Kleine Anfrage der Abg. Degen und Gnadl (SPD) vom 13.11.2018 betreffend Aufstufung der Kommunen Nidderau und Karben zum Mittelzentrum und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Am 25.04.2018 veröffentlichte die "Frankfurter Neue Presse - Bad Vilbeler Neue Presse" einen Artikel bezüglich der Forderung der Städte Karben und Nidderau um Aufstufung zu Mittelzentren. Bevor es zu einer Entscheidung kommt, solle eine Expertenkommission darüber tagen ob und wie Aufstufungen stattfinden können. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2018 vorliegen. Eine Entscheidung über den Sachverhalt soll 2019 erfolgen. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wird der Zeitplan über die Ergebnisse der Expertenkommission Ende 2018 voraussichtlich eingehalten werden können? Gibt es hierzu genauere Termine? Die Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) hat sich bisher in sechs Sitzungen zu unterschiedlichen Themenbereichen beraten. Eine weitere Sitzung im Januar 2019 ist vorgesehen. Im Frühjahr 2019 wird die Expertenkommission ihren Ergebnisbericht der Landesregierung vorlegen. Frage 2. Welche Personen bzw. welche Interessengruppen gehören der Expertenkommission an? Die Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) wurde im März dieses Jahres von der Landesregierung beauftragt und hat folgende Mitglieder: Prof. Dr. Rolf-Dieter P., Präsident a.D. der Universität Kassel, Präsident der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Leitung), Wolfram D., Oberbürgermeister a.D. der Stadt Wetzlar, Bertram H., Oberbürgermeister a.D. der Stadt Kassel, Jens Sch., ehemaliger Erster Beigeordnete des Planungsverbands Ballungsraum Frankfurt /Rhein-Main, Dr. Lars W., ehemaliger Regierungspräsident des Regierungsbezirks Gießen. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen der Städte Nidderau und Karben nach Aufstufungen zu Mittelzentren? Was spricht für, was gegen die Forderung der Städte? Frage 4 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Aufstufung zu einem Mittelzentrum erfolgen zu lassen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das System der Zentralen Orte dient dazu, die Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und landesweit eine überörtliche Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie öffentlichen Einrichtungen in zumutbarer Entfernung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund haben Mittelzentren eine Mitversorgungsfunktion für umliegende Grundzentren. Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Zentralität berücksichtigt zum einen das Angebot an Gesundheits -, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie von Behörden und Verkehrsanbindungen , zum anderen die Schul-, Arbeitsmarkt- und Einzelhandelszentralität. Eingegangen am 18. Dezember 2018 · Bearbeitet am 18. Dezember 2018 · Ausgegeben am 20. Dezember 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6828 18. 12. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6828 Die Zuordnung einzelner Städte- und Gemeinden in die verschiedenen Zentralitätsstufen wird nach Vorlage der Ergebnisse der Expertenkommission erarbeitet. Frage 5. Welche weiteren Schritte sind notwendig, bis die Aufstufungen in Kraft treten können? Die Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan festgelegt. Daher muss sowohl bei der Aufstufung als auch bei der Abstufung eines Zentralen Ortes die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach den Vorschriften des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) vorgenommen werden. Wiesbaden, 10. Dezember 2018 Tarek Al-Wazir