Kleine Anfrage der Abg. Steinraths, Arnoldt, Banzer, Bauer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Heinz, Heitland, Hofmeister, Landau, Meysner, Möller, Ravensburg, Tipi, Wolff (CDU) vom 06.08.2018 betreffend Sanierung der Straßen in Hessen in den Jahren 2015 bis 2017 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele Autobahnkilometer, Bundesstraßenkilometer, Landesstraßenkilometer, Kreisstraßenkilometer und wie viele Kilometer im Zuständigkeitsbereich von Städten und Gemeinden (Gemeindestraßen ) existieren derzeit in Hessen? In Hessen besteht folgendes Straßennetz in der Baulast des Bundes, des Landes bzw. der Kreise: Bundesautobahnen A: .......... 984 km Bundesstraßen B: ............. 2.899 km Landesstraßen L: ............ 6.915 km Kreisstraßen K: .............. 4.576 km Gesamtlänge A/B/L/K: .... 15.374 km Darüber hinaus gibt es Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Baulast der Städte und Gemeinden (Ortsdurchfahrten). Die einzelnen Werte können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Strecken in Gemeindebaulast: Bundesstraßen B: .............. 116 km Landesstraßen L: .............. 295 km Kreisstraßen K: ................ 381 km Gesamt B/L/K:................. 792 km Zu den Gemeindestraßen können keine Angaben erfolgen. Diese fallen unter die kommunale Selbstverwaltung. Frage 2. Wie viele Kilometer Gemeinde- und Kreisstraßen sind in den Jahren 2015, 2016, 2017 (bitte je Jahr aufgeschlüsselt) insgesamt instandgesetzt/saniert worden? Frage 3. Welche Kosten sind damit insgesamt entstanden, und zwar für Bürger und Kommune/Kreis bzw. Land durch entsprechende Zuschüsse? Frage 4. Wie viele Kilometer Kreisstraßen und wie viele Kilometer Gemeindestraßen waren in den genannten Jahren umlagepflichtig? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Über die instand gesetzten Kreis- und Gemeindestraßen und die zugehörigen Kosten können keine Aussagen getroffen werden, da die Baulast bei den Kommunen liegt. Das Land Hessen hat verkehrswichtige Straßen der Kommunen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 mit Landesmitteln gefördert. Eingegangen am 2018 · Eilausfertigung am 1. Januar 2018 · Ausgegeben am 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6646 18. 09. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6646 Seitens des Landes sind folgende Zuwendungen erfolgt: Jahr Zuwendungen 2015 44.208.900 € 2016 48.127.100 € 2017 47.491.200 € Frage 5. Welchen Betrag haben die Anlieger insgesamt für Kreisstraßensanierung und wie viel für Gemeindestraßensanierung anteilig bezahlt? Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der in den Jahren 2015 bis 2017 geltenden Fassung sollen die Gemeinden für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) Beiträge erheben. Die Landkreise erheben demgegenüber keine Straßenbeiträge. Zu den erhobenen Straßenbeiträgen für Verkehrsanlagen der Gemeinden gibt es eine Datenabfrage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIuS), wobei mit Stand vom 28. März 2018 eine Rückmeldung von 415 der 423 hessischen Gemeinden vorlag. Die Summe der erhobenen Straßenbeiträge lag demnach im Jahr 2015 bei 37.193 T€, im Jahr 2016 bei 36.319 T€ und im Jahr 2017 bei 38.046 T€. Frage 6. Was haben die hessischen Landkreise (aufgeschlüsselt nach Landkreisen) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils in den kreiseigenen Straßenbau aus originären Mitteln investiert und wie hoch waren daran jeweils die Landeszuschüsse? Über die Höhe der Investitionen in die Kreisstraßen durch die Landkreise liegen der Landesregierung keine vollständigen Informationen vor. Neben den Leistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung von Hessen Mobil für die Landkreise wahrgenommen werden, führen die Landkreise auch selbstständig Planungen und Bauleistungen an Kreisstraßen durch. Die Gesamtkosten der bewilligten Fördervorhaben der Kreise sowie die vom Land bewilligten Zuwendungen aus der Verkehrsinfrastrukturförderung sind der beigefügten Tabelle der Anlage zu entnehmen. Frage 7. Auf welchen Betrag beziffert die Landesregierung die notwendigen Straßenerhaltungsmaßnahmen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen in den nächsten zehn Jahren in etwa? Der Landesregierung liegen keine Daten für eine Ermittlung des Betrags für notwendige Erhaltungsmaßnahmen bei Gemeindestraßen vor. Die Mehrheit der hessischen Gemeinden schätzt den künftigen Sanierungsbedarf allerdings höher ein als in den vorausgegangenen Jahren. Wiesbaden, 6. September 2018 Tarek Al-Wazir Anlagen Kleine Anfrage 19/6646 Anlage Übersicht Landkreise Bewilligungen 2015 - 2017 Landkreise/ Zuwendungen pro HH-Jahr Gesamtkosten 2015 Zuwendungen 2015 Gesamtkosten 2016 Zuwendungen 2016 Gesamtkosten 2017 Zuwendungen 2017 Bergstraße 983.600 € 536.100 € 1.281.000 € 789.600 € 1.661.000 € 452.200 € Darmstadt-Dieburg 1.724.000 € 1.204.800 € 1.058.300 € 740.800 € 664.000 € 446.600 € Fulda 2.590.000 € 1.433.400 € 2.430.000 € 1.549.800 € 5.358.000 € 3.123.100 € Gießen 1.159.000 € 765.400 € 976.000 € 514.500 € 672.000 € 441.700 € Groß-Gerau 662.000 € 448.000 € 583.000 € 344.000 € Hersfeld-Rotenburg 1.801.658 € 712.900 € 1.721.639 € 1.024.100 € 1.365.000 € 838.400 € Hochtaunus 850.000 € 457.300 € Kassel 1.889.000 € 1.322.300 € 22.729.000 € 13.300.700 € Lahn-Dill 1.312.200 € 833.700 € 733.700 € 493.300 € Limburg-Weilburg 1.084.500 € 638.500 € 890.000 € 560.000 € 474.000 € 282.100 € Main-Kinzig 701.000 € 489.600 € 4.725.200 € 2.654.300 € Main-Taunus 1.374.000 € 753.600 € Marburg-Biedenkopf 1.521.000 € 988.600 € 956.000 € 621.400 € 1.114.000 € 665.000 € Odenwald 1.137.300 € 746.100 € 1.013.000 € 666.400 € 717.000 € 524.000 € Offenbach 282.400 € 212.800 € Rheingau-Taunus 1.551.300 € 1.039.800 € 392.000 € 185.900 € 1.502.000 € 633.600 € Schwalm-Eder 4.782.000 € 3.053.100 € 3.754.000 € 2.395.500 € Vogelsbergkreis 1.491.500 € 1.070.800 € 1.655.000 € 1.054.300 € 2.030.000 € 1.127.000 € Waldeck-FKB 2.919.200 € 1.714.800 € 2.338.000 € 1.810.200 € Werra-Meißner 1.291.044 € 844.700 € 834.000 € 570.500 € 1.013.000 € 692.200 € Wetterau 3.954.900 € 2.285.500 € 1.946.000 € 947.000 € 2.821.000 € 1.609.400 € Summe 31.243.002 € 19.294.400 € 23.308.539 € 14.221.200 € 49.916.900 € 29.093.800 € Kreisfreie Städte sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.