Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 06.11.2018 betreffend Wasserkraft in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie viele Wasserkraftwerke zur Produktion von Elektrizität gibt es (Stand 01.11.2018) in Hessen? Frage 2. Wie hoch ist die gesamte installierte Leistung dieser Wasserkraftwerke? Frage 3. Welches ist in Hessen das Wasserkraftwerk mit der geringsten installierten Leistung und wie hoch ist dessen Leistung? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zum Ende des 3. Quartals 2018 (Stand 30.09.2018, Daten werden quartalsweise ausgewertet) gibt es in Hessen 500 Wasserkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von 64,5 MW. Die kleinste Wasserkraftanlage ist in Gießen-Wieseck verortet und hat eine installierte Leistung von 1,5 kW. Bei den genannten Wasserkraftanlagen handelt es sich ausschließlich um EEGgeförderte Anlagen. Angaben zu Laufwasser-Anlagen, die keine EEG-Förderung erhalten, sind nicht verfügbar. Frage 4. Wie viele der derzeit nicht für die Produktion von Elektrizität erteilten Wasserrechte gibt es in Hessen? Wasserrechte werden für verschiedene Gewässerbenutzungen erteilt, z.B. für Wasserentnahmen zu Kühlzwecken oder für Kläranlageneinleitungen, die nicht die Wasserkraft betreffen. Entsprechend dem Gegenstand der Kleinen Anfrage wird die o.g. Frage ausschließlich hinsichtlich der Wasserrechte in Bezug auf Wasserkraftanlagen beantwortet. In Hessen sind 19 Wasserrechte für Wasserkraftnutzung bekannt, die nicht zur Produktion von Elektrizität genutzt werden. In diesen Fällen werden die Wasserkraftanlagen i.d.R. als Schau- Wasserräder zum Antrieb eines Mahlgangs, eines Sägewerks oder eines Pumpwerks genutzt. Frage 5. Wie viele für die Produktion von Elektrizität erteilten Wasserrechte sind in den vergangenen 20 Jahren in Hessen erloschen? Bei den bereits erloschenen Wasserrechten handelt es sich i.d.R. um ehemalige Wasserrechte, die aufgrund einer Nichtmehrausübung und Rechtsverzicht, eines Widerrufs oder durch Fristablauf einer Bewilligung oder Erlaubnis aus dem Wasserbuch gelöscht wurden. Der Landesregierung sind etwa 50 Fälle bekannt, in denen in den letzten 20 Jahren Wasserrechte für Wasserkraftnutzung erloschen sind. Da für den abgefragten Zeitraum keine vollständige Erfassung vorhanden ist, ist es möglich, dass weitere Fälle vorliegen. Wiesbaden, 29. November 2018 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 11. Dezember 2018 · Bearbeitet am 11. Dezember 2018 · Ausgegeben am 14. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6818 11. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG