Kleine Anfrage der Abg. Müller (Schwalmstadt), Dr. Sommer und Rudolph (SPD) vom 23.08.2018 betreffend Einsatz pensionierter Lehrkräfte im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. An welchen Schulen im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg unterrichten im aktuellen Schuljahr vom 6. August 2018 an bereits pensionierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, die ihre Pensionierung aufgrund des Lehrkräftemangels verschoben haben? (Die jeweiligen Zahlen bitte getrennt nach Schulformen angeben.) Derzeit unterrichten 23 pensionierte Lehrkräfte im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Eine Aufschlüsselung nach Schulformen ist folgender Tabelle zu entnehmen: Schulform Anzahl Grundschule 6 Grund-, Haupt- und Realschule 3 Integrierte Gesamtschule 2 Haupt-, Real- und Förderschule 1 Grund- und Förderschule 1 Förderschule 4 Berufliche Schule 6 Summe 23 Darüber hinaus haben zwei Lehrkräfte an Grundschulen und eine Lehrkraft an einer integrierten Gesamtschule ihren Ruhestand hinausgeschoben. Frage 2. Wie viele Unterrichtsstunden gelten als Vollzeitäquivalent für die pensionierte Lehrkraft, die nun mit einem TV-H-Vertrag unterrichtet? Das Vollzeitäquivalent für pensionierte Lehrkräfte mit einem TV-H-Vertrag richtet sich nach § 1 Absatz 2 i.V.m. Absatz 3 der Pflichtstundenverordnung. Demzufolge müssen pensionierte Lehrkräfte mit TV-H-Vertrag die folgende Pflichtstundenzahl in Vollzeit ableisten. Schulform Vollzeitäquivalent Grundschule 28 Förderstufe, integrierte Gesamtschule 25 Gymnasium, gymnasiale kooperative Gesamtschule 25 Haupt- und Realschule und vergleichbare 26 Berufliche Schulen 24 (mit Lehramt) / 25 (ohne Lehramt) Förderschule, Förderschulklasse 27 Eingegangen am 12. Oktober 2018 · Bearbeitet am 15. Oktober 2018 · Ausgegeben am 19. Oktober 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6715 12. 10. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6715 Frage 3. In welchen Erfahrungsstufen befinden sich die Lehrkräfte, die über ihre Pensionierung hinaus mit einem TV-H-Vertrag an Schulen im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg unterrichten, jeweils? Für die Stufenzuordnung von tarifbeschäftigten Lehrkräften gelten wie bei allen Tarifbeschäftigten des Landes Hessen insbesondere die Grundsätze des § 16 Abs. 2, 3 und 4 TV-H. Die pensionierten Lehrkräfte mit einem TV-H-Vertrag befinden sich entweder in der Erfahrungsstufe 2 oder 3, ganz überwiegend in der Erfahrungsstufe 3. Frage 4. In welchen TV-H-Entgeltgruppen befinden sich die Lehrkräfte, die über ihre Pensionierung hinaus an Schulen im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck -Frankenberg unterrichten, jeweils? Die Zuordnung einer Lehrkraft in eine entsprechende Entgeltgruppe des TV-H richtet sich zum einen nach dem jeweiligen Abschluss und zum anderen nach dem konkreten Einsatz in einer bestimmten Schulform. Die bereits pensionierten Lehrkräfte befinden sich demnach in den Entgeltgruppen E10, E11, E13 bzw. E14. Frage 5. Bei Lehrkräften, die bereits Pensionäre sind, wie lang liegt die Pensionierung bezogen auf das Staatliche Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg jeweils zurück? Die Pensionierung der in der Antwort auf Frage 1 genannten Lehrkräfte liegt bereits wie folgt zurück: Zeitraum < 1 Jahr > 1 bis 2 Jahre > 2 bis 3 Jahre > 3 Jahre Anzahl 3 3 1 16 Frage 6. Welche Fächer werden in den jeweiligen Schulen mit welchem Stundenumfang von den bereits pensionierten Lehrkräften oder Lehrkräften, die ihre Pensionierung verschoben haben, im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg unterrichtet? An folgenden Schulen unterrichten pensionierte Lehrkräfte bzw. Lehrkräfte mit hinausgeschobenem Ruhestand mit den folgenden Fächern in folgenden Stundenumfang: Schule Fächer Stundenumfang (Summe aller betroffenen Lehrkräfte) Kellerwaldschule Frankenau Mathe, Sachunterricht 14,0 Ederseeschule Herzhausen Deutsch, Geschichte 18 Osterbachschule Deutsch, Mathe, Sport 14 Schule am Peterswald Neuental Mathe, Sachunterricht 23 Schule am Reiherwald Wabern Deutsch, ev Religion, Musik 12 Grundschule Helenental Deutsch, Sachunterricht 11 Schlossbergschule Rhoden Musik, Sport 7,5 Grundschule Höringhausen Sport 9 Mittelpunktschule Sachsenhausen Biologie, Sport 26 Uplandschule Willingen Latein 11 Schule am Metzenberg Schrecksbach Deutsch, Geschichte 4 Schule im Ostergrund Schwalmstadt Deutsch, Geschichte 8 Humboldt-Schule Korbach Biologie, Deutsch, kath. Religion 16 Grundschule am Burgberg Battenberg Kunst, Mathe 28 Hermann-Schafft-Schule Homberg (Efze) Musik, Deutsch 20 Heinrich-Lüttecke-Schule Bad Arolsen Englisch 10 Schule am Dom Fritzlar Deutsch, Musik 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6715 3 Integrierte Gesamtschule Edertal Deutsch, Politik u. Wirtschaft, ev. Religion , Arbeitslehre, Kunst 33 Reichspräsident-Friedrich-Ebert- Schule Fritzlar Bautechnik, Englisch, Bürowirtschaft, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Holztechnik 29,5 BerufsschulCampus Schwalmstadt Sozialwesen, Sport 7 Frage 7. Wie viele Pensionäre werden voraussichtlich im kommenden Schuljahr an Schulen im Staatlichen Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck Frankenberg unterrichten und wie viele Lehrkräfte werden zum neuen Schuljahr ihre Pensionierung aufgrund des Lehrkräftemangels hinauszögern? (Bitte getrennt nach Schulformen angeben.) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine valide Aussage über die voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2019/2020 unterrichtenden Lehrkräfte im Ruhestand bzw. die Anzahl der Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben, nicht möglich. Wiesbaden, 4. Oktober 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz