Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 17.09.2018 betreffend Änderung der Förderstruktur für die Hausaufgabenhilfe und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Kürzlich wurden die Träger der "Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund" zu einem Treffen in das Hessische Kultusministerium eingeladen. Dabei wurden Empfehlungen für eine künftig veränderte Förderstruktur vorgestellt. Diese neue Förderstruktur sieht dramatische Einschnitte für die Träger vor. Alleiniges Förderkriterium soll künftig die Anzahl der an der jeweiligen Hausaufgabenhilfe teilnehmenden Kinder sein. Die Träger sollen pro Schuljahr pro Kind einen Betrag von 150,- € erhalten. Eine Stunde Hausaufgabenförderung soll pro Kind mit 0,55 € bezuschusst werden . Damit wird den Trägern künftig die finanzielle Grundlage entzogen. Eine professionelle Lernhilfe kann nicht mehr organisiert werden, selbst studentische und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden auf finanziell völlig unzureichender Basis ihre so wichtige Arbeit für die Förderung und Integration von benachteiligten Kindern und Jugendlichen – fast immer mit Migrationshintergrund – nicht mehr durchführen können. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund hat mittlerweile eine über siebenunddreißigjährige Geschichte. Ihre Zielsetzung ist es, die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, schulisch erfolgreich zu sein. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach pädagogischen Kriterien in Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Umsetzung der Hausaufgabenhilfe obliegt den Wohlfahrtsverbänden, dem Volkshochschulverband bzw. gemeinnützigen Einrichtungen. Die Träger erhalten hierfür Landesmittel in Form von Zuwendungen. Kürzungen der zur Verfügung stehenden Landesmittel sind nicht geplant. Vielmehr soll das Verfahren im Einvernehmen mit den Trägern transparenter gestaltet werden, indem die Zuwendungen nach objektiven Bemessungsgrößen neu verteilt werden. Die Träger sind gebeten, hierfür selbst mögliche Kriterien zu entwickeln und Vorschläge zu unterbreiten. Welche Bemessungsgrößen künftig angewendet werden, ist noch nicht entschieden und wird unter enger Einbeziehung der Träger bewertet werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass eine Reform in der Förderstruktur für die Hausaufgabenhilfe umgesetzt werden soll? Die Vergabe von Landesmitteln erfolgt im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen. Zu nennen sind hier u.a. die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) nebst den dazugehörigen Vorläufigen Verwaltungsvorschriften sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Im Rahmen einer Prüfung der Zuwendungsverfahren bei der Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund durch die Innenrevision hat sich ergeben, dass sich die Verteilung der Zuwendung auf die Träger der Maßnahme im Wesentlichen an der jeweiligen Zuwendungshöhe der Vorjahre orientiert. Nach Nr. 1.1 der o.g. Nebenbestimmungen gilt für Zuwendungen, dass diese wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind. Um dieser Bestimmung gerecht zu werden, ist es eine Forderung der Innenrevision , die Vergabe der Mittel an genauere Bemessungsgrößen zu binden. Dies dient zugleich der Transparenz und der Gleichbehandlung der Träger. Die geplante Festlegung objektiver Bemessungsgrößen bedeutet keine Kürzung der Gesamtzuwendungssumme. Frage 2. Wie viele Mittel sollen künftig dabei insgesamt im Landeshaushalt eingespart werden? Für die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund steht insgesamt eine Zuwendungssumme von ca. 840.000 € zur Verfügung. In diesem Bereich sind keine Einsparungen oder Kürzungen geplant. Eingegangen am 12. Oktober 2018 · Bearbeitet am 17. Oktober 2018 · Ausgegeben am 19. Oktober 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6791 12. 10. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6791 Frage 3. Welche Auswirkungen für die bisherigen Träger der Hausaufgabenhilfe erwartet die Landesregierung ? Frage 4. Werden andere finanzielle Möglichkeiten der Förderung angeboten, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet : Die beabsichtigte Festlegung einer noch zu bestimmenden Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Zuwendungen bewirkt keine Kürzungen der vom Land für die Hausaufgabenhilfe insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel. Frage 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch der weitere Ausbau von ganztägigen Angeboten an unseren Schulen die bisher geleistete Arbeit durch die Hausaufgabenhilfe nicht ersetzen kann? Die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ausbau von ganztägigen Angeboten an hessischen Schulen . Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die bisherigen Träger der Hausaufgabenhilfe eine überaus wichtige Unterstützung für benachteiligte Schülerinnen und Schüler geleistet hat und dass diese nicht einfach wegfallen darf? Ja, die Landesregierung teilt diese Auffassung. Es ist weder geplant noch werden Schritte unternommen, dass die Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund künftig wegfällt, im Gegenteil stehen ohne jede Änderung 840.000 € Landesmittel zu deren Förderung zur Verfügung. Die in der Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund engagierten Träger nehmen diese verdienstvolle Aufgabe z.T. seit über 30 Jahren wahr. Frage 7. Welche Nachteile erwartet die Landesregierung, falls, wie befürchtet, viele Träger der Hausaufgabenhilfe ihre Arbeit einstellen oder massiv kürzen müssen? Da die neuen Bemessungsgrößen noch nicht festgelegt worden sind und die Träger ihrerseits gebeten sind, hierfür Vorschläge zu unterbreiten, können weder die Landesregierung noch die Träger zurzeit verlässliche Angaben dazu machen, wie sich die Verteilung der Zuwendung in Zukunft darstellen wird. Es ist nicht zu erwarten, dass "viele Träger der Hausaufgabenhilfe ihre Arbeit einstellen oder massiv kürzen müssen". Möglichen Minderzuwendungen an einer Stelle stehen Mehrzuwendungen an anderer Stelle gegenüber. In jedem Fall ist eine mehrjährige Übergangsphase vorgesehen, um die Anwendung möglichst einvernehmlich festzulegender Bemessungsgrößen im Interesse des Erhalts von Angeboten und damit auch der Planungssicherheit der Träger zu gestalten. Wiesbaden, 5. Oktober 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz