Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 04.10.2018 betreffend Nutzung der ehemaligen JAA Friedberg III und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 19/6315 vom 20.04.2018 hat die Hessische Landesregierung darauf hingewiesen, dass es weitere Planungen hinsichtlich der Nutzung des Jugendarrestanstalt-(JAA)-Geländes in Friedberg geben soll. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Studentenwerk Gießen auf dem Gelände der früheren JAA gerne ein Wohnheim mit bis zu 500 Plätzen errichten möchte? Der Landesregierung ist bekannt, dass das Studentenwerk Gießen das Ziel verfolgt, eine Unterbringungsquote im Wohnheim zu steigern. In der Presse wurde bereits berichtet, dass das Studentenwerk für den Bau neuer Wohnheime die ehemalige JAA ins Auge gefasst habe. Ersten Plänen des Studentenwerks zufolge ließen sich auf dem Gelände der ehemaligen JAA Friedberg bis zu 500 neue Wohnheimplätze realisieren. Nach Auskunft des Studentenwerks Gießen hat ein erstes Konzept zur Bebauung und auch zur Erschließung des Geländes bei der Stadt Friedberg Zustimmung gefunden. Ein neues Wohnheim würde mit Einzelappartements und WGs verschiedene Wohnformen gemäß den Wünschen und Bedürfnissen der Studierenden bieten. Frage 2. Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land Hessen hinsichtlich der Frage einer möglichen Übertragung des Grundstückes und der Mitfinanzierung des Studentenwohnheims? Frage 3. Wenn nein, könnte sich die Landesregierung künftig eine Unterstützung dieses Projektes vorstellen ? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Nach Abschluss der Prüfung einer Nachverwendungsmöglichkeit des Geländes der ehemaligen JAA für landeseigene Zwecke hat das Land nunmehr Kontakt zum Studentenwerk Gießen aufgenommen und wird die Möglichkeiten und Modalitäten einer Überlassung der Liegenschaft im Erbbaurecht an das Studentenwerk prüfen. Grundsätzlich können den Studentenwerken Grundstücke zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung unentgeltlich im Erbbaurecht überlassen werden (§ 8 Abs. 6 StudWG). Eine Förderung von studentischem Wohnraum kann im Übrigen im Rahmen des sozialen Mietwohnraumförderprogramms erfolgen. Frage 4. In den vergangenen Wochen ist darüber hinaus bekannt gemacht worden, dass der Landeswohlfahrtsverband (LWV) eine Neubewertung seines Grundstückes im Zusammenhang mit der Johannes-Vatter-Schule für Gehörlose durchgeführt hat und zu dem Ergebnis gelangt ist, dass eigene Grundstücke, die genau neben dem Grundstück der ehemaligen JAA liegen, zum Verkauf angeboten werden sollen. Ist dies der Landesregierung bekannt? Und wenn ja, welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bereits ergriffen worden? Frage 5. Ist es nicht möglich, dass zunächst eine Zusammenführung der Grundstücke JAA einerseits und Teilen des LWV andererseits erfolgen, damit auf diesem dann eine viel größere Einheit für Studentenwohnheim oder eine andere Nutzung, auch durch Private, erfolgen kann? Eingegangen am 6. November 2018 · Bearbeitet am 6. November 2018 · Ausgegeben am 9. November 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6798 06. 11. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6798 Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4. und 5. gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung steht in Kontakt mit dem LWV, dessen Überlegungen hinsichtlich des Nachbargrundstücks dem Grunde nach bekannt sind. Inwieweit es hier zu einer Einbeziehung auch der Grundstücke des LWV kommen kann, ist in den weiteren Gesprächen zu klären. Wiesbaden, 30. Oktober 2018 Dr. Thomas Schäfer