Kleine Anfrage der Abg. Eckert, Faeser, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh und Rudolph (SPD) vom 09.08.2018 betreffend Beamtenversorgung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist das Durchschnittsalter bei Einstellung der Zahlung des Ruhegehalts bei den folgenden Beamtengruppen: - Lehrkräfte, - Hochschule, - Polizei-/Justizvollzug, - übrige Verwaltung? Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt nach Beamtenversorgungsrecht bei Zahlungsende, mithin dem Ausscheiden durch Tod, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, welche nach früherem Aufgabenbereich der Beamten im Land Hessen gegliedert ist: 2013 2014 2015 2016 2017 Schuldienst 80,5 81,1 81,4 81,7 81,1 Vollzugsdienst und Feuerwehr 75,5 76,6 78,2 77,1 78,4 übrige Bereiche 81,9 82,6 82,2 82,4 82,1 Darunter: Hochschulbereich 80,1 81,1 81,4 81,5 79,5 Wie sich das Durchschnittsalter zuvor bei Eintritt in den Ruhestand, also Zahlungsbeginn, darstellt , ist ebenfalls tabellarisch erfasst: 2013 2014 2015 2016 2017 Schuldienst 63,6 63,7 63,8 63,7 63,9 Vollzugsdienst und Feuerwehr 57,4 57,8 58,5 58,4 58,3 übrige Bereiche 63,0 63,2 63,2 62,9 63,2 Darunter: Hochschulbereich 64,4 65,1 64,9 65,3 65,1 Quelle: Versorgungsempfängerstatistik, Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2018. Erhebungsstichtag jeweils 1. Januar. Die Jahreszahl bezieht sich jeweils auf das Jahr vor dem Erhebungsstichtag. Das Durchschnittsalter wurde nur aufgrund des Geburtsjahres berechnet. Frage 2. Wie hoch ist die derzeitige durchschnittliche Fehlzeitenquote bei der hessischen Polizei und wie viel Polizeibeschäftigte fehlen dadurch im Schnitt täglich? Bei der Auswertung der Fehlzeiten werden aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Polizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausge- Eingegangen am 11. September 2018 · Bearbeitet am 11. September 2018 · Ausgegeben am 14. September 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6661 11. 09. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6661 wertet. Dies bedeutet, dass ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeschäftigter mit vollen 365 Tagen in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen Arbeitstagen; im Jahr 2017 waren dies 250 Tage. Ein Polizeibeschäftigter, der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Montag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fernblieb, wird somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen erfasst. Ein Polizeibeschäftigter in einer Tag-Nacht-Schichtfolge würde z.B. laut Statistik 14 Tage dienstund arbeitsunfähig sein, aber tatsächlich nur an sechs Tagen keinen Dienst versehen können. Die derzeitige durchschnittliche Fehlzeitenquote liegt bei 7,39 (01.01. bis 31.12.2017). In der Fehlzeitenquote sind die Abwesenheiten aufgrund von Erkrankungen, Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen enthalten, was ca. 1.440 Polizeibeschäftigte pro Tag entspräche. Ein Rückschluss darauf, wie viele Polizeibeschäftigte allerdings tatsächlich täglich im Dienst im Schnitt fehlen, ist nicht möglich, da dies von dem jeweiligen persönlichen Arbeitszeitmodell jedes einzelnen Polizeibeschäftigten abhängig ist. Frage 3. Wie viel Polizeivollzugsbeamte scheiden pro Jahr vor Erreichen der Pensionsgrenze aus dem aktiven Dienst aus? Wir bitten um Zahlen der letzten fünf Jahre. In Folge von vorzeitigen Ruhestandsversetzungen, Entlassungen oder Todesfällen ist in den Jahren 2013 bis 2017 die nachstehende Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aus dem aktiven Dienst ausgeschieden: Jahr Versetzung in den Ruhestand Entlassung Todesfall Gesamt 2013 69 18 12 99 2014 70 9 17 96 2015 49 20 17 86 2016 68 17 11 96 2017 62 21 16 99 Frage 4. Wie viel Polizeivollzugsbeamte nutzen die Möglichkeit ihre Lebensarbeitszeit freiwillig zu verlängern ? Wir bitten um Zahlen pro Jahr seit Einführung dieser gesetzlichen Regelung. Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Die Aufstellung stellt auf den Beginn der Verlängerung ab. Folgeanträge auf eine weitere Verlängerung sind wie Neuanträge berücksichtigt : Jahr Dienstzeitverlängerungen 2002 6 2003 18 2004 31 2005 19 2006 21 2007 14 2008 21 2009 36 2010 38 2011 50 2012 49 2013 48 2014 53 2015 51 2016 70 2017 103 2018 114 Stand: 24.07.2018 Wiesbaden, 31. August 2018 Peter Beuth