Kleine Anfrage der Abg. Lenders und Müller (FDP) vom 12.10.2018 betreffend Öffnungszeiten Autowaschanlagen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Im Einzelfall dürfen vollständig geschlossene Autowaschanlagen, die mit einer Tankstelle verbunden sind, auch an Feiertagen betrieben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Genehmigung zuständig. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Autowaschanlagen werden in hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils betrieben? Frage 2. Wie viele Autowaschanlagen haben in den letzten fünf Jahren Genehmigungen für den Betrieb an Feiertagen beantragt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Frage 3. Wie viele Anträge (siehe 2) wurden von den Ordnungsbehörden nicht genehmigt und aus welchen Gründen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wurden seitens der Regierungspräsidien Abfragen bei den hessischen Kommunen durchgeführt. Nach Rückmeldung durch die Kommunen werden die Fragen gemeinsam wie folgt beantwortet. Kreisfreie Stadt/ Landkreis Antwort zu Frage 1 Antwort zu Frage 2 Antwort zu Frage 3 Anzahl Autowaschanlagen Beantragte Genehmigungen letzte 5 Jahre Anzahl der abgelehnten Anträge Gründe für die abgelehnten Anträge Stadt Darmstadt 16 3 0 - Stadt Frankfurt k. A. 4 0 - Stadt Offenbach 18 7 0 - Stadt Wiesbaden 37 116 2 2 x keine Voraussetzungen nach §14 Abs.2 HFeiertagsG Landkreis Bergstraße 44 23 1 Die Anlage befindet sich im Wohngebiet Landkreis Darmstadt-Dieburg 26 17 3 1 x wegen unmittelbarer Wohnbebauung , 1 x keine vollautom. Portalwaschanlage, 1 x noch nicht entschieden Landkreis Groß-Gerau 48 17 0 - Hochtaunuskreis 23 9 0 - Main-Kinzig-Kreis 73 24 0 - Eingegangen am 5. Dezember 2018 · Ausgegeben am 7. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6805 05. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6805 Main-Taunus-Kreis 31 13 2 1 x bauliche Vorschriften nicht erfüllt, 1 x keine vollautom. Portalwaschanlage Odenwaldkreis 16 0 0 - Landkreis Offenbach 38 17 3 1 x ohne Tankstelle, 1 x wegen Lärmschutz , 1 x Voraussetzungen nicht erfüllt Rheingau-Taunus- Kreis 26 17 0 - Wetteraukreis 45 9 1 SB-Waschanlage Landkreis Gießen 32 9 0 - Lahn-Dill-Kreis 32 5 0 - Landkreis Limburg- Weilburg 40 16 0 - Landkreis Marburg- Biedenkopf 45 7 0 - Vogelsbergkreis 20 5 0 - Stadt Kassel 21 15 0 - Landkreis Fulda 47 11 1 Antrag wurde zurückgenommen Landkreis Hersfeld-Rotenburg 29 6 2 1 x nicht mit Tankstelle verbunden, 1 x direkt am Wohngebiet Landkreis Kassel 38 14 0 - Schwalm-Eder-Kreis 46 16 0 - Landkreis Waldeck- Frankenberg 36 11 1 Nicht mit Tankstelle verbunden Werra-Meißner- Kreis 26 4 0 - Wiesbaden, 27. November 2018 Peter Beuth