Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 29.10.2018 betreffend psychosoziale Betreuung geflüchteter Menschen – Teil II und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Für die soziale und psychosoziale Betreuung von Geflüchteten, die den Gebietskörperschaften zugewiesen sind, sind grundsätzlich die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich . Um die psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen sowohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den kommunalen Einrichtungen weiter zu verbessern, fördert das Land Hessen seit Ende 2017 den Aufbau und die Weiterentwicklung von vier Zentren zur psychosozialen Beratung, Stabilisierung und Betreuung von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Kommunen. Das Angebot soll sich prioritär an Geflüchtete mit Bleibeperspektive und in Folge der Flucht traumatisierte und psychisch belastete Menschen sowie Opfer von Folter und Gewalt richten. Im Rahmen der förderfähigen psychosozialen Betreuung von Geflüchteten aus kommunalen Einrichtungen dienen die Psychosozialen Zentren als erste Anlaufstellen zu Krisenintervention und Stabilisierung, wobei der Fokus auf schwere Fälle gelegt werden soll. Bei erweitertem Behandlungsbedarf haben die Psychosozialen Zentren die Aufgabe, geeignete weiterführende Hilfen im Rahmen der Regelversorgung zu vermitteln. Der Höchstbetrag der Landesförderung beträgt 400.000 € pro Jahr und Zentrum. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Wege einer Projektförderung gewährt. Über den genannten Förderbetrag hinausgehende Personal- und Sachausgaben werden durch die jeweiligen Träger der Psychosozialen Zentren in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln bzw. Fördermitteln getragen. Antragsberechtigt waren öffentliche, kirchliche, gemeinnützige und private Träger sowie eingetragene Vereine aus Hessen mit entsprechender Erfahrung und Expertise im Bereich der psychosozialen Beratung und Betreuung von traumatisierten sowie psychisch belasteten Geflüchteten. Im Einzelnen wird auf die Förderrichtlinie zum Aufbau Psychosozialer Zentren für Geflüchtete verwiesen, die im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht wurde (StAnz. 34/2017 S. 779). Die Träger der Psychosozialen Zentren wurden an der Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligt . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Förderung auch für Geflüchtete zugänglich, die schon länger in Deutschland leben? Ja, nach Maßgabe der Förderrichtlinie. Frage 2. Welche geflüchteten Menschen können aufgrund ihres Status nicht von den PSZ betreut werden? Hierzu wird auf die Vorbemerkung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration verwiesen . Frage 3. Welche geflüchteten Menschen können aufgrund ihres Bedarfs nicht von den PSZ betreut werden ? Insbesondere Geflüchtete, die einer unmittelbaren stationären Behandlung oder einer medikamentösen Therapie bedürfen, können nur eingeschränkt durch die Psychosozialen Zentren be- Eingegangen am 11. Dezember 2018 · Bearbeitet am 11. Dezember 2018 · Ausgegeben am 14. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6815 11. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6815 treut werden. In solchen Fällen wird an die entsprechenden Strukturen der Regelversorgung verwiesen. Frage 4. An welchen Orten gibt es Sprechstunden in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften ? Sprechstunden werden in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen angeboten. Für die Beratungsgespräche stehen barrierefreie Räume zur Verfügung. Im kommunalen Bereich können Geflüchtete regelmäßig aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie den Leiterinnen und Leitern von Gemeinschaftsunterkünften in die Sprechstunden der Psychosozialen Zentren vermittelt werden. Ergänzend zu diesem Angebot finden nach Angaben der Psychosozialen Zentren Beratungsgespräche u.a. in nachfolgenden Gemeinschafts- bzw. Großunterkünften statt: Schwalmstadt-Treysa, Linden, Gießen Rödgener Straße, Reiskirchen, Rabenau, Heuchelheim, Langgöns, Frankfurt-Bonames, Frankfurt-Rödelheim, Frankfurt-Bockenheim, Frankfurt Ludwig -Landmann-Straße, Darmstadt Jefferson Siedlung, Darmstadt Neuwiesenweg, Darmstadt Otto -Röhm-Straße, Darmstadt Bismarckstraße, Bensheim Wilhelmstraße, Rüsselsheim Hans- Sachs-Straße. Nach Bedarf werden Beratungsgespräche auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Eine Ausweitung des Angebotes in kommunalen Einrichtungen ist geplant. Frage 5. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen PSZ mit den kommunalen Stellen, insbesondere der für die Gemeinschaftsunterkünfte verantwortlichen Stellen, der Sozialämter und des Gesundheitsamtes sowie Jobcenter organisiert? Frage 6. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den PSZ und den für die Betreuung der geflüchteten Menschen zuständigen Sozialdienste und den kirchlichen und karitativen Stellen organisiert? Frage 7. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den PSZ und den ehrenamtlichen Unterstützern geflüchteter Menschen einschließlich der zuständigen Freiwilligenagentur organisiert? Die Fragen 5, 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet : Die Psychosozialen Zentren dienen als Ansprechpartner für Landkreise und kreisfreie Städte, als Schnittstelle zu Sozialdiensten sowie zur Initiierung und Begleitung ehrenamtlicher Arbeit in Bezug auf den Umgang mit traumatisierten Geflüchteten. Weiterhin ist vorgesehen, dass sie Fortbildungen für in der Flüchtlingsbetreuung Tätige, z.B. Fachkräfte und Ehrenamtliche im Gesundheits-, Sozial- und Jugendbereich, durchführen. Die Psychosozialen Zentren betreiben eine umfangreiche Netzwerkarbeit sowie eine teils seit Jahren bestehende Zusammenarbeit mit Kliniken, Gesundheits- und Sozialämtern, Beratungsstellen oder lokalen Initiativen, kirchlichen Einrichtungen und ehrenamtlichen Unterstützern. Regelmäßige Gespräche finden mit den Verantwortlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und mit den Zuständigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie im Rahmen von Fallkonferenzen, Arbeitstreffen und Konzeptbesprechungen statt. Die Psychosozialen Zentren sind zudem in einer Vielzahl von regionalen Arbeitskreisen vertreten. Frage 8. Wie oft findet ein Austausch zwischen den Beteiligten über die Situation und Handlungsbedarfe der psychosozialen Betreuung statt? Die Psychosozialen Zentren stehen untereinander in engem Kontakt. In der Regel erfolgt nach jeder Beratung ein fallspezifischer Austausch zwischen den Beteiligten. Zudem finden wöchentliche Fallkonferenzen statt. Weitere Treffen werden im Monatsrhythmus durchgeführt. Die regelmäßigen Treffen zwischen den Beteiligten werden durch Besprechungen nach Bedarf ergänzt . Zudem trifft sich mindestens dreimal pro Jahr eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, des Regierungspräsidiums Gießen sowie der für die Zentren verantwortlichen Träger. Frage 9. Wie ist gewährleistet, dass die geflüchteten Menschen mit Bedarf an psychosozialer Betreuung vom Angebot des PSZ (z.B. von Sprechstunden am Sitz des PSZ und ortsnahe, dezentrale Sprechstunden) erfahren? In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wird durch Aushänge, am Infopoint sowie persönlich über die regelmäßigen Sprechstunden und Angebote der Psychosozialen Zentren informiert . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6815 3 Durch die gute Vernetzungsarbeit sind die Angebote der Psychosozialen Zentren im kommunalen Bereich weitgehend bekannt. Zusätzlich erfolgt die Information im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Projektvorstellungen, Pressegespräche, Zeitungsartikel, schriftliches Informationsmaterial /Flyer oder das Internet. Vernetzte Multiplikatoren werden insbesondere durch Vorträge, Fortbildungsangebote, Vorstellungen in Arbeitskreisen und persönliche Besprechungen erreicht. Schließlich werden Informationen in Form von Weiterempfehlungen transportiert. Frage 10. Wie ist sichergestellt, dass insbesondere bei akuten und nicht planbaren Situationen eine schnelle psychosoziale Erstbetreuung und Krisenintervention erfolgt? In Akutsituationen stehen neben der in der Regel werktäglichen Betreuung durch die Psychosozialen Zentren die rund um die Uhr verfügbaren Notfallstrukturen der Regelversorgung zur Verfügung. Wiesbaden, 3. Dezember 2018 Stefan Grüttner