Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 16.10.2018 betreffend Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Hessen - Teil II und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz -10. SGBII-ÄndG) beschlossen. Mit der Umsetzung des Gesetzes soll der "zahlenmäßig bedeutsame(n) Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen" eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden: Die Bundesregierung plant dazu u.a. die Neufassung des Paragraphen 16e sowie die Einführung eines Paragraphen 16i in das SGB II. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung den Gesetzentwurf der Bundesregierung bezüglich der Regelung , wonach nach dem dort geplanten § 16i eine längere geringfügige Beschäftigung der oder des Leistungsberechtigten oder eine vorherige selbstständige Tätigkeit eine Beschäftigung ausschließen ? Die Intention des Gesetzes ist die Teilhabe am Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose . Insoweit entsprechen die von der Fragestellerin vorgetragenen Ausschlussgründe der Zielsetzung des Gesetzes. Personen, die eine längere - auch geringfügige - Beschäftigung bzw. vorherige Selbstständigkeit ausgeübt haben, dürften eine Nähe zum Arbeitsmarkt haben. Frage 2. Welches Verfahren plant die Landesregierung, um die zeitnahe Umsetzung des Gesetzes in Hessen sicher zu stellen? Die Umsetzung der beabsichtigten Gesetzesänderungen obliegt den Jobcentern. Soweit das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die Aufsicht über die Jobcenter innehat, informiert es diese über die Facharbeitsgruppen der kommunalen Spitzenverbände über den Stand der Beratungen und bündelt die Rückmeldungen aus den Jobcentern, um sie in das weitere Beratungsverfahren einzuspeisen. Frage 3. Wie viele Stellen können in Hessen etwa durch die Bundesförderung realisiert werden? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Wiesbaden, 15. November 2018 Stefan Grüttner Eingegangen am 27. November 2018 · Bearbeitet am 29. November 2018 · Ausgegeben am 30. November 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6808 27. 11. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG