Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Frankenberger (SPD) vom 12.10.2018 betreffend Zwischenlager an der L 3014/Ecke B 519 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die Landesregierung hat nach Presseberichten in Kelkheim an der L 3014/Ecke B 519 ein Zwischenlager für belastetes Material von der Baustelle für den Ersatzneubau der Sulzbachtalbrücke eingerichtet. Diese Errichtung hat wegen des intransparenten Verfahrens der Landesregierung zu erheblichem Unmut und Diskussionen bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Für den Ersatzneubau der Salzbachtalbrücke im Zuge der A 66 gab es in unmittelbarer Umgebung der Maßnahme keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung von Erdmassen. Insbesondere die beiden in der Nähe der Salzbachtalbrücke befindlichen Abfalldeponien "Dyckerhoffbruch" und "Wicker" standen nicht zur Verfügung, da die Erdmassen nicht endgelagert werden sollten. Aus diesem Grund mussten Alternativflächen für die Lagerung gefunden werden. Zunächst wurde die Fläche in Kelkheim an der L 3014/Ecke B 519 ausgewählt, da diese kurzfristig zur Verfügung stand. Um die Belastungen für Anwohner, Umwelt und das Straßennetz zu minimieren, wurden weitere Flächen zur Zwischenlagerung sondiert. Für die bevorzugte Lagerfläche in Wiesbaden musste zunächst ein Pachtvertrag gekündigt werden. Die Fläche liegt an der B 455 in einem sogenannten "Anschlussohr". Das sind die Flächen innerhalb der Auf- und Abfahrtrampen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann soll das von Hessen Mobil im Juni 2018 errichtete Zwischenlager für belastetes Baumaterial in Kelkheim an der L 3014/Ecke B 519 in Betrieb genommen werden und welche Nutzungsdauer ist hierfür vorgesehen? Zurzeit ist eine Nutzung der Fläche in Kelkheim an der L 3014/Ecke B 519 als Zwischenlager für den Ersatzneubau der Salzbachtalbrücke nicht geplant. Es wurden weitere Lagerungsstätten als Zwischenlager für den Ersatzneubau der Salzbachtalbrücke sondiert. Als Lagerstätte ist eine Fläche an der B 455 in einem sogenannten "Anschlussohr " vorgesehen. Frage 2. Liegt für die Anlage sowohl für die Errichtung wie für den Betrieb eine rechtsgültige Genehmigung vor? Frage 3. Wenn Frage 2 mit ja beantwortet wurde: Wer hat die Genehmigung erteilt und welche Umweltstandards sind in der Genehmigung vorgegeben? Wenn nein: Wann wird die Genehmigung für Errichtung und Betrieb des Zwischenlagers vorliegen ? Wieso wurde eine Lagerstätte ohne Genehmigung errichtet? Wer sind die verantwortlichen Stellen / Entscheidungsträger, welche die Errichtung ohne Genehmigung zu verantworten haben? Frage 4. Welche örtlichen und überörtlichen Gremien wurden in das Verfahren bisher einbezogen? Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eingegangen am 16. November 2018 · Bearbeitet am 19. November 2018 · Ausgegeben am 22. November 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6803 16. 11. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6803 Für die Fläche in Kelkheim (B 519/L 3014) wurden lediglich vorbereitende Arbeiten (Errichtung der Zufahrt, Erdarbeiten, Frostschutz) durchgeführt. Das hierfür erforderliche Benehmen mit der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde unter Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes mit artenschutzrechtlicher Betrachtung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wurde hergestellt. Frage 5. In welcher Art und Weise wurden die betroffenen Anwohner in das Verfahren einbezogen? Die Stadt Kelkheim und die Gemeinde Liederbach wurden in die Vorbereitung der Maßnahme eingebunden. Die vorbereitenden Maßnahmen wurden in der Presse im April 2018 mitgeteilt. Presse- und Bürgeranfragen wurden beantwortet. Frage 6. Trifft es zu, dass eine endgültige Entscheidung, ob die Lagerstätte in Betrieb genommen wird, von der Landesregierung noch nicht getroffen wurde? Wenn ja, welche Gründe gibt es, den Betrieb trotz Errichtung der Lagerstätte in Frage zu stellen? Frage 7. Wurde eine alternative Lagerstätte in der Nähe der Salzbachtalbrücke in Betracht gezogen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen bearbeitet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 8. Treffen Berichte zu, dass es Vorbereitungen zum Abbau der Anlage gibt? Die im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten durchgeführten Maßnahme zur Errichtung eines Zwischenlagers an der L 3014/Ecke B 519 in Kelkheim wurden zurückgebaut. Wiesbaden, 7. November 2018 Tarek Al-Wazir