Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 10.10.2018 betreffend Infrastruktur und ländlicher Raum Beispiel Weilrod und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gemeinde Weilrod im Hochtaunuskreis hat einige Sorgen-Themen, die die Gemeindevertreter umtreiben, die nur durch das Land gelöst werden können. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wann kann die Gemeinde Weilrod damit rechnen, dass der Unfallschwerpunkt beim Kreuzungsbereich am Utenhof an der L 3025 durch einen Kreisverkehr entschärft wird? Frage 2. Erst kürzlich gab es an der Kreuzung wieder einen schweren Unfall. Warum wurde die Planung des Kreisverkehrs bislang noch nicht angegangen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen der Beurteilung der Dringlichkeit einer Straßenbaumaßnahme hat die Verkehrssicherheit ein besonderes Gewicht. Sofern gravierende Sicherheitsmängel festgestellt werden, die auch durch verkehrsbehördliche Maßnahmen nicht zu beheben sind, fließt dieser Aspekt in die Bewertung der Dringlichkeit einer Umbaumaßnahme mit ein. Eine aktuelle Überprüfung des Unfallgeschehens bei der "Kreuzung Utenhof" hat jedoch ergeben , dass nach der Unfallstatistik keine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Nach dem "gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung – Erfassung und Analyse von Straßenverkehrsunfällen " vom 19./27.01.2009 liegt eine Unfallhäufung dann vor, wenn sich an Knotenpunkten oder auf Straßenabschnitten von maximal 300 m Länge mindestens fünf Unfälle eines Unfalltyps innerhalb eines Kalenderjahrs oder mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ereignet haben. Hiervon ausgehend kann eine erhöhte Dringlichkeit zur baulichen Veränderung des Knotenpunkts deshalb aus den Unfallzahlen nicht abgeleitet werden. Insofern ist mittelfristig aufgrund der in landesweitem Vergleich nachrangigen Dringlichkeit kein Umbau des besagten Kreuzungsbereichs geplant. Die Unfallkommission hat in ihrer Sitzung am 23.11.2018 beschlossen, dass im Kreuzungsbereich L 3025/L 3063 "Utenhof" die Vorfahrtregelung verschärft werden soll. Das "Vorfahrt gewähren"-Schild (Verkehrszeichen 205) soll durch ein sog. Stop-Schild ("Halt. Vorfahrt gewähren ", Verkehrszeichen 206") ersetzt werden. Sollte diese verkehrsrechtliche Maßnahme nicht den nötigen Erfolg erzielen, wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung prüfen. Frage 3. Wie viele Unfälle sind im Kreuzungsbereich am Utenhof seit der Antragstellung der Gemeinde vor acht Jahren dokumentiert? Im Zeitraum Januar 2010 bis Oktober 2018 wurden im Kreuzungsbereich L 3025/L 3063 "Kreuzung Utenhof" insgesamt 19 Verkehrsunfälle mit überwiegend Sachschäden polizeilich aufgenommen. Bei der Mehrzahl der festgestellten Unfälle handelt es sich um Einbiegen /Kreuzen-Unfälle. Diese Unfälle haben in der Regel ihre Ursache bei der Missachtung der Eingegangen am 3. Dezember 2018 · Ausgegeben am 5. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6809 03. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6809 Vorfahrtregelung. Im Jahr 2018 ereigneten sich bislang vier Unfälle im Knotenpunkt, darunter zwei Unfälle mit Schwerverletzten. Frage 4. Gibt es Pläne den Weiltalweg innerhalb der Gemeinde Weilrod in einen besseren Zustand zu versetzen ? Frage 5. Wenn Ja, wann wird das umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der ca. 48 km lange Weiltalradweg hat seinen Startpunkt unterhalb des Großen Feldberg, am "Roten Kreuz" bei Schmitten und endet in Weilburg/Lahn. Der Radweg befindet sich in der Zuständigkeit der Anrainer-Gemeinden (Schmitten/Taunus, Weilrod, Grävenwiesbach, Weilmünster , Weinbach und Weilburg). Insofern sind Verbesserungsmaßnahmen auch von den Kommunen durchzuführen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Förderung kommunaler Vorhaben an Radwegen. Gerne können die Kommunen zwecks Fördermöglichkeiten auf Hessen Mobil zugehen. Frage 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Gemeinde Weilrod dem Ländlichen Raum zuzuordnen ist? Frage 7. Warum erhält die Gemeinde Weilrod nicht die entsprechenden Schlüsselzuweisungen, wie sie Gemeinden des ländlichen Raumes erhalten? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Abgrenzung der Strukturräume erfolgte Ende der 1990er Jahre u.a. anhand des Verhältnisses von Einwohnern und Angebot an Arbeitsplätzen zur Gemeindefläche. Danach ist die Gemeinde Weilrod, wie auch die benachbarten Kommunen im nördlichen Hochtaunuskreis, im gültigen Landesentwicklungsplan Hessen 2000 dem Ordnungsraum zugeordnet. Im Rahmen der Vorbereitung eines landesplanerischen Verfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes wird derzeit an einer Aktualisierung der Indikatoren zur Abgrenzung der Raumstruktur gearbeitet. Nach § 20 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes erhalten im ländlichen Raum gelegene kreisangehörige Gemeinden einen Ergänzungsansatz in Höhe von 3 % ihrer Einwohnerzahl. Zur Frage , welche Gemeinden zum ländlichen Raum gehören, bestimmt § 3 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes , dass sich dies nach dem Ausweis im Landesentwicklungsplan richtet. Im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan ist Weilrod nicht als zum ländlichen Raum gehörig ausgewiesen . Wiesbaden, 27. November 2018 Tarek Al-Wazir