Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.09.2018 betreffend Wiedereinstieg in die Planung zu einer Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: 2012 wurde die Planung zur Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth aufgrund von Bedenken der Freigerichter Gemeindevertretung eingestellt. Da die Ortsumgehung aus Sicht der Gemeinde Hasselroth jedoch dringend benötigt wird, strebte sie eine eigene Lösung an, um den Ortsteil Gondsroth vom Durchgangsverkehr zu entlasten . Das Bestreben blieb jedoch erfolglos, da das Vorhaben aus Sicht des Verkehrsministeriums keine geeignete Lösung darstellte und die Voraussetzungen für eine bauliche Realisierung nicht gegeben seien (siehe Drucks. 19/380 und 19/742). Mit einer Wiederaufnahme der ursprünglichen Machbarkeitsstudie nach der Zustimmung des Freigerichter Parlaments kann die mögliche Ortsumgehung L 3339/L 3269 Freigericht - Hasselroth nun doch geprüft werden. Nun berichtete die "Gelnhäuser Neue Zeitung" (GNZ) im Sommer dieses Jahres, dass sich der Abschluss der Machbarkeitsstudie von Q1 2019 auf Sommer 2019 verschiebt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Um vor dem Hintergrund der langen Vorgeschichte einer Ortsumgehung Freigericht-Hasselroth zu prüfen, ob es eine oder mehrere Varianten zu den bisherigen Planungen gibt, die eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und naturräumlich vertretbare Lösung darstellen, hat die Landesregierung Hessen Mobil beauftragt, eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. Die Leistungsbeschreibung für die Studie wurde im März 2018 zwischen Hessen Mobil und den Gemeinden Hasselroth und Freigericht abgestimmt. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros erfolgte – nach einer Ausschreibung mit Interessenbekundungsverfahren – im Juni 2018. In der Machbarkeitsstudie werden auf der Basis bisheriger Untersuchungen und vorhandener Unterlagen aus Umweltsicht realisierbare Trassen identifiziert. Diese sind dann auf ihre verkehrliche Wirksamkeit, insbesondere im Hinblick auf die Entlastung der Ortsteile von Freigericht und Hasselroth, anhand von Verkehrsmodellrechnungen zu überprüfen. Für eine realisierbare Vorzugslösung erfolgen eine Lärmbetrachtung und die Untersuchung zur technischen Realisierbarkeit mit Kostenberechnung. Für das Projekt wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt . Der Auftrag soll im April 2019 abgeschlossen werden, sodass die Unterlagen bis zum Mai 2019 Hessen Mobil vorliegen. Erst auf dieser Grundlage ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen möglich. Der letztgenannte Termin wurde der GNZ von der Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung auf Anfrage im Juli 2018 genannt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist mit dem Abschluss der Machbarkeitsstudie und einer Einschätzung der Ergebnisse zu rechnen, die ursprünglich für das erste Quartal 2019 vorgesehen wurde? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2. Warum verzögert sich dieser Prozess von der Zielsetzung des ursprünglichen Plans? Bezüglich des Termins der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie kommt es aus heutiger Sicht zu keinen Verzögerungen. Eingegangen am 29. Oktober 2018 · Bearbeitet am 30. Oktober 2018 · Ausgegeben am 2. November 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6796 29. 10. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6796 Frage 3. Welche Konsequenzen hat dies für einen möglichen Bau der Ortsumgehung? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nur bei Vorliegen positiver Ergebnisse können mit den Beteiligten nächste Planungsschritte abgestimmt werden, die dann stark von der Ausprägung des gewählten Lösungskonzepts abhängig sind. Daher gibt es derzeit keine Terminierung von Planungs- bzw. Bauphasen. Frage 4. Sind mit weiteren Verzögerungen bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse und Einschätzung dieser der Machbarkeitsstudie zu rechnen? Es gibt keine Hinweise auf Terminverschiebungen. Der Arbeitsfortschritt entspricht dem Terminplan . Frage 5. Warum wurden erst auf Nachfrage der Bauverwaltung der Gemeinde Hasselroth die Vergabe der Aufträge zu einer Machbarkeitsstudie bestätigt? Im März 2018 wurde mit den Gemeinden neben dem vorgesehenen Inhalt auch der Zeitplan für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie erörtert. Zudem wurde vereinbart, die Gemeinden im Dezember 2018 über den bis dahin erreichten Sachstand zu informieren. Obwohl sich die Vergabe der Studie gegenüber dem Entwurf des Zeitplans um einen Monat verzögert hat, ergab sich keine Veränderung des Fertigstellungstermins. Insoweit bestand aus der Sicht der Landesregierung nicht die Notwendigkeit einer weiteren Information an die Gemeinden. Frage 6. Wann könnte unter optimalen Rahmenbedingungen inklusive ausreichenden Haushaltsmitteln mit dem Bau begonnen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 22. Oktober 2018 Tarek Al-Wazir