Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger, Barth, Faeser, Gremmels, Grüger und Weiß (SPD) vom 15.07.2014 betreffend Landesstraßenbau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es: "Beim Landesstraßenbau gilt der Grundsatz "Erhalt vor Neubau". Für mögliche Neubaumaßnahmen wird ein Kriterienkatalog erstellt, aus dem eine Prioritätenliste ableitbar ist. Aufgrund des hohen Bedarfs wird in den nächsten fünf Jahren der deutlich überwiegende Teil der Mittel für den Straßenbau für Erhalt und Sanierung gebunden. Der Bau von Ortsumgehungen soll vor allem mit der Maßgabe des Lärmschutzes fortgesetzt werden." Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Landesstraßenbauhaushalte der nächsten Jahre sind erheblich vorbelastet durch bereits laufende Neu- und Ausbauvorhaben sowie die Rückzahlungsverpflichtungen des seinerzeitigen Vorfinanzierungsmodells im Landesstraßenbau, des Kommunalen Interessenmodells (KIM I), welches im Jahr 2000 beschlossen wurde. Aufgrund der hohen Erhaltungsverpflichtungen im Landesstraßennetz lassen sich selbst bei konstanter Mittelausstattung im Landesstraßenbau keine Finanzierungsperspektiven für Neubaumaßnahmen in den nächsten Jahren aufzeigen. Um trotzdem für die dringlichsten Ortsumgehungen , die bereits Bestandteil des Planungsprogramms des Landes Hessen waren, eine Perspektive aufzuzeigen, wurde im Rahmen eines neuen Kommunalen Interessenmodells II (KIM II), das im Haushaltsgesetz 2013/2014 verankert ist, zwölf Kommunen die Vorfinanzierung der Baukosten der jeweiligen Ortsumgehung angeboten. Mit dem KIM II hat die Hessische Landesregierung die Fortführung der Planungen sowie die Finanzierung der wichtigsten Ortsumgehungen ermöglicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Landesstraßenbauprojekte - differenziert nach Neu- und Ausbau - werden gegenwärtig von Hessen Mobil geplant? Derzeit befinden sich folgende Ortsumgehungen - teils durch die Gemeinde selbst - in der Planung : Straße Projektbezeichnung L 3012 Ortsumgehung Trebur L 3040 Ortsumgehung Ginsheim-Gustavsburg L 3320 Teil-Ortsumgehung Kiedrich L 3379 Verbindungsspange Künzell L 3379 Entlastungsstraße Petersberg L 1551 Dornburg, Ortsteil Langendernbach L 3065 Ortsumgehung Seligenstadt, 3. Bauabschnitt mit OU Hainburg L 3054 Teil-Ortsumgehung Weilmünster L 3080 Nordumgehung Bad Arolsen/Wetterburg L 3125 Ortsumgehung Ebsdorfergrund/Heskem L 3287 Hohenahr, Ortsteil Mudersbach L 3065 Ortsumgehung Otzberg - Lengfeld L 3220 Ortsumgehung Felsberg Eingegangen am 4. September 2014 · Ausgegeben am 9. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/676 04. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/676 Als Ausbaumaßnahmen befinden sich nachfolgende Projekte in Planung: Straße Projektbezeichnung L 562 Sandershausen - Landesgrenze L 562 Ortsdurchfahrt Niestetal/Sandershausen L 3005 L 3014 Knotenpunkt Schwalbach (Kronberger Hang) L 3005 Anbindung Gewerbegebiet Eschborn-Süd an die L 3005/L 3006 L 3011 Ausbau u. Rad+Gehweg Hofheim - OT Lorsbach L 3012 Knotenpunkt L 3012/K 161 zwischen Geinsheim u. Trebur L 3016 Kreisel östlicher Ortseingang Liederbach L 3028 Knotenpunkt Finkenhof L3028/L3039, 2 Knotenpunkte incl. Rad- und Gehweg + Unterführung Wickerbach L 3028 Wi/Nordenstadt - L 3039 (Finkenhof) L 3035 Kiedrich - Schlangenbad/Hausen L 3040 Beseitigung von Bahnübergängen Ginsheim-Gustavsburg/Gustavsburg, Trog und Eisenbahn- überführung L 3042 Eschburg/Ortsteil Hirzenhain - Bahnhof und Umbau zweier Knotenpunkte L 3052 Ehringshausen/Kölschhausen bis Ehringshausen/Niederlemp L 3057 B 455 A 5 Anschlussstelle Friedberg + Radweg (an der B 455/L 3057) L 3068 Verkehrslenkung Gersfeld/Wasserkuppe; Wendeschleife Ost (Fuldaquelle) L 3068 Verkehrslenkung Gersfeld/Wasserkuppe; Kreisverkehrsplatz West L 3071 Rauschenberg/Ernsthausen L 3073 Ortsdurchfahrt Gemünden/Elpenrod L 3076 Lichtenfels/Goddelsheim - Korbach/Nordenbeck L 3077 Kreisgrenze Marburg/Biedenkopf - Rosenthal L 3080 Neubau eines Kreisverkehrsplatzes durch die Stadt Volkmarsen- Betreuung der Planung L 3089 Ortsdurchfahrt Allendorf/Nordeck L 3089 L 3089/L 3125 Umbau Knoten in Marburg, Beltershäuser Str./Marburger Straße L 3091 Ortsdurchfahrt Biedenkopf/Engelbach einschließlich Bauwerk L 3092 Ortsdurchfahrt Wetter/Oberndorf L 3094 Umgestaltung Ortsdurchfahrt Dieburg, Marienplatz - Minnefeld L 3094 Ortsdurchfahrt Wallerstädten L 3094 Ausbau Knotenpunkt Oppenheimer Straße in Groß - Gerau L 3098 Lautertal/Schmal-Beerbach - Ober-Beerbach L 3111 Einhausen (L 3261) - Groß-Rohrheim (SCHÜCO) L 3120 L 3409 L 535 Knotenpunkt-Umbau Kreidacher Höhe L 3129 Ortsdurchfahrt Reiskirchen L 3129 L 3129/L3131, Umbau Knotenpunkt zum Kreisverkehrsplatz bei Pohlheim/Garbenteich L 3132 Ortsdurchfahrt Pohlheim/Grüningen L 3137 Hungen/Villingen - Laubach/Ruppertsburg L 3140 Umbau Knotenpunkt Knöppsack zum Kreisverkehrsplatz bei Lauterbach L 3141 Ortsdurchfahrt Sinntal/Oberzell L 3141 Großenlüder - Großenlüder/Eichenau (Bahnübergang) L 3161 Ortsdurchfahrt Grebenau/Udenhausen L 3161 Ortsdurchfahrt Grebenau/Bieben L 3162 Ortsdurchfahrt Schwalmtal/Storndorf L 3165 Ortsdurchfahrt Romrod/Strebendorf L 3170 Eiterfeld/Leibolz - Eiterfeld/Großentaft; 1.Bauabschnitt L 3171 Ortsdurchfahrt Hünfeld/Roßbach einschließlich Ersatzneubau Uferstützmauer L 3180 Sinntal/Mottgers, Unterführung Schmale Sinn L 3183 Schotten/Eichelsachsen - Kreisgrenze L 3193 zwischen Ausbauende L 3193 und Ronneburg/Hüttengesäß L 3195 Hammersbach/Langen-Bergheim - Büdingen/Eckartshausen (östl. A 45) L 3195 L 3010 Ortsdurchfahrt Kefenrod (Dorferneuerung), einschl. Stützwand L 3206 Neuhof und Neuhof/Giesel, Abschnitt 1 u. 2 L 3220 Habichtswald/Ehlen - Zierenberg mit Unterführung Warme L 3226 Rotenburg/Seifertshausen -Rotenburg/Dankerode L 3227 Ortsdurchfahrt Bischofferode - Kreisgrenze L 3234 L 3234 Umbau Knotenpunkt; Hamburger Straße/Hans-Römhild-Str. L 3241 Schwalbenthal - Hausen L 3249 Spangenberg/Landefeld Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/676 3 L 3249 Spangenberg/Herlefeld - Spangenberg/Nausis L 3249 Ortsdurchfahrt Hausen, inclusive freie Strecke L 3250 Bebra/Ortsteil Iba - Nentershausen/Ortsteil Bauhaus (Kupferstraße) L 3253 Ausbau der L 3253 zwischen der Ortsdurchfahrt Baumbach und der B 83, inkl. Radweg und Ausbau Knotenpunkt L 3290 Ortsdurchfahrt Stadtallendorf Hauptstr./Bahnhofsstraße, 3. Bauabschnitt L 3291 Schotten - Schotten/Rudingshain L 3295 Alsfeld/Berfa - Alsfeld/Elbenrod, einschließlich Unterführung Berfa L 3326 Ortsdurchfahrt Feldatal/Köddingen (Dorferneuerung) L 3355 Lich - Reiskirchen/Hattenrod L 3356 Ortsdurchfahrt Staufenberg (Vorstadt) L 3362 Dillenburg - Dillenburg/ Nanzenbach L 3396 L 3396, Fahrbahnsanierung zwischen B 284 und der Landesgrenze Hessen/Bayern, einschließlich der Ortslage Mosbach --> 2. Abschnitt L 3413 Groß Umstadt - Habitzheim L 3429 zwischen Petersberg/Steinau und der B 27, 2.Bauabschnitt L 3430 Ausbau Knotenpunkt Neuhof/Hattenhof-Eichenzell/Kerzell L 3458 Ebersburg/Ried - Eichenzell/Lütter L 3459 Sontra/Stadthosbach einschließlich Unterführung Hoßbach L 3459 Sontra/Thurnhosbach - Sontra/Stadthosbach L 3471 Niederaula einschließlich Unterführung Aula Ortsdurchfahrt: Ausbaumaßnahme innerhalb einer Ortsdurchfahrt (i.d.R. Gemeinschaftsmaßnahme mit der betreffenden Kommune zur Anlage von Gehwegen) Darüber hinaus plant Hessen Mobil folgende Radwegeprojekte. Straße Projektbezeichnung L 3094 Kornsand - Geinsheim L 3115 Gundernhausen - Groß-Zimmern inklusive Verbreiterung Unterführung Erbsenbach L 3115 Radweg mit Ausbau der Strecke zwischen Groß-Zimmern und Klein-Zimmern, mit Unterfüh- rung Katzengraben und Unterführung Flutgraben bei Groß-Zimmern L 3189 Altenstadt - Altenstadt/Oberau L 3317 Dreieich - Götzenhain - Neu-Isenburg L 3413 Groß-Umstadt nach Raibach Frage 2. Welche Planungen für den Neu- und den Ausbau von Landesstraßen sind bedingt durch die Fest- legungen in der Koalitionsvereinbarung seit der Konstituierung der neuen Landesregierung eingestellt oder verschoben worden? Frage 3. Ist seit der Konstituierung der neuen Landesregierung mit der Planung von neuen Projekten im Neu- und Ausbau von neuen Landesstraßen begonnen worden? Wenn ja, welche Maßnahmen im Einzelnen? Mit den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Maßnahmen trägt die Hessische Landesregierung den in der Koalitionsvereinbarung genannten Zielen Rechnung. Die genannten Ausbauvorhaben dienen vorrangig der Erhaltung des Landesstraßennetzes unter Einbezug von Verbesserungen nach den heutigen Regeln der Technik. Mit dem Programm der Ortsumgehungen in Verbindung mit dem Vorfinanzierungsmodell KIM II stellt die Landesregierung die Fortführung langjährig geplanter Neubauvorhaben zur Reduzierung der Beeinträchtigungen in hochbelasteten Ortsdurchfahrten sicher. Die Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung haben deshalb bisher keineswegs dazu geführt , Planungen von Neu- oder Ausbauprojekte einzustellen oder zu verschieben. Aufgrund der in der Vorbemerkung dargestellten finanziellen Rahmenbedingung ist seit der Konstituierung der neuen Landesregierung nicht mit der Planung neuer Projekte im Neu- und Ausbau von Landesstraßen begonnen worden. Frage 4. Liegt der Kriterienkatalog für mögliche Neubaumaßnahmen inzwischen vor? Wenn ja, welchen Inhalt hat der Kriterienkatalog? Frage 5. Soll der Kriterienkatalog bereits für das Landesstraßenbauprogramm in 2015 zur Anwendung kommen? Wenn nein, warum nicht und bis wann ist mit einer Anwendung zu rechnen? Da angesichts des dargestellten großen Sanierungsbedarfs im Landesstraßennetz in absehbarer Zeit über die in den vorhergehenden Fragen aufgeführten Projekte hinaus für Neubauvorhaben an Landesstraßen (Ortsumgehungen) keine Finanzierungsperspektive aufgezeigt werden kann, ist die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs vorerst nicht nötig. Wiesbaden, 21. August 2014 Tarek Al-Wazir