Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 16.10.2018 betreffend Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Hessen- Teil I und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zu Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II- ÄndG) beschlossen. Mit der Umsetzung des Gesetzes soll der "zahlenmäßig bedeutsame(n) Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen" eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die Bundesregierung plant dazu u.a. eine Neufassung des Paragraphen 16e sowie die Einführung eines Paragraphen 16i in das SGB II. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele arbeitslose Frauen und Männer in Hessen erfüllen die vier Kriterien (u.a. mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten acht Jahre Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II), um nach dem von der Bundesregierung geplanten neuen Paragraphen 16i des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gefördert werden zu können (bitte insgesamt sowie nach Frauen und Männern und nach Menschen mit Behinderung bzw. mit dem Terminus "Schwerbehinderte " getrennt darstellen)? Die Beantwortung wurde mit Datenmaterial des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Hierzu merkt die Bundesagentur an, dass eine valide Bestimmung des Personenkreises nicht möglich sei, da eine Förderung jeweils an den individuellen Umständen des Einzelfalls geprüft werden müsse. Insgesamt erfüllten in Hessen 71.712 Personen die Verweildauer von mindestens 7 Jahren. Eine Aufstellung nach Landkreisen ist in der Anlage 1 beigefügt. Frage 2. Wie viele arbeitslose Frauen und Männer in Hessen erfüllen die Kriterien, um nach dem Beschluss des Bundesrates auf BR-Drucksache 366/18 (Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf ) nach seinem Vorschlag (mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten sechs Jahre im Leistungsbezug nach SGB II) im Rahmen des § 16i gefördert werden zu können (bitte insgesamt sowie nach Frauen und Männern und Menschen mit Behinderung bzw. Terminus "Schwerbehinderte " getrennt darstellen)? Die Kriterien für die Förderung durch den § 16i SGB II haben sich mit der zwischenzeitlichen Verabschiedung des Gesetzes verändert. So müssen die zu fördernden Personen mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre ohne wesentliche Erwerbstätigkeit im SGB II Leistungen bezogen haben. Die Beantwortung wurde mit Datenmaterial des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Hierzu merkt die Bundesagentur an, dass eine valide Bestimmung des Personenkreises nicht möglich sei, da eine Förderung jeweils an den individuellen Umständen des Einzelfalls geprüft werden müsse. Die Zahlen geben auch keinen eindeutigen Hinweis in Bezug auf die neu angesetzten Kriterien des Bundesgesetzgebers. Die vom Statistikservice zur Verfügung gestellte Tabelle kann der Anlage 2 entnommen werden . Eingegangen am 3. Dezember 2018 · Ausgegeben am 5. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6807 03. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6807 Frage 3. Wie hoch ist die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer in Hessen, die die Förderkriterien erfüllen , um nach dem von der Bundesregierung geplanten neugefassten Paragraphen 16e des Gesetzentwurfes der Bundesregierung gefördert werden (bitte insgesamt sowie nach Frauen und Männern und nach Menschen mit Behinderung bzw. Terminus "Schwerbehinderte" getrennt darstellen )? Die Beantwortung wurde mit Datenmaterial des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Die Zahlen können der Anlage 3 entnommen werden. Frage 4. Wie viele Frauen und Männer in Hessen, die bereits durch eine Maßnahme gefördert wurden oder bis 31.12.2018 gefördert werden, zum Beispiel durch Förderung eines Arbeitsverhältnisses (FAV), durch Bürgerarbeit oder Bundesfreiwilligendienst etc.; wären nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung von einer Förderung vorübergehend oder länger ausgeschlossen (bitte insgesamt sowie nach Frauen und Männern und nach Menschen mit Behinderung bzw. Terminus "Schwerbehinderte" getrennt darstellen)? Die Beantwortung wurde mit Unterstützung des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Daten, die diese Frage beantworten, können nicht zur Verfügung gestellt werden. Auswertungen zu Teilnehmenden in entsprechenden Maßnahmen könnten als Näherungsgröße zur Verfügung gestellt werden, jedoch hat der Statistikservice aus verschiedenen Gründen zunächst davon abgesehen. Es lasse sich nicht quantifizieren, wie viele Personen nach den unterschiedlichen Ausschlusskriterien ausgeschlossen werden. Es wäre lediglich die Anzahl der Teilnehmenden, die bspw. im zweiten Arbeitsmarkt gefördert werden. Dies wären nicht die Personen (Personen die mehrere Maßnahmen besuchen/besucht haben, sind auch mehrfach enthalten), zudem ließe sich die Anzahl nicht mit den Zahlen der beigefügten Auswertungen ins Verhältnis setzen. Frage 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zum Vorschlag der Freien Hansestadt Bremen, wonach mit einer Veränderung der Zielgruppendefinition des § 16i Absatz 3 SGB-II-E zu prüfen bzw. sicherzustellen sei, dass entlassene Strafgefangene nicht faktisch von einer Förderung ausgeschlossen werden? Das Land Hessen hat den Antrag nicht unterstützt. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Neufassung des Paragraphen 16e durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung? Die geplante Neufassung weist in eine richtige Richtung, aufgrund des noch andauernden Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten, wie die Regelung nach Abschluss dieses Verfahrens konkret ausgestaltet sein wird. Frage 7. Inwiefern teilt die Landesregierung die Einschätzung, wonach, die mit dem Gesetzentwurf geplante Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn die Gefahr schlechter bezahlter Sonderarbeitsverhältnisse bringt und tarifgebundene oder den Branchenmindestlohn zahlende Arbeitgeber benachteiligt werden gegenüber anderen Arbeitgebern, die nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlen ? Die Landesregierung sieht zunächst keine Benachteiligung von Arbeitgebern, die tarifgebunden agieren oder den Branchenmindestlohn zahlen. Die Höhe des Zuschusses ist für alle Arbeitgeber gleichermaßen am gesetzlichen Mindestlohn orientiert, sodass alle Arbeitgeber die gleiche Förderung erhalten können. Mittelbar kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass potenzielle Arbeitgeber, die oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes vergüten, das Instrument zurückhaltender in Anspruch nehmen könnten. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Höhe Bemessungsgrundlage noch Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens werden kann. Entsprechende Hinweise sind der Landesregierung bekannt. Frage 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Arbeitsverhältnisse in Beschäftigungsgesellschaften , Kommunen und Wohlfahrtsverbänden zu fördern, obwohl dort Tariflohn gezahlt wird? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6807 3 Frage 9. Plant die Landesregierung ein komplementäres Programm zur Ausfinanzierung dieser Stellen, dass sie tariflichen Arbeitsverhältnissen entsprechen? Die Landesregierung plant kein derartiges Programm. Frage 10. Wie bewertet die Landesregierung den Gesetzentwurf der Bundesregierung bezüglich der Regelung , wonach die geförderten, erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei Arbeitgebern eingehen, aber nicht vollständig sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden sollten? Die geförderten Beschäftigungen bleiben in ihrem Wesen Maßnahmen zur Eingliederung ins Arbeitsleben, auch wenn hierzu Arbeitsverträge abgeschlossen werden sollen. Die von der Fragestellerin beschriebene Ausgestaltung von Eingliederungsmaßnahmen findet sich in der Arbeitsförderung nicht nur im vorliegenden Sachverhalt. Wiesbaden, 22. November 2018 Stefan Grüttner Anlagen Ö Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug nach ausgewählten Strukturmerkmalen Deutschland, West/Ost, Bundesländer Juni 2018, Datenstand: Oktober 2018 Region Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Bestand ELB mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug dar. dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit (im Juni 2018) dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit in den letzten 7 Jahren dar. 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 Schleswig-Holstein 155.812 44.802 31.071 17.483 8.698 18.973 9.351 5.389 Hamburg 132.661 41.072 30.809 17.021 8.432 20.446 9.947 5.863 Niedersachsen 406.663 119.658 83.572 45.900 23.364 52.289 24.997 14.767 Bremen 70.848 22.602 16.348 9.178 4.283 10.656 5.312 2.837 Nordrhein-Westfalen 1.169.744 359.128 264.462 146.681 69.768 177.775 86.842 47.521 Hessen 294.825 75.517 53.387 28.637 14.158 33.985 15.835 8.847 Rheinland-Pfalz 162.581 37.136 26.689 14.648 7.947 16.512 7.811 5.086 Baden-Württemberg 318.259 70.016 49.372 25.630 16.302 30.627 13.957 10.346 Bayern 301.341 63.766 44.906 22.990 16.286 27.503 12.232 10.351 Saarland 62.392 16.175 11.806 6.536 3.425 8.153 3.981 2.377 Berlin 369.677 142.968 102.184 57.373 23.898 63.929 31.339 14.079 Brandenburg 139.686 57.986 39.824 21.519 14.518 23.563 11.395 8.847 Mecklenburg-Vorpommern 105.665 42.713 29.763 16.552 10.575 17.384 8.428 6.531 Sachsen 216.097 86.831 58.273 31.651 21.176 32.324 15.739 11.643 Sachsen-Anhalt 162.337 68.529 49.307 27.647 16.953 27.781 14.288 9.456 Thüringen 102.738 36.182 24.711 13.240 9.050 13.662 6.391 5.092 Deutschland 4.171.326 1.285.081 916.484 502.686 268.833 575.562 277.844 169.031 Westdeutschland 3.075.126 849.872 612.422 334.704 172.663 396.919 190.264 113.383 Ostdeutschland 1.096.200 435.209 304.062 167.982 96.170 178.643 87.580 55.648 Erstellungsdatum: 22.10.2018, Zentraler Statistik-Service © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug nach ausgewählten Strukturmerkmalen Kreise und kreisfreie Städte (Gebietsstand Juni 2018) Juni 2018, Datenstand: Oktober 2018 Hinweis: Nicht plausible Werte werden m ita u s g e w ie s e n . Region Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Bestand ELB mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug dar. dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit (im Juni 2018) dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit in den letzten 7 Jahren dar. 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 06411000 Darmstadt, Stadt 9.498 2.441 1.644 938 279 993 461 159 06412000 Frankfurt am Main, Stadt 49.572 14.136 10.338 5.700 2.501 6.780 3.278 1.615 06413000 Offenbach am Main, Stadt 11.762 3.406 2.552 1.326 715 06414000 Wiesbaden, Landeshaupts 21.589 6.460 4.398 2.375 955 2.707 1.251 540 06431000 Bergstraße 10.467 2.667 1.928 1.012 596 1.286 620 392 06432000 Darmstadt-Dieburg 10.891 2.702 1.882 1.010 484 06433000 Groß-Gerau 13.866 3.338 2.460 1.373 535 06434000 Hochtaunuskreis 7.861 1.898 1.314 603 386 892 349 263 06435000 Main-Kinzig-Kreis 17.270 4.496 3.405 1.832 897 2.284 1.090 581 06436000 Main-Taunus-Kreis 7.514 1.775 1.160 578 314 06437000 Odenwaldkreis 3.542 907 635 342 197 06438000 Offenbach 06439000 Rheingau-Taunus-Kreis 6.449 1.396 943 513 237 590 266 150 06440000 Wetteraukreis 11.306 2.518 1.743 919 485 1.111 509 304 06531000 Gießen 14.819 3.896 2.780 1.511 788 1.820 856 539 06532000 Lahn-Dill-Kreis 12.058 3.023 2.100 1.154 564 06533000 Limburg-Weilburg 7.484 1.713 1.212 653 320 752 364 184 06534000 Marburg-Biedenkopf 9.313 2.010 1.303 723 383 794 375 242 06535000 Vogelsbergkreis 3.216 713 508 299 149 06611000 Kassel, Stadt 17.302 4.040 2.898 1.498 835 1.757 801 496 06631000 Fulda 6.515 1.566 1.017 449 409 634 251 252 06632000 Hersfeld-Rotenburg 3.975 1.072 727 399 241 06633000 Kassel 7.741 1.819 1.203 619 342 713 295 209 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug nach ausgewählten Strukturmerkmalen Kreise und kreisfreie Städte (Gebietsstand Juni 2018) Juni 2018, Datenstand: Oktober 2018 Hinweis: Nicht plausible W erte werden m ita u s g e w ie s e n . Region Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Bestand ELB mit einer Verweildauer von 7 Jahren und länger im Regelleistungsbezug dar. dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit (im Juni 2018) dar. ohne Einkommen aus Erwerbs tätigkeit in den letzten 7 Jahren dar. 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 25 Jahre bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 06634000 Schwalm-Eder-Kreis 5.884 1.335 922 538 255 547 276 155 06635000 Waldeck-Frankenberg 5.444 1.162 812 412 305 452 202 167 06636000 Werra-Meißner-Kreis 4.632 1.223 813 418 273 458 204 148 Erstellungsdatum: 22.10.2018, Zentraler Statistik-Service © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Statistik Ul Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Hessen Juni 2018 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Merkmale Insgesamt Bestand ELB mit einer Verweildauer von 5 Jahren und länger im Regelleistungsbezug darunter: ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit (im Juni 2018) darunter ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den letzten 5 Jahren Insgesamt darunter: Insgesamt darunter: Insgesamt darunter: Insgesamt darunter: Arbeitslose Arbeitslose Arbeitslose Arbeitslose 1 2 3 4 5 6 7 8 Insgesamt 294.825 100.753 101.403 36.894 71.511 28.386 49.559 17.540 25 bis unter 55 Jahre 191.945 75.502 61.057 26.975 40.226 20.847 25.254 12.671 55 Jahre und älter 43.854 15.616 24.675 8.358 17.347 6.190 12.202 3.950 arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen 11.017 6.352 5.628 3.239 4.096 2.620 2.779 1.718 25 bis unter 55 Jahre 6.584 4.223 3.061 2.079 2.168 1.686 1.371 1.066 55 Jahre und älter 4.067 1.905 2.476 1.101 1.847 881 1.347 615 Männer 145.030 54.144 44.151 16.836 31.662 13.459 22.083 8.239 25 bis unter 55 Jahre 91.608 39.746 23.847 11.524 15.675 9.254 9.619 5.471 55 Jahre und älter 22.717 8.509 12.406 4.410 8.985 3.415 6.426 2.244 arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen 6.407 3.774 3.136 1.847 2.350 1.515 1.621 1.010 25 bis unter 55 Jahre 3.883 2.528 1.710 1.179 1.259 972 803 624 55 Jahre und älter 2.297 1.111 1.374 637 1.044 516 778 363 Frauen 149.785 46.605 57.250 20.057 39.848 14.926 27.476 9.301 25 bis unter 55 Jahre 100.330 35.753 37.208 15.450 24.550 11.592 15.635 7.200 55 Jahre und älter 21.136 7.106 12.269 3.948 8.362 2.775 5.776 1.706 arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen 4.610 2.578 2.492 1.392 1.746 1.105 1.159 708 25 bis unter 55 Jahre 2.701 1.695 1.351 900 909 714 568 442 55 Jahre und älter 1.770 794 1.102 464 803 365 569 253 Erstellungsdatum: 13.11.2018, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 274590 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Bestand an Arbeitslosen nach Schwerbehinderung1*, Dauer der Arbeitslosigkeit und Geschlecht Hessen (Gebietsstand Oktober 2018) September 2018 davon Dauer der Arbeitslosigkeit Geschlecht Insgesamt Schwerbehin derte Menschen1) Keine schwerbehinder ten Menschen keine Angabe über Schwerbe hinderung 1 2 3 4 Insgesamt 148.251 11.223 136.904 124 Insgesamt dar. Männer 79.832 6.625 73.148 59 Frauen 68.419 4.598 63.756 65 davon bis unter 2 Jahre Insgesamt 117.597 8.280 109.231 86 arbeitslos dar. Männer 64.290 4.860 59.386 44 Frauen 53.307 3.420 49.845 42 Insgesamt 27.631 2.771 24.825 35 2 Jahre und länger arbeitslos dar. Männer 13.968 1.653 12.302 13 Frauen 13.663 1.118 12.523 22 Erstellungsdatum: 23.10.2018, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 274590 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Schwerbehinderte Arbeitslose sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) zwischen 50 und 100 sowie mit einem GdB von 30 bis unter 50 und erfolgter Gleichstellung. Arbeitslose sind nicht verpflichtet die Agentur für Arbeit über einen GdB zu informieren, wenn dieser keine Auswirkungen auf die Vermittlung hat. Der Bestand an schwerbehinderten Arbeitslosen könnte daher untererfasst sein.