Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 14.08.2018 betreffend Bahnstrecke Weinheim - Viernheim und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Ist die Widmung der stillgelegten Bahnstrecke Weinheim-Viernheim nach Ansicht der Landesregierung auch zukünftig gesichert? Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken ("Entwidmung") für Grundstücke, die Betriebsanlage einer Eisenbahn sind oder auf denen sich Betriebsanlagen einer Eisenbahn befinden, ist in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelt. Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen , der Eigentümer des Grundstücks oder die Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet, sind demnach berechtigt, einen Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken zu stellen. Ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken für die Bahnstrecke Weinheim - Viernheim durch einen der Antragsberechtigten ist vor diesem Hintergrund dem Grunde nach möglich. Eine eventuelle Genehmigungsfähigkeit eines derartigen Antrags wäre durch die zuständige Planfeststellungsbehörde anhand der Voraussetzungen des § 23 AEG für eine Freistellung (es besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr und es ist langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten) zu prüfen. Frage 2. Sind der Landesregierung Wünsche bekannt, die Trasse zu entwidmen - beispielsweise seitens der Stadt Viernheim? Nach Angaben der Stadt Viernheim ist die Strecke Weinheim - Viernheim innerörtlich zwischen dem aktuellen Streckenende Wiesenstraße (Spedition Pfenning) und Friedrich-Ebert-Straße bereits nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt und mittlerweile in privatem Besitz. Für den noch bestehenden Streckenteil strebe die Stadt Viernheim - anders als die Stadt Weinheim - keine Freistellung an. Frage 3. Sieht die Landesregierung eine Anbindung Weinheim - Viernheim über Eisenbahn-Normalspur - ergänzend zur bestehenden Meterspur-Anbindung mit der Überland-Straßenbahn - weiterhin als wünschenswert an? Frage 4. Zieht die Landesregierung eine Machbarkeitsprüfung der Weiterführung der Weschnitztalbahn nach Viernheim in Erwägung? Frage 5. Wäre aus Sicht der Landesregierung eine normalspurige Stadtbahn (Regiotram) ein sinnvolles Modell für den Kreis Bergstraße - auch angesichts neuer Fahrzeugentwicklungen, die sowohl Normal- als auch die Meterspur befahren können? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für das Land Hessen wurde auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) vom 1. Dezember 2005, in der Fassung vom 29. November 2012 festgelegt , dass die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr nicht beim Land Hessen, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden liegt (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 ÖPNVG). Die Prüfung von Angebotskonzepten wie z. B. einer Anbindung Weinheim - Viernheim über Eisenbahn-Normalspur im öffentlichen Personennah- Eingegangen am 10. September 2018 · Bearbeitet am 10. September 2018 · Ausgegeben am 14. September 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6683 10. 09. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6683 verkehr, einer Verlängerung der Weschnitztalbahn nach Viernheim oder eines Regiotram- Konzepts für den Kreis Bergstraße ist daher auf der Grundlage der für das Land Hessen getroffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Verkehrsverbund (hier dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar VRN), die im Rahmen der Aufstellung der Nahverkehrspläne zu erfolgen hat und mangels Zuständigkeit nicht vom Land übernommen werden kann. Der VRN führt zu den genannten Fragestellungen folgendes aus: Von Seiten des VRN bestünden keine Überlegungen die Strecke Weinheim - Viernheim für den Personenverkehr zu reaktivieren, da hier bereits eine entsprechende Anbindung (OEG / RNV- Linie 5) bestehe. Daher sei auch eine Machbarkeitsprüfung der Weiterführung der Weschnitztalbahn nach Viernheim nicht vorgesehen. Die Verbindungen im Kreis Bergstraße im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seien in den letzten Jahren durch die Einführung neuer Betriebskonzepte (Main-Neckar-Ried und Dieselnetz Südwest) und die Modernisierung der Infrastruktur deutlich gestärkt worden. Weitere betriebliche Verbesserungen (S-Bahn Rhein-Neckar) seien in Vorbereitung. Ergänzend zu dem bereits guten SPNV-Angebot sehe der VRN keinen zusätzlichen Bedarf für eine Einführung einer normalspurigen Regiotram. Hinsichtlich des Güterverkehrs bedauert die Landesregierung dessen Einstellung zwischen Weinheim und der Spedition Pfenning in Viernheim. Ursache für die Aufgabe des aus Sicht der Landesregierung sinnvollen Güterverkehrskonzepts war eine unternehmerische Entscheidung für eine geänderte Logistik. Wiesbaden, 3. September 2018 Tarek Al-Wazir