Kleine Anfrage der Abg. Ypsilanti (SPD) vom 13.09.2018 betreffend sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt der schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Zugang zu Beratungsangeboten eine große Hilfe und Unterstützung für Betroffene dar. Dieser wird in freier Trägerschaft von spezialisierten Fachberatungsstellen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als erkennbaren Schwerpunkt aufweisen, geleistet. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Hessische Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren finanziell und ideell die Fachberatungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Seit dem Jahr 2005 erfolgt dies über die Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen. Das Land fördert die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten (Gebietskörperschaften) die Mittel zur Verfügung, die diese dann bedarfsgerecht weiterreichen. Die Kommunalisierung sozialer Hilfen ist ein partnerschaftliches Instrument, das zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen , dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Land Hessen geschlossen wurde. Ziel ist es, wirksamere und konsequentere, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtete Angebote zu schaffen. Die Gebietskörperschaften, die ihrerseits bereits Angebote gefördert haben, sind in Folge der Kommunalisierung sozialer Hilfen stärker in die Planung der Beratungsangebote eingebunden. An dieser kommunalen Sozialplanung sind die Ortsligen beteiligt. Das Land hat mit jeder Gebietskörperschaft eine Zielvereinbarung abgeschlossen, in der die Verwendung der kommunalisierten Landesmittel geregelt ist. Die Gebietskörperschaften beteiligen sich ihrerseits mit kommunalen Mitteln an der Finanzierung der sozialen Hilfen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele spezialisierte Fachberatungsstellen, die sichtbar als Expertinnen und Experten mit einem Schwerpunkt zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten, gibt es in Hessen? Der Hessischen Landesregierung ist die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen. In 2015 ist der bestehende Etat auf rund 1.119.000,00 € erweitert worden. Die Hessische Landesregierung wollte hiermit dazu beitragen, das bestehende Angebot an spezialisierter Beratung auf kommunaler Ebene zu erweitern und auszubauen. In 2019 werden 1,1 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stehen, davon bereits 500.000 im Jahr 2018. Das Mehr an Mitteln bedeutet für alle Beteiligten in der Kommunalisierung sozialer Hilfen eine Unterstützung der wichtigen Arbeit vor Ort. Spezialisierte Beratungsangebote gegen sexuellen Missbrauch werden in Hessen in der Regel von Wildwasser e.V. sowie von Beratungsstellen des Kinderschutzbundes und Pro Familia angeboten . In 2017 haben im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen insgesamt 54 dieser Fachberatungsstellen eine Förderung erhalten. Hierfür sind insgesamt Landesmittel in Höhe von 1,163 Mio. € eingesetzt worden. Im Sozialnetz des Landes Hessen (Soziale Adressen in Hessen) Eingegangen am 16. Oktober 2018 · Bearbeitet am 17. Oktober 2018 · Ausgegeben am 19. Oktober 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6789 16. 10. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6789 sind zudem noch vier weitere Fachberatungsstellen benannt. Ob es darüber hinaus weitere Beratungsstellen in Hessen gibt, entzieht sich der Kenntnis der Hessischen Landesregierung. Der Hessischen Landesregierung ist es ein großes Anliegen, dass die Beratung vor Ort von eigens hierfür geschultem Fachpersonal erbracht wird, das sowohl auf die Prävention als auch Intervention bei Gewaltbelastung spezialisiert ist. Hierauf wird eigens in der Zielvereinbarung Bezug genommen, die zwischen dem Land Hessen und den Gebietskörperschaften abgeschlossen worden ist. Frage 2. Wie groß ist jeweils die Bevölkerungszahl, für die eine einzelne spezialisierte Fachberatungsstelle zuständig ist? Wie groß ist das Gebiet in flächenmäßiger Hinsicht, für die eine einzelne spezialisierte Fachberatungsstelle jeweils zuständig ist? Für wie viele Landkreise mit welcher Bevölkerungszahl sind die einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen jeweils zuständig? Die Förderung des Landes erfolgt an die Landkreise und kreisfreien Städte, damit vor Ort entsprechende Angebote geschaffen bzw. ausgebaut werden. Eine kreisübergreifende Mittelverwendung ist beim Auf- und Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote erwünscht. Die spezialisierten Fachberatungsstellen sind in vielen Fällen überregional tätig, so dass eine Orientierung der Fachberatungsstellen an Bevölkerungszahlen nicht erfolgt. Frage 3. In wie vielen Fachberatungsstellen gibt es spezifische Angebote für verschiedene Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund , Menschen mit Fluchterfahrung, männliche erwachsene Betroffene, weibliche erwachsene Betroffene, Jungs, Mädchen, LGBT etc.)? Eine Darstellung spezifischer Angebote bei den unter 1. genannten spezialisierten Fachberatungsstellen ist nicht möglich. Frage 4. Wie viele Personalstellen werden in den einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen durch öffentliche Gelder finanziert? Handelt es sich dabei um Landesmittel oder kommunale Mittel (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln mit einer Angabe der Höhe der Förderung )? Einen Überblick über die Beschäftigungsstruktur in den Fachberatungsstellen gibt die im Rahmen der jährlich erforderlichen Berichterstattung erstellte Übersicht (Anlage1). Zur Höhe der Förderung der Beratungsstellen aus Landesmitteln wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen (Anlage 2). Der Anteil der kommunalen Mittel beträgt für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 2,3 Mio. €. Eine genauere Aufschlüsselung der Verwendung der Mittel ist nicht möglich. Eine Förderung aus kommunalisierten Mitteln setzt voraus, dass sich der Landkreis/die kreisfreie Stadt in bisheriger Weise finanziell engagiert, damit ein Mehrwert erzielt werden kann Frage 5. In welcher Höhe erhalten die spezialisierten Fachberatungsstellen Zuschüsse zu Sachkosten aus öffentlichen Mitteln (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln)? Das Land finanziert die Fachberatungsstellen, indem es den Gebietskörperschaften kommunalisierte Landesmittel zur Verfügung stellt. Die kommunale Sozialplanung erfolgt durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte unter Beteiligung der Ortsligen. Diese schließen mit den Anbietern sozialer Hilfen Zuwendungsverträge ab und legen die Finanzierung fest. Die Gebietskörperschaften weisen dem Land nach, welche kommunalisierten Landesmittel für welchen Anbieter sozialer Hilfen verwendet worden sind. Differenzierte Darstellungen der Verwendung kommunalisierter Landesmittel bzw. kommunaler Mittel bei der Finanzierung beispielsweise von Stellen und Sachkosten erfolgen aufgrund der Vereinbarungen nicht. Wiesbaden, 11. Oktober 2018 Stefan Grüttner Anlagen Anlage 1 KLA 6789 Region Beschäftigtenstruktur am 31.12. des Berichtsjahres (Fest angestellle Fachkräfte in VZÄ, Übrige = Anzahl Personen] fest angest Fachkräfte Vorrangig an Kinder- und Jugendliche gerichtete Opferschutz und -beratungsarbeit . davon sozialpäd. o. Prakti- Honorar- Ehren vergleichbare Fachkräfte kanten kräfte amtliche Insgesamt im Fragebogen Nr. Teil 2: Frage 1 Darmstadt 10,21 7,26 3 1 2 6 Frankfurt 5,16 5,16 2 - - 2 Offenbach 0,75 0,50 - - - 0 Wiesbaden 3,33 2,50 1 3 3 7 Bergstraße 0,25 0,25 - - - 0 Darmstadt-Dieburg 6,83 4,55 3 1 - 4 Groß-Gerau 3,00 3,00 1 2 4 7 Hochtaunuskreis 1,71 1,71 - 2 - 2 Main-Kinzig-Kreis 2,71 2,33 - - 1 1 Main-Taunus-Kreis 2,55 2,21 - 3 - 3 Odenwaldkreis 0,26 0,26 - - - 0 Offenbach LK 7,31 7,31 - 14 5 19 Rheingau-Taunus-Kreis 1,21 0,65 - 1 - 1 Wetteraukreis 2,14 2,14 - 1 - 1 Gießen 6,02 6,02 3 5 - 8 Lahn-Dill-Kreis 1,06 1,06 - 3 3 6 Limburg-Weilburg 1,40 1,40 - 2 3 - Marburg-Biedenkopf 4,17 3,87 2 1 3 6 Vogelsbergkreis 1,64 1,64 - - • 0 Kassel 6,06 6,06 - 1 5 6 Fulda 1,00 1,00 - - - 0 Hersfeld-Rotenburg 0,62 0,62 - - - 0 Kassel LK 3,68 3,68 1 - - 1 Schwalm-Eder-Kreis 0,73 0,69 - - - 0 Waldeck-Frankenberg 0,80 0,80 - - - 0 Werra-Meißner-Kreis 2,00 0,72 • - 2 2 HESSEN 76,60 67,39 16 40 31 _________ Anlage 2 KLA 6789 Mittelverwendung "Soziale Hilfen" 2017 nach Gebietskörperschaft, Zielbereich und Träger NR GK Gebietskörpersc haft Zielbereich Träger Ort Landesmittel 411 Darmstadt, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Deutscher Kinderschutzbund Darmstadt 10.000,00 € 411 Darmstadt, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Deutscher Kinderschutzbund Darmstadt 7.100,00 € 411 Darmstadt, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Mäander e.V. Darmstadt 2.000,00 € 411 Darmstadt, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia Darmstadt e.V, Darmstadt 4.670,00 € 411 Darmstadt, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Wildwasser Darmstadt e.V. Darmstadt 19.955,00 € 412 Frankfurt am Main, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Deutscher Kinderschutzbund Frankfurt am Main 40.754,00 € 412 Frankfurt am Main, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Feministische Mädchenarbeit Frankfurt am Main 40.855,50 € 413 Offenbach am Main, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia e. V. Offenbach 12.500,00 € 414 Wiesbaden, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser e. V. Wiesbaden 33.717,00 € 431 LK Bergstraße Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser Darmstadt e. V. Bensheim 27.531,00 € 432 LK Darmstadt- Dieburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Darmstadt 45,000,00 € 432 LK Darmstadt- Dieburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Mäander e.V. Darmstadt 26.389,00 € Anlage 2 KLA 6789 432 LK Darmstadt- Dieburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Mäander e.V. Darmstadt 6.000,00 € 432 LK Darmstadt- Dieburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser e.V. Darmstadt 13.400,00 € 433 LK Groß-Gerau Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Groß-Gerau 6.106,49 € 433 LK Groß-Gerau Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser e.V. Rüsselsheim 35.970,44 € 434 Hochtaunuskreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen pro familia Kreisverband Hochtanus e.V. Friedrichsdorf 19.101,00 € 435 Main-Kinzig-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Lawine e.V. Main-Kinzig-Kreis 10.400,00 € 435 Main-Kinzig-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Lawine Hanau e.V. Hanau 39.497,00 € 435 Main-Kinzig-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen pro familia Schlüchtern Schlüchtern 10.000,00 € 436 Main-Taunus- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Caritasverband für den Bezirk Main- Taunus e.V., Flörsheim 43.265,00 € 436 Vlain-Taunus- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Erziehungsberatung sstelle des Main- Taunus-Kreises Schwalbach 33,581,70 € 436 Main-Taunus- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Wildwasser Wiesbaden e.V., Wiesbaden 64.000,00 € 437 Ddenwaldkreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Odenwaldkreis Erbach 24.590,00 € 438 .K Offen bach Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Westkreis e.V. Offenbach 10.671,00 € Anlage 2 KLA 6789 438 LK Offenbach Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia Offenbach 20.000 ,006 439 Rheingau-Taunus- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Geisenheim 4.500,00 € 439 Rheingau-Taunus- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser Rheingau-Taunus 11.157,00 6 440 Wetteraukreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia Friedberg 7.129,00 6 440 Wetteraukreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser e.V. Friedberg 9.129,00 6 440 Wetterau kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser e.V. Friedberg 25.936,94 6 531 LK Gießen Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Deutscher Kinderschutzbund e. V. Gießen 14.792,006 531 LK Gießen Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser Gießen e. V. Gießen 18.225,006 531 LK Gießen Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser Gießen e. V. Gießen 19.126,00 6 532 Lahn-Dill-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Diakonie Dill W etzlar 7 .700,006 532 Lahn-Dill-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen DKSB W etzlar 27.012,00 6 532 Lahn-Dill-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen IB W etzlar 4 .719,196 532 Lahn-Dill-Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia W etzlar 7 .700,006 Anlage 2 KLA 6789 533 LK Limburg- Weilburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Gegen unseren Willen e.V. Limburg 8.265,00 € 533 LK Limburg- Weilburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Gegen unseren Willen e.V. Limburg 14.689,09 € 534 LK Marburg- Biedenkopf Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Kreisgebiet 15.026,00 € 534 LK Marburg- Biedenkopf Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro Familia e. V, Kreisgebiet 9.668,00 € 534 LK Marburg- Biedenkopf Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen W ildwasser Kreisgebiet 30.049,00 € 535 Vogelsbergkreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Vogelsbergkreis -der Kreisausschuss- Jugendamt Alsfeld; Abdeckung ges. Vogelsbergkreis 34.771,75 € 611 Kassel, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen AKGG gGmbH Kassel 12,440,00 € 611 Kassel, St. Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Deutscher Kinderschutzbund OT KS Kassel 25.428,44 € 631 LK Fulda Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Nachzahlung 2016 - 2.010,00 € 631 LK Fulda Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen pro familia Ortsverband Fulda e. V. Fulda 35.000,00 € 631 LK Fulda Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Sozialdienst kath. Frauen Fulda 35,000,00 € 632 LK Hersfeld- Rotenburg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Pro familia e.V. Bad Hersfeld 41.775,69 € Anlage 2 KLA 6789 633 LK Kassel Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Jugend-und Familienberatung des Landkreises Kassel LK Kassel 10.348,00 € 634 Schwalm-Eder- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Fachstelle für Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sex. Gewalt Homberg 45.100,00 € 635 LK W aldeck- Frankenberg Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Frauen helfen Frauen e.V. Korbach, Bad Wild. 56.523,00 € 636 Werra-Meißner- Kreis Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen Beratungsstelle gegen Gewalt an Kindern "Allerleirauh" Eschwege 23.279,00 € Summe: 1.163.553,23 € 6789_Anlagen.pdf 2018_10_05_Anlage_1_KLA6785 2018_10_05_Anlage_2_KLA6785