Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 08.08.2018 betreffend Korruptionsprävention und -bekämpfung in Ministerien und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Staates ist die Integrität der Verwaltung. Es muss darauf vertraut werden können, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland jederzeit rechtstreu, unbestechlich und objektiv handeln. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Hessische Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Korruption nicht nur zu bekämpfen, sondern insbesondere auch um präventiv tätig zu werden. Die Maßnahmen umfassen zum einen rechtliche Regelungen wie zum Beispiel das am 1. März 2015 in Kraft getretene Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), welches das Hessische Vergabegesetz abgelöst hat. § 18 Abs. 2 und 3 HVTG bietet eine Grundlage für den konsequenten Ausschluss von unzuverlässigen Unternehmen. Die Information der öffentlichen Auftraggeber über unzuverlässige Unternehmen erfolgt durch eine Melde- und Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion. Schwere Verfehlungen, die zu einem Ausschluss führen, können z.B. Korruption , Betrug, Preisabsprachen und illegale Beschäftigung sein. Mit dem Gemeinsamen Runderlass über Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben vom 8. Dezember 2015 (StAnz. 3/2016 S. 86) wurden Regelungen getroffen, ob und unter welchen Voraussetzungen z.B. Sponsoring zulässig ist. Zudem legt die Hessische Landesregierung nach dem Beschluss des Hessischen Landtags vom 19. Mai 2010 alle zwei Jahre einen Sponsoringbericht vor. Leistungen Dritter zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben werden dadurch transparent gemacht. Der transparenten Aktenführung wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Aktenführungserlass vom 14. Dezember 2012 wurde daher eine Verpflichtung zur transparenten Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen ausdrücklich geregelt. Weiterhin wurden Regelungen über die die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen in den Verwaltungsvorschriften für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen vom 13. Dezember 2017 (StAnz. S. 1497) getroffen. Die Verwaltungsvorschriften sind allen Beschäftigten des Landes, auch Neueinstellungen , auszuhändigen und diese auf ihre sich aus Gesetz, tarifrechtlichen Vorschriften oder der Verwaltungsvorschrift ergebenden Verpflichtungen hinzuweisen. Zudem enthält die Verwaltungsvorschrift auch eine Verpflichtung der Vorgesetzten, in regelmäßigen Gesprächen (mindestens jährlich) Regelungen und Fragen der Korruption zu erörtern, um die Beschäftigten fortlaufend für dieses Thema zu sensibilisieren, wobei in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten eine vertiefte arbeitsplatzbezogene und bedarfsorientierte Belehrung der dort Beschäftigten erfolgen soll. Bereits am 3. Mai 1996 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) das vom Arbeitskreis VI unter Beteiligung des Arbeitskreises II erarbeitete "Präventions - und Bekämpfungskonzept Korruption" (zukünftig: IMK-Konzept) zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Beschlusses wurde im Mai 1996 durch das Kabinett die Gründung von Revisionsreferaten in allen Ressorts beschlossen. Am 29.08.2016 wurden für alle Revisionseinheiten des Landes Hessen die vom Kabinett beschlossenen ressortübergreifenden Empfehlungen über Standards für Interne Revisionen in der Hessischen Landesverwaltung eingeführt. Sie bilden eine einheitliche und ressortübergreifende Arbeits - und Rechtsgrundlage für deren Arbeit. Eingegangen am 9. Oktober 2018 · Bearbeitet am 9. Oktober 2018 · Ausgegeben am 12. Oktober 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6642 09. 10. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6642 Im Geschäftsbereich des HMdIS existiert zudem bereits eine Regelung zur Korruptionsprävention (Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 3. Februar 2014 (StAnz. S. 453, 482)), die ein Bündel von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und -prävention enthält. Dabei handelt es sich um organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention, konsequente Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht, Mehraugenprinzip, Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete aber auch um personelle Maßnahmen. Hier seien als Beispiele die Rotation von Personen in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten, die verbindliche Festlegung eines Verhaltenskodex, Belehrung und fortlaufende Sensibilisierung der Beschäftigten, die Fortbildung und die besondere Berücksichtigung des Themas Korruption in der Ausbildung genannt. Zurzeit wird eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen erarbeitet, die unter Berücksichtigung bestehender eigener Strukturen der Ressorts eine Regelung für die gesamte Landesverwaltung treffen soll. Dabei sollen insbesondere auch dem Bereich Aus- und Fortbildung eine noch größere Bedeutung zukommen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister , dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Gibt es in Hessen in den einzelnen Ministerien Einheiten, die sich mit der Korruptionsprävention und -bekämpfung beschäftigen? Ja. Die Aufgaben werden zum Teil zentralisiert von einer Stelle, zum Teil aber auch von mehreren Arbeitsbereichen wahrgenommen. Näheres hierzu in der Antwort auf Frage 2. Frage 2. Falls ja: wie ist die Korruptionsprävention und -bekämpfung in den einzelnen Ministerien organisiert ? Bitte hierzu Ausführungen personeller sowie inhaltlicher Art. In der Hessischen Staatskanzlei gibt es eine Ansprechperson für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Diese ist organisatorisch in der Abteilung Zentrale Angelegenheiten angesiedelt. Unmittelbar zugeordnet ist die Ansprechperson für Korruptionsprävention der Dienststellenleitung und unterliegt im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung direkt deren Dienstund Fachaufsicht. Die Ansprechperson hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung . Zu den Aufgaben der Ansprechperson für Korruptionsprävention zählen insbesondere: a) Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu sein für Beschäftigte und Dienststellenleitung, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, sowie für Bürgerinnen und Bürger, b) Beratung und Unterstützung der Dienststellenleitung, c) Aufklärung der Beschäftigten (z.B. durch regelmäßige Informationsveranstaltungen), d) Mitwirkung bei der Fortbildung, e) Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen, f) ggfs. Erstellung der Dokumentation der besonders gefährdeten Arbeitsgebiete. Im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) gibt es ebenfalls eine Ansprechperson für Korruptionsprävention, die der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet ist und im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung direkt deren Dienst- und Fachaufsicht unterliegt. Weiterhin ist eine Stellvertreterin der Ansprechperson bestellt. Der Aufgabenbereich der Ansprechperson für Korruptionsprävention bzw. deren Vertretung ist deckungsgleich mit jener der Staatskanzlei (s.o., Lettern a) bis f)). Darüber hinaus werden im Bereich der Polizei zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen. So wird auf Basis einer zentralen Erfassung aller Amtsdelikte gegen Bedienstete der hessischen Polizei eine ständige Analyse gewährleistet, um Missstände sowie Häufungen von Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Korruptionsprävention ist auch anteilig Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Da die Federführung für grundsätzliche Fragen bzw. für ressortübergreifende Regelungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und -prävention beim HMdIS liegt, nimmt die Ansprechperson für Korruptionsprävention zudem daraus resultierende Aufgaben wie zum Beispiel die Erstellung der Verwaltungsvorschriften für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Be- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6642 3 lohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen sowie des Sponsoringberichtes an den Hessischen Landtag wahr. Ansprechperson sowie deren Vertretung werden von einer Sachbearbeiterin unterstützt. Da von allen vorgenannten Beschäftigten noch andere Aufgaben wahrgenommen werden, kann eine Aussage zum prozentualen Anteil der Tätigkeit zum Bereich Korruptionsprävention nicht getroffen werden. Erhebungen, um diesen festzustellen, wurden noch nicht durchgeführt. Im Hessischen Ministerium der Finanzen wurden bereits vor langer Zeit eigene Strategien zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und erfolgreich angewendet. Dabei wird der Korruptionsschutz nicht nur als eine Aufgabe der Internen Revision verstanden. Vielmehr arbeiten im HMdF in Abhängigkeit von der jeweiligen Sachlage eine Reihe von Referaten Hand in Hand. Zu nennen sind hier z.B. die Arbeitsbereiche Organisation, Zentraljustiziariat, Strategie- und Grundsatzfragen und Interne Revision. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, festgestellten Sachverhalten - auch unter dem Gesichtspunkt des Korruptionsschutzes - in personeller, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht umfassend Rechnung zu tragen. Organisatorisch sind alle genannten Referate Teil der Zentralabteilung, wobei die Interne Revision dem Amtschef/der Amtschefin unmittelbar zugeordnet ist. Verdachts- und Organisationsprüfungen werden in der Regel von der bereits seit 1970 bestehenden Internen Revision des HMdF durchgeführt. Hierfür stehen erfahrene Prüferinnen und Prüfer aus dem Bau- und dem Steuerbereich sowie juristischer Sachverstand zur Verfügung. Erleichtert werden diese Untersuchungen durch das mit ausdrücklicher Befürwortung des HRH eingeführte "vernetzte Modell". Darin arbeiten die Revisionseinheiten des Landesbetriebes Bau und Immobilien Hessen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung sowie die Zentrale Amtsrevision der Oberfinanzdirektion Frankfurt mit der federführenden Internen Revision des HMdF zusammen. Das Referat Interne Revision hat zudem das Maß der Korruptionsgefährdung der einzelnen Arbeitsbereiche untersucht. Diese bereits zweimal durchgeführte Analyse (2009 und 2014) beruht auf tatsächlichen Fallzahlen für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. In einem Risikoatlas (2014) wurde darüber hinaus ein Risikoranking der Arbeitsbereiche entwickelt, dass die Erfahrungen der Revisionsprüfer aber auch finanzielle Gesichtspunkte berücksichtigt. Intensiver Korruptionsschutz wird nicht nur im Bereich der Verwaltung, sondern auch hinsichtlich der Marktteilnehmer betrieben, wie bereits in der Vorbemerkung im Zusammenhang mit dem HVTG erwähnt. Hierzu wurde in der Oberfinanzdirektion Frankfurt ein Arbeitsbereich "Korruptionsschutz" eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, korruptive Unternehmen von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen. Fachaufsichtlich ist das Referat "Korruptionsschutz" der Abteilung IV des HMdF mit dem Referat IV 12 (Justiziar des Staatlichen Hochbaus im HMdF, Rechtliche Grundlagen staatlichen Bauens, Vergabe- und Vertragsrecht ) unterstellt. Im Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ) beschäftigen sich verschiedene Fachabteilungen mit der Korruptionsprävention und der Korruptionsbekämpfung. Die Arbeitskraftanteile der einzelnen, mit Fragen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung befassten Mitarbeiter können jedoch nicht mathematisch exakt angegeben werden. Die Bediensteten des HMdJ werden durch das Zentralbüro des HMdJ entsprechend der "Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen" für das Thema Korruption sensibilisiert. Die Verwaltungsvorschrift wird jeder neuen Mitarbeiterin und jedem neuen Mitarbeiter bei seiner Einstellung ausgehändigt . Außerdem finden abteilungsinterne Sensibilisierungen der Beschäftigten statt. Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für den Justizvollzug werden die Themen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung durch die jeweiligen Fachabteilungen des HMdJ in Zusammenarbeit mit den Mittelbehörden und den Behörden im jeweiligen Geschäftsbereich bearbeitet. Nach dem Inkrafttreten der im Vorwort benannten Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen sowie der Handreichung zur Erstellung eines Katasters besonders gefährdeter Arbeitsgebiete werden bei den Gerichten , Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug weitere Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention umgesetzt werden. "Im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) werden Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Zentralabteilung wahrgenommen, soweit sie nicht für Fachthemen in den Fachabteilungen angesiedelt 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6642 sind. Der Personaleinsatz in den betroffenen Arbeitseinheiten kann allerdings nicht zahlenmäßig angegeben werden, zumal Fragen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sich auch bei weiter gefassten Themen wie Nebentätigkeiten oder der Vergabe öffentlicher Aufträge stellen. Das für Haushalt und Controlling zuständige Referat ist unter anderem für die Anwendung des internen Kontrollsystems zuständig und beachtet sowie kontrolliert in diesem Zusammenhang Aspekte der Korruptionsprävention wie Rollen/Berechtigungen und das Vier-Augen-Prinzip. Die Interne Revision ist fachlich unmittelbar dem Staatssekretär unterstellt. Sie wirkt durch ihre Prüftätigkeit korruptionspräventiv; zudem können ihr Verwaltungsermittlungen bei Verdachtsfällen übertragen werden. Das Personalreferat belehrt unter anderem neue Beschäftigte über das grundsätzlich bestehende Annahmeverbot von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen . Das Justiziariat ist für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen im Übrigen zuständig und fungiert in diesem Zusammenhang zudem als zuständige Stelle für die Zustimmung zur Annahme einer Belohnung, eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils im Einzelfall. Zudem berät es die Mitarbeiter in Bezug auf Anwendung und Auslegung dieser Vorschrift und weist in der Regel zweimal im Jahr durch Rundmail auf die Verpflichtung aus der o.g. Vorschrift hin. Die Abteilungs- und Referatsleitungen sind zudem verpflichtet, das elektronische Lernprogramm zur Korruptionsprävention der zentralen Fortbildung zu absolvieren. Nach dem Inkrafttreten der im Vorwort benannten Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen sowie der Handreichung zur Erstellung eines Katasters besonders gefährdeter Arbeitsgebiete werden im Geschäftsbereich entsprechende Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention umgesetzt werden. Im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ist die Interne Revision (IR) als Stabsstelle der Hausleitung eingerichtet. Der Internen Revision sind weiterhin die Grundsatzangelegenheiten der Korruptionsprävention im Ministerium zugewiesen. Die Stabsstellenleitung ist als Ansprechperson für Korruptionsprävention im HMUKLV benannt. Das von der Stabsstelle IR erarbeitete Konzept "Maßnahmen zur Korruptionsprävention im HMUKLV" wurde von der Hausleitung gebilligt und befindet sich seitdem in Umsetzung. Um die Umsetzung dieses Konzepts weiterhin prüfen zu können und auch um der fachlichen Diversifikation im HMUKLV Rechnung zu tragen, erfolgt die Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen durch die Abteilungen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: a) Sensibilisierung und Fortbildung von Beschäftigten Die Führungskräfte der Referate, für die im Gefährdungsatlas Korruption HMUKLV eine Korruptionsgefährdung ausgewiesen wird, werden als Multiplikatoren zur Teilnahme an Schulungen zur Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Die Intensität der Schulungsmaßnahmen folgt dem Grad der Gefährdung; b) Optimierung der Ablauforganisation Folgende Organisationseinheiten zur Korruptionsprävention sind im HMUKLV zentral eingerichtet : • Vergabestelle, • Sponsoringstelle, • "zuständige Stelle" gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 51 Abs.1 Hessisches Beamtengesetz und § 3 Abs. 3 Satz 2 TV-Hessen und Ziff. II Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, • Ansprechpartner Korruptionsprävention als zentraler Ansprechpartner/ zentrale Ansprechpartnerin , der/die sowohl den Bediensteten im Hause als auch Dritten gegenüber als neutraler Ansprechpartner/neutrale Ansprechpartnerin fungiert; c) Identifizierung und Betrachtung von dezentralen Organisationsprozessen Aufgrund der hohen Spezialisierung der Fachabteilungen des HMUKLV obliegt es den Abteilungen selbst, korruptionsgefährdete Prozesse zu identifizieren, dokumentieren und anschließend geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zu ergreifen; d) Gefährdungsatlas Korruption Die Stabsstelle IR erstellt als Hilfsmittel in regelmäßigen Abständen den das Ministerium abdeckenden "Gefährdungsatlas Korruption HMUKLV"; Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6642 5 e) Prüftätigkeit der Stabsstelle IR Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen unterliegt der regulären Prüftätigkeit der Stabsstelle IR. Die Stabsstelle IR ist derzeit mit einer Stelle im höheren Dienst (Referatsleitung) sowie zwei Sachbearbeiterstellen (gehobener Dienst) personalisiert. Die Leitung des Referates I 3A "Personal " ist als "zuständige Stelle" bestellt. Sie hat eine Sachbearbeitung, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben unterstützt. Die Leitung des Justiziariats ist als Vergabestelle bestellt. Sie wird in ihrer Tätigkeit von einem Referenten unterstützt. Die Aufgabe der Sponsoringstelle wird von einem weiteren Referenten im Justiziariat wahrgenommen. In den Abteilungen wurden die Aufgaben zur Korruptionsprävention i.d.R. den Referaten fachbezogene Verwaltung bzw. Querschnittsaufgaben der Abteilung zugewiesen. Zeit- und Personalaufwände wurden für diese Tätigkeiten bislang nicht erhoben. Allgemeine Aufgaben der Korruptionsprävention sind im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) derzeit der Internen Revision zugeordnet. Die konkrete Umsetzung einzelner korruptionspräventiver Maßnahmen (z.B. Umsetzung des Mehr-Augen-Prinzips, Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen) erfolgt durch die jeweiligen Fachreferate des HMSI. Die Beschäftigten des HMSI sind bei der Aufgabenwahrnehmung an geltendes Recht gebunden. Zur Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung sind interne wie auch externe Kontrollinstanzen geschaffen, die die Einhaltung der geltenden Bestimmungen gewährleisten sollen. Intern erfolgt die Prüfung zunächst durch das zuständige Fachreferat selbst, etwa durch das Mehr- Augen-Prinzip in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen (z.B. bei der Gewährung von Zuwendungen oder der Erteilung von Genehmigungen). Darüber hinaus wird die Interne Revision als interne, aber unabhängige Kontrollinstanz tätig. Die rechtskonforme Umsetzung von auf Dritte übertragenen Aufgaben wird durch das HMSI als aufsichtführende Behörde im Rahmen der Wahrnehmung seiner Rechts- und Fachaufsicht sichergestellt . Als externe Kontrollinstanz fungiert der Hessische Landesrechnungshof sowie - im Falle eines Einsatzes von Strukturfondsmitteln des Europäischen Sozialfonds - die für den ESF Hessen zuständige EU-Prüfbehörde. Im Hessischen Kultusministerium (HKM) wird die Aufgabe der Korruptionsprävention und - bekämpfung von der Stabsstelle Innenrevision wahrgenommen. Die Stabsstelle Innenrevision ist derzeit mit insgesamt fünf Beschäftigten besetzt. Die Stabsstelle Innenrevision ist Ansprechpartnerin in Fragen der Korruptionsprävention oder - bekämpfung, wird in Verdachtsfällen informiert und kann von der Behördenleitung mit der Durchführung von Prüfungen beauftragt werden. Darüber hinaus wurde durch den Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 10. September 2013 (Abl. 9/14, Seite 646) "Informationen über Anzeigen und sonstige Hinweise gegen Beschäftigte des Kultusressorts/Geschäftsordnung der Innenrevision" u.a. festgelegt, dass a) vorliegende Anzeigen und Hinweise gegen Beschäftigte mit dem Vorwurf strafbarer oder ordnungswidriger Handlungen in Verbindung mit der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben der Leiterin oder dem Leiter der Innenrevision o. V. i. A. ggf. mit einer Stellungnahme der Behördenleiterin oder des Behördenleiters zeitnah mitzuteilen sind, b) Hinweise auf gravierende und wiederholte Abweichungen vom ordnungsgemäßen Verwaltungsvollzug der Innenrevision zu melden sind und c) jeder Beschäftigte in begründeten Einzelfällen auch ohne Einhaltung des Dienstweges an die Innenrevision herantreten kann. Im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) ist das für Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Vergaberecht und Interne Revision zuständige Referat aufgrund des engen Sachzusammenhangs zugleich für Korruptionsprävention und - bekämpfung zuständig. Korruptionsprävention ist eines der Kriterien, anhand derer Prüffelder für die Interne Revision definiert werden. Prüfberichte der Internen Revision enthalten Handlungsempfehlungen, welche die Korruptionsprävention besonders berücksichtigen. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6642 Zu Einzelfragen, die den Bereich der Korruptionsprävention berühren (etwa die Annahme von Belohnungen und Geschenken) werden nach Maßgabe der geltenden Rechts- und Erlasslage Voten erstellt. Auch der für die Korruptionsprävention relevante Bereich des Vergaberechts ist hier angesiedelt ; Vergabefragen werden prüfend und beratend begleitet. Die beschriebenen Bereiche werden im Rahmen der Geschäftsverteilung durch die Referatsleitung , zwei halbe Stellen des höheren Dienstes und eine Stelle des gehobenen Dienstes bearbeitet . Frage 3. Falls nein: gibt es eine übergreifende, für alle Ressorts zuständige Einheit zur Bekämpfung und Prävention von Korruption? Frage 4. Falls ja: wo ist die Einheit angesiedelt und wie ist sie organsiert? Bitte hierzu Ausführungen personeller sowie inhaltlicher Art. Frage 5. Falls nein: warum ist bisher keine Einheit bei Ministerien oder eine für alle Ressorts zuständige Einheit zur Bekämpfung und Prävention von Korruption geschaffen worden? Frage 6. Falls bisher keine Einheit existiert: plant die Landesregierung die Einführung von Einheiten/einer Einheit zur Korruptionsprävention und -bekämpfung in Ministerien oder einer übergreifenden, für alle Ressorts zuständigen Einheit? Siehe Vorbemerkungen und Antworten zu Fragen 1 und 2. Wiesbaden, 30. September 2018 Peter Beuth