebot einer vierstündigen Deutschförderung in der dualen Berufsausbildung im Rahmen des zweiten Berufsschultags schafft das Hessische Kultusministerium einen weiteren Baustein zum schulischen Gesamtsprachförderkonzept für ehemalige Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die im Anschluss an die schulische oder außerschulische Intensivsprachförderung eine Ausbildung beginnen und von ihren Ausbildungsbetrieben zum Besuch des zusätzlichen Förderangebots freigestellt werden. Die Ausweitung ist beginnend mit der Grundstufe vorgesehen . Da insbesondere die in der Ausbildung zu beherrschende Fachsprache hohe Anforderungen an die Auszubildenden stellt, steht neben dieser die Förderung in Deutsch als Zweitsprache im Vordergrund. Der Zusatzunterricht wird daher von Lehrkräften mit der Fakultas für die entsprechende berufliche Fachrichtung und einer Fortbildung für die Erteilung sprachsensiblen Unterrichts sowie von Lehrkräften mit der Qualifizierung in Deutsch als Zweitsprache erteilt. Frage 4. Welche Qualifizierungen wurden für den Bereich Deutsch als Zweitsprache ermöglicht? Im Sachgebiet Weiterbildung wurden Kurse mit dem Abschluss Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) angeboten. Vom Sachgebiet Fortbildung für Lehrkräfte wurden von Januar 2016 bis zum Juli 2018 landesweit für die hessischen Lehrkräfte sowie für alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nach der erfolgreich absolvierten zweiten Staatsprüfung eine sechstägige Fortbildung als Basisqualifizierung im Bereich DaZ angeboten. Die Themenschwerpunkte der Fortbildung waren: Zugewanderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an hessischen Schulen; Deutsch als Zweitsprache: Grundlagen des Spracherwerbs und der Diagnostik; Deutsch als Zweitsprache: Didaktik und Methodik individualisierten Lernens; Alphabetisierung und Förderung der Lese- und Schreibkompetenz; Sprachbildung als Aufgabe der Schule. Vielfach waren Hospitationsmöglichkeiten in schulischen Intensivmaßnahmen in das Angebot integriert. Nach dem Übergang einer großen Zahl von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in die Regelklassen wurden den Lehrkräften im Schuljahr 2017/2018 ergänzend dreitägige Fortbildungen zur Planung und Durchführung eines sprachsensiblen Fachunterrichts angeboten. Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird das Angebot weiter differenziert: Angeboten werden dreitägige fächer- und schulformbezogene Fortbildungen sowohl als Abrufangebot für Schulen als auch als terminiertes Kursangebot für Lehrkräfte unterschiedlicher Schulen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6625 7 Frage 5. Wie viele Lehrkräfte sind seit 2015 für den Bereich Deutsch als Zweitsprache qualifiziert worden ? 431 Lehrkräfte haben im Sachgebiet Weiterbildung das Unterrichtsfach Deutsch als Fremdoder Zweitsprache zwischen 2015 und 2018 erworben. Kursbeginn Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Unterrichtsfach Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache erworben haben Februar 2015 46 August 2015 105 Februar 2016 111 August 2016 93 Februar 2017 76 Gesamt 431 Mit Beendigung der noch laufenden Weiterbildungskurse bzw. Prüfungsphasen werden 2019 voraussichtlich rund 500 hessische Lehrkräfte die Lehrbefähigung für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache erworben haben. An den in der Antwort auf Frage 4 beschriebenen Maßnahmen des Sachgebiets Fortbildung für Lehrkräfte haben seit Januar 2016 ca. 5.000 Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst teilgenommen. Wiesbaden, 18. September 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Anlage 19/6625 Tabelle 1 Allgemeinbildende Schulen Sc hu lfo rm en d er S ch ul en fü r E rw ac hs en e (S fE ) Berufliche Schulen G es am t W ec hs el ze itp un kt Fö rd er sc hu le G ru nd sc hu le Fö rd er st uf e H au pt sc hu le M itt el st uf en sc hu le Pr ax is u nd S ch ul e Re al sc hu le In te gr ie rt e G es am ts ch ul e G ym na si um S ek I, in cl . G -Z w ei g KG S G ym na si um S ek II Be ru fli ch es G ym na si um Be ru fs fa ch sc hu le Be ru fs sc hu le Pr ax is u nd S ch ul e Fa ch ob er sc hu le Be gi nn 2. H J 20 16 /1 71 46 1.061 46 337 82 9 398 489 111 8 6 1 9 48 11 0 2.662 Be gi nn 1. H J 20 17 /1 82 220 2.567 393 1.057 265 57 871 1.228 433 58 113 29 283 1.109 263 33 8.979 Be gi nn 2. H J 20 17 /1 83 73 1.447 119 529 91 2 336 480 131 8 47 6 11 146 6 3 3.435 1 In der Auswertung werden nur Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die im Auswertungszeitraum vom September 2016 bis Januar 2017 einmal als Seiteneinsteigerin bzw. Seiteneinsteiger in einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs in einer öffentlichen Schule erfasst waren und bis zum März 2017 in eine Schulform des Regelschulsystems gewechselt sind. Es werden nur Schülerinnen und Schüler mit einem Zuzugsdatum ab 2013 (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler unter elf Jahren) berücksichtigt. 2 In der Auswertung werden nur Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die im Auswertungszeitraum vom Februar 2017 bis Juli 2017 einmal als Seiteneinsteigerin bzw. Seiteneinsteiger in einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs in einer öffentlichen Schule erfasst waren und bis zum November 2017 in eine Schulform des Regelschulsystems gewechselt sind. Es werden nur Schülerinnen und Schüler mit einem Zuzugsdatum ab 2013 (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler unter elf Jahren) berücksichtigt. 3 In der Auswertung werden nur Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die im Auswertungszeitraum vom September 2017 bis Januar 2018 einmal als Seiteneinsteigerin bzw. Seiteneinsteiger in einer Intensivklasse oder einem Intensivkurs in einer öffentlichen Schule erfasst waren und bis zum März 2018 in eine Schulform des Regelschulsystems gewechselt sind. Es werden nur Schülerinnen und Schüler mit einem Zuzugsdatum ab 2014 (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler unter elf Jahren) berücksichtigt.