Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 15.11.2018 betreffend Sanierungsstau an hessischen Hochschulen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Studierende der Technischen Universität Darmstadt (TUD) haben unlängst mit mehreren Aktionen gegen Professorenmangel und sanierungsbedürftige Gebäude protestiert. Die seit Jahren anhaltende Unterfinanzierung verstärke die Personalknappheit stetig, heißt es in einem Aufruf mit dem Titel "Katastrophale Zustände in der Lehre". Lehrveranstaltungen fielen aus, Lehrkonzepte seien unschlüssig, Abschlüsse könnten nicht im angestrebten Zeitraum abgeschlossen werden und das Gebäude zerfalle. Eine Sprecherin der TUD bezifferte laut Frankfurter Rundschau den Sanierungsstau auf 300 Mio. €, da die Hälfte der 160 Gebäude sanierungsbedürftig sei. Auch andere Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehen dringenden Handlungsbedarf , sowohl bezüglich Sanierung und Modernisierung als auch bei der personellen Ausstattung. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Ende der 1990er-Jahre sah sich die hessische Landesregierung mit einem erheblichen Instandsetzungs - und Investitionsstau im Hochschulbereich konfrontiert. Die jährlichen Hochschulbauausgaben lagen Mitte der 1990er-Jahre lediglich bei rund 66 Mio. €. Die seinerzeit bestehende Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau war auch bundesseitig finanziell unzulänglich ausgestattet und wurde durch langwierige bürokratische Verfahrensabläufe den dynamischen Entwicklungsanforderungen nicht mehr gerecht. Dennoch konnte die Landesregierung ab 1999 die Hochschulbauausgaben kontinuierlich bis 2006 auf 184 Mio. € pro Jahr steigern. Mit der Föderalismusreform und der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Jahr 2007 wurden in Hessen die Hochschulbauausgaben aber nicht nur auf über 200 Mio. € gesteigert. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte zudem bereits im Jahr 2005 die HIS (Hochschul -Informationssystem GmbH, heute HIS- Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE)) beauftragt, in Kooperation mit den hessischen Hochschulen ein hochschulübergreifend abgestimmtes Gesamtkonzept für die zukünftige bauliche Entwicklung zu erstellen. Im Vorfeld waren an einzelnen Hochschulstandorten wie in Darmstadt bereits Einzelstudien durchgeführt worden. Anknüpfend an die darin von der HIS entwickelte Methodik insbesondere für die Flächenbedarfsbemessung wurden bauliche Entwicklungsplanungen für alle hessischen Hochschulen erarbeitet, die auf eine Konzentration der Einrichtungen und eine Modernisierung der Bestandsgebäude, kombiniert mit einzelnen Neubauten, abzielte. Insgesamt ergaben die damaligen Ermittlungen einen Investitionsbedarf von rund 3,5 Mrd. € für einen Zeitraum von 15 Jahren. Diese strukturbezogene bauliche Entwicklungsplanung mündete in einem langfristig und strategisch ausgerichteten Hochschulbauprogramm, mit dem ab 2008 zunächst insgesamt 3 Mrd. € innerhalb von 12 Jahren, also ein jährliches Budget von 250 Mio. €, für Investitions- und Instandsetzungsmaßnahmen an den hessischen Hochschulen zugesichert wurden. Bei HEUREKA, dem "Hochschul-Entwicklungs- und Umbauprogramm: [für] RundErneuerung, Konzentration und Ausbau von Forschung und Lehre", steht nicht allein das Einzelvorhaben im Vordergrund, sondern die Umsetzung nachhaltiger baulicher Gesamtkonzepte und Campus- Anlagen. Für die Realisierung der daraus abgeleiteten Einzelvorhaben (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungsmaßnahmen) erhält jede Hochschule im Rahmen von HEUREKA längerfristige Budgetzusicherungen und damit Planungssicherheit für ihre Baumaßnahmen . Diese standörtlichen Bauprogramme sind noch nicht vollständig abgearbeitet. Zudem ergaben sich seither zusätzliche Bedarfe wegen der gestiegenen Studierendenzahlen an den Hochschulen des Landes von rd. 150.000 im Jahr 2005 auf rd. 227.000 im Jahr 2017, der Steigerung der Forschungsaktivitäten u.a. im Rahmen von LOEWE, erhöhter energetischer Standards und marktbedingt gestiegener Baukosten. Eingegangen am 2. Januar 2019 · Ausgegeben am 4. Januar 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6830 02. 01. 2019 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6830 In ihrer Koalitionsvereinbarung hatte sich die Landesregierung Ende 2013 daher darauf verständigt , dass HEUREKA auch über das Jahr 2020 hinaus mit einer langfristigen und berechenbaren Perspektive für die Hochschulen fortgesetzt wird. Hierzu wurde das ursprünglich mit einem Gesamtvolumen von 3 Mrd. € und einem Planungshorizont bis Ende des Jahres 2019 aufgelegte Programm um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt und bis zum Jahr 2026 verlängert (HEUREKA II). Zusätzlich zu HEUREKA ermöglicht die Landesregierung mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Hochschulpakt 2020 (HSP 2020) auch Baumaßnahmen zur Kapazitätserweiterung und Qualitätsverbesserung an den Hochschulen. In den Phasen I und II des Programms HSP 2020-Invest wurden dafür in den Jahren 2012 bis 2014 bereits zusätzliche Investitionen im Umfang von insgesamt 178 Mio. € ermöglicht. In der dritten Phase des Programms HSP 2020-INVEST wird zudem ein Gesamtvolumen von fast 300 Mio. € im Zeitraum 2015 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Weitere Verstärkung hatte der Hochschulbau schon in den Jahren 2009 bis 2011 erfahren, in denen durch das Konjunkturpaket II (KP II) insgesamt 162 Mio. € zusätzlich an den 13 hessischen Hochschulen investiert werden konnten. Einschließlich der Konjunkturförderprogramme und einem Sonderinvestitionsprogramm, bei dem HEUREKA-Projekte vorgezogen realisiert wurden, konnten im Jahr 2011 die Hochschulbauausgaben sogar auf insgesamt 436 Mio. € gesteigert werden und damit ein Allzeithoch erreichen. Die das Hochschulbauprogramm HEUREKA mit einem Gesamtvolumen von 4 Mrd. € bis 2026 flankierenden Sonderprogramme KP II und HSP 2020-Invest Phase I-III summieren sich im Zeitraum 2009 bis 2020 auf ein zusätzliches Volumen von 640 Mio. €. Zudem wird das Programm COME-Hochschulen (CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramm ), das bisher auf die energetische Sanierung von Behördenhäusern beschränkt war, zukünftig auf den Hochschulbereich ausgedehnt werden. Hierfür werden 100 Mio. € an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt, wenn eine ebenso hohe Co-Finanzierung aus HEUREKA oder anderen Hochschulmitteln erfolgt. Nach einer Planungsphase sollen die Baumittel für erste Maßnahmen ab dem Haushalt 2020 veranschlagt und sämtliche Projekte bis spätestens 2025 realisiert werden. Hinsichtlich der Betreuungsrelationen an den hessischen Hochschulen wird angemerkt, dass mit dem Hochschulpakt 2020 der Bund und die Länder 2007 auf den seinerzeit prognostizierten Studierendenaufwuchs reagiert haben, um studierwilligen Menschen grundsätzlich die gleiche Chance auf ein Hochschulstudium zu eröffnen wie vorherigen Studierendengenerationen. Im Jahr 2017 wurde mit fast 45.000 Studienanfängerinnen und -anfängern ein Allzeithoch in Hessen erreicht; dem stehen rund 30.000 Studienanfängerinnen und -anfänger im Jahr 2005, dem Referenzjahr und Beginn des Hochschulpakts 2020, gegenüber. Das Land Hessen wird bis einschließlich 2020 insgesamt rund 1,26 Mrd. € im Rahmen dieses Hochschulpakts aufgewendet haben. Darüber hinaus hat das Land Hessen nicht zuletzt mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 Wissenschaft und Forschung so intensiv wie noch nie gestärkt: Für ihre Grundfinanzierung stellt das Land Hessen den Hochschulen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt rund 68 Mio. € mehr zur Verfügung; damit hat das Land ausgezeichnete Rahmenbedingungen für die hessischen Hochschulen und die Erfüllung ihrer Aufgaben geschaffen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet sie den Sanierungsstau an der TU Darmstadt und den anderen hessischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften? Die TU Darmstadt hat seit dem Jahr 2005 mit dem TUD-Gesetz eine umfassende Autonomie erhalten, zu der auch die Übertragung der Zuständigkeit für die Bau- und Grundstücksangelegenheiten gehört. Anstatt durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)/vormals Hessisches Baumanagement (hbm) werden die Baumaßnahmen der TU Darmstadt durch das "Baudezernat" der Universität als Bauherrnvertretung durchgeführt. Die TU Darmstadt wickelt als bisher einzige hessische Hochschule alle Baumaßnahmen ohne Ausnahme eigenverantwortlich ab und erhält hierfür derzeit ein jährliches Budget in Höhe von 21 Mio. € aus dem Hochschulbau -Investitionsprogramm HEUREKA. Grundlage für das Bauprogramm der TU Darmstadt war die hierfür von 2002 bis 2003 mit der HIS (Hochschul-Informationssystem GmbH, heute HIS- Hochschulentwicklung e.V. (HIS-HE)) erarbeitete und mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst abgestimmte bauliche Entwicklungsplanung. Diese war mit ihrer Methodik aus Flächenbedarfsbemessungen, Erhebung des Gebäudebestands und daraus abgeleiteten Vorschlägen zur Belegung von Gebäuden, deren Sanierung und/oder erforderlichen Neubauten Vorbild für die in der Folge für alle hessischen Hochschulen erarbeiteten Konzepte (siehe Vorbemerkung). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6830 3 Die Baumittel der TU Darmstadt setzen sich im Zeitraum 2008 bis 2026 insgesamt wie folgt zusammen : 310 Mio. € HEUREKA I (2008-2020) 100 Mio. € HEUREKA II (2021-2026) 17 Mio. € Konjunkturpaket II (KP II, 2009-2011) 4,69 Mio. € HSP 2020 Invest I (2012-2013) 26,75 Mio. € HSP 2020 Invest II (2013-2014) 40 Mio. € HSP 2020 Invest III (2015-2019) In Summe erhält die TU Darmstadt somit rd. 498,5 Mio. € für Baumaßnahmen bis 2026, die ihr Baubudget darüber hinaus projektbezogen mit Eigenmitteln verstärkt. Die Prioritätensetzung bei der Verwendung der Mittel innerhalb der abgestimmten Gesamtstrategie trifft die TU Darmstadt eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Autonomie. Sie hat in diesem Zusammenhang in einem ersten Bauabschnitt auch bereits den zweigeschossigen Hörsaalund Bibliothekstrakt des 1969 fertiggestellten Institutsgebäudes des Fachbereichs Architektur auf dem Campus Lichtwiese saniert und dabei auch zusätzliche studentische Arbeitsplätze eingerichtet . Die Generalsanierung des angrenzenden 6-geschossigen Hauptgebäudes befindet sich in Planung . Bis einschließlich 2019 hat die TU Darmstadt bereits 4 Mio. € für dringende bauliche Maßnahmen am Gebäude eingestellt. Hinsichtlich der Situation an den anderen Hochschulen wird auf die in der Vorbemerkung dargestellten Programme HEUREKA I und II sowie HSP 2020-Invest Phase III verwiesen, die sich in der laufenden Abwicklung bzw. Planungsphase befinden. Hinzu kommt das Programm COME-Hochschulen, das sich in der Anlaufphase befindet. Es sind daher längst noch nicht alle heute bereits projektierten bzw. budgetär abgesicherten Maßnahmen fertiggestellt. Somit ist auch weiterhin noch ein erheblicher Bau- und Sanierungsbedarf an den Hochschulen abzuarbeiten . Hinzu kommen die stark gestiegenen Studierendenzahlen, aus denen sich das Erfordernis der Aktivierung zusätzlicher Flächen und Gebäude - auch solcher, deren Aufgabe ursprünglich erwogen wurde - ergab, die nunmehr ebenfalls erhalten und saniert werden müssen. Problematisch stellen sich zudem die aktuell marktbedingt stark steigenden Baukosten (rd. 4,7 % p.a.) dar, die das tatsächlich mit den zugesagten Budgets realisierbare Bauvolumen einschränken. Frage 2. Kann sie den Sanierungs- und Modernisierungsbedarf (bitte detaillierte Aufstellung zum genauen Bedarf der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen jeweils für die einzelnen hessischen Hochschulen ) beziffern und wenn nein, warum nicht? Die Konkretisierung der einzelnen Bauprojekte und die Ermittlung der jeweiligen Kosten erfolgt im Rahmen der Verfahren entsprechend der Geschäftsanweisung Bau (GABau) mehrstufig. Im ersten Schritt erstellt die Hochschule als Bedarfsträger eine Bedarfsanmeldung, zu der unter anderem neben einer quantitativen und qualitativen Bedarfsbeschreibung auch eine erste vorläufige Kostenaussage gehört. Belastbare Kostenaussagen ergeben sich erst im Rahmen der nachfolgenden Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) und den im Zuge dessen erarbeiteten Planungen der Architekten und Fachingenieure. Diese werden nach der Prüfung und Genehmigung der Bedarfsanmeldung durch das Fachressort und der Zustimmung durch das Finanzministerium ausgewählt und beauftragt und stellen erst die Grundlagen für die haushaltsrechtliche Veranschlagung gemäß LHO her. Unstrittig ist, dass bis zum Jahr 2026 innerhalb der Budgets der bisher aufgelegten Programme HEUREKA I+II, HSP 2020-Invest und COME-Hochschulen (siehe Vorbemerkung) nicht alle absehbaren Bedarfe aus den standörtlichen Bauprogrammen vollständig umgesetzt werden können . So stehen an der TU Darmstadt unter anderem noch ein Neubau für die Mathematik, die weitere Sanierung des Maschinenbau-Institutsgebäudes, des Bauingenieurwesen-Institutsgebäudes auf der Lichtwiese sowie in der Stadtmitte der Umbau und die Sanierung des historischen Chemischen Instituts an. An der Goethe-Universität Frankfurt ist insbesondere die Realisierung weiterer Bauabschnitte des Neubaus der Chemie auf dem Riedberg durch die bestehenden Programme nicht gedeckt. An der Justus-Liebig-Universität Gießen sind unter anderem die Sanierung des Heinrich-Buff- Rings 58, die Fortsetzung des Ausbaus des Philosophikums II, die weitere Sanierung der Veterinärmedizin , der Neubau einer Mensa für den Bereich Lebenswissenschaften und die Sanierung der alten Universitätsbibliothek in der Bismarckstraße erforderlich. Die Philipps-Universität Marburg zeichnet sich durch einen besonders alten Gebäudebestand mit großem Sanierungsbedarf aus. Es stehen auf den Lahnbergen noch die Sanierung der Biologie und des Hörsaalgebäudes an. Die Verlagerung der Physik, Pharmazie und Vorklinischen Medi- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6830 zin auf die Lahnberge steht ebenso aus wie die Sanierung der historischen Bauten im Lahntal wie z.B. die "Alte Universität" und das Marburger Schloss. Für die Universität Kassel ist die weitere und vollständige Verlagerung der Naturwissenschaften (2. und 3. Bauabschnitt) vom Standort Oberzwehren an den Campus Holländischer Platz mit den entsprechenden Neubauten bislang nicht finanziert. An der Hochschule Darmstadt (h_da) ist die umfassende Grundsanierung des Mediencampus Dieburg durch die bestehenden Programme nur zum Teil gedeckt. Zudem sind unter anderem ein Forschungsbau und ein Neubau für die Ingenieurwissenschaften und Informatik angedacht. Für die Fortsetzung der "Campusbebauung 2" der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS), Ersatzbau für Gebäude 8 und 9 (einschließlich Verlagerung von Flächen aus der Anmietung City-Gate/BCN-Tower), besteht noch Finanzierungsbedarf. Auch an der Hochschule Fulda stehen weitere Sanierungsmaßnahmen an den für Hochschulzwecke umgenutzten Kasernenbauten sowie ein Forschungsbau aus. An der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) sind u.a. die Sanierung des Hochhauses A10 und C10 am Campus Wiesenstraße, Baumaßnahmen zur dauerhaften Unterbringung des Fachbereichs Gesundheit und die Erweiterung des Campus Friedberg derzeit noch nicht abgedeckt . Am Standort Kurt-Schumacher-Ring der Hochschule RheinMain in Wiesbaden besteht Finanzierungsbedarf für die Sanierung von Bestandsgebäuden und die Erweiterung durch Neubaumaßnahmen einschließlich der Infrastruktur und der Außenanlagen. Auch an der Hochschule Geisenheim, die einen erheblichen baulichen Ausbau innerhalb von HEUREKA II erfahren wird, gibt es auch darüber hinaus noch weiteren Sanierungsbedarf. Für die beiden Kunsthochschulen HfMDK und HfG sind vollständige Neubauten bereits in HEUREKA II eingeplant. Frage 3. Welche Zusagen für große, mittlere und kleine Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Hochschulen sind in den letzten fünf Jahren erteilt worden und auf welche Höhe belaufen sich die Finanzzusagen jeweils? Zusätzlich zu den zuvor bereits bestehenden Mittelzusagen (siehe Vorbemerkung) haben die hessischen Hochschulen in den letzten 5 Jahren die folgenden Budgetzusagen für ihre jeweiligen Hochschulbaumaßnahmen erhalten: HEUREKA II (2021-2026) Budget: HSP 2020-Invest Phase III (2016-2019): Summe Hochschule Mio. € Mio. € Mio. € Technische Universität Darmstadt 100 40 140 Goethe-Universität 90 18,4 108,4 Justus-Liebig-Universität Gießen 110 23,4 133,4 Philipps-Universität Marburg 110 19,3 129,3 Universität Kassel 100 21 121 Hochschule Darmstadt 35 31 66 Frankfurt University of Applied Sciences 35 31 66 Hochschule Fulda 20 31 51 Technische Hochschule Mittelhessen 35 31 66 Hochschule RheinMain 35 31 66 Hochschule Geisenheim 50 15 65 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt 90 - 90 Hochschule für Gestaltung Offenbach 90 - 90 Rückstellung für Planungsanpassungen 100 - 100 Gesamt 1.000 292,1 1.292,1 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6830 5 Frage 4. Wie bewertet sie den von den Studierenden beklagten Professorenmangel an der TUD und den Vorwurf, dass aufgrund des Personalmangels katastrophale Zustände in der Lehre herrschen? Die TU Darmstadt besitzt seit dem Jahr 2005 durch das TUD-Gesetz eine umfassende Autonomie , zu der auch die Verantwortung für die internen Struktur-, Finanzierungs- und Organisationsfragen sowie für Personalentscheidungen gehört. Nach Angaben der Hochschulleitung der TU Darmstadt erfolgt die hochschulinterne Vergabe der jährlichen Budgets an die Fachbereiche auf Grundlage eines parametergestützten Mittelverteilungsmodells . Dieses Mittelverteilungsmodell ist Ergebnis eines einvernehmlich akzeptierten Paktes zwischen allen Fachbereichen und der Universitätsleitung. Die Fachbereiche haben in diesem Rahmen hohe Autonomie und tragen Eigenverantwortung für ihre dezentralen Budgets. Aufgrund der vorliegenden komplexen, u.a. finanziellen Problemsituation des Fachbereichs Architektur, auf den die Monita der Studierenden insbesondere zielen, haben das Dekanat des Fachbereichs und das Präsidium bereits seit Wochen in intensiven Gesprächen nach tragfähigen Lösungen gesucht und einen Plan zur langfristigen Konsolidierung vereinbart. Demnächst soll eine entsprechende Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Darin wird es um verbindliche strukturelle Entwicklungsziele auf mehreren Ebenen gehen, z.B. zum Lehrangebot, zur Forschung, zu künftigen Profilschwerpunkten und zur Infrastruktur. In diese Zielvereinbarungen werden auch die Empfehlungen einer externen Evaluationskommission (einer Gruppe von externen Fachgutachterinnen und -gutachtern) aus dem Jahr 2017 einfließen. Institutionelle Evaluationen der Fachbereiche der TU Darmstadt mit externen Begutachtenden und der anschließende Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Präsidium und den jeweiligen Fachbereichen finden regelmäßig statt und sind Teil des systemakkreditierten Qualitätsmanagements der Universität. Aufgrund der gewährten Hochschulautonomie obliegt wie dargestellt die Lösungsfindung dem Präsidium der TU Darmstadt. Unabhängig davon steht das HMWK im Austausch mit der TU Darmstadt, um bei der Auslotung der Handlungsoptionen gegebenenfalls unterstützend tätig werden zu können. Frage 5. Hält sie ihre in der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Betreuungsrelation an hessischen Hochschulen (Drucksache 19/5973) genannten Maßnahmen und Anstrengungen zur Verbesserung der quantitativen Betreuungsrelationen für ausreichend? Das HMWK hat sich in einem nunmehr über 17 Jahre andauernden Prozess aufgrund gesetzgeberischer Entscheidungen in einem immer stärkeren Maße aus der früher obligatorischen Detailsteuerung zurückgezogen und steuert die hessischen Hochschulen heute strategisch über Hochschulpakt , Zielvereinbarungen und eine leistungsorientierte Mittelzuweisung. Dies gilt auch mit Blick auf die Verantwortung für Organisations- und Personalentscheidungen der Hochschulen. Eine strategische Steuerung erfolgte z.B. im Hinblick auf den zwischen Bund und Ländern geschlossenen Hochschulpakt 2020 (HSP 2020) und den in diesem Zuge intendierten Studierendenaufwuchs , indem die Landesregierung für den Zeitraum 2013 bis 2015 Ergänzungen zu den Zielvereinbarungen 2011 - 2015 mit den Hochschulen vereinbarte. In diesen wurden insbesondere Festlegungen zum geplanten Studierendenaufwuchs, den finanziellen Leistungen des Landes und zur Mittelverwendung getroffen. Dabei wurde vorgesehen, dass die Finanzmittel der Kapazitätserweiterung im Hinblick auf die Studierendenzahlen dienen sollen; ein Schwerpunkt wurde auf die Verbesserung der Betreuungsrelationen in MINT-Studiengängen gelegt. Mit dem Hessischen Hochschulpakt 2016 - 2020 wurde bekräftigt, dass das Land Hessen seine mit dem Hochschulpakt 2020 (HSP 2020) eingegangene Verpflichtung weiterhin einlösen will. Abermals stand hierbei der Aspekt der Betreuungsrelationen im Fokus der Vereinbarungen. Gleichzeitig hat die Landesregierung - wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Betreuungsrelation an hessischen Hochschulen (Drucksache 19/5973) dargestellt - mit diesem Hessischen Hochschulpakt die Grundlage zur Beschäftigung von zusätzlichem, insbesondere auch von unbefristet beschäftigtem wissenschaftlichem Personal zur Verbesserung der Betreuungsrelation geschaffen. Es ist festzustellen, dass Hessen in 2016 sowohl bei der Erstabsolventenquote (die den realen Output der Hochschulen in Form von Absolventinnen und Absolventen misst, die einen akademischen Abschluss erworben haben) als auch beim Anteil der Studierenden, die ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen, einen guten bis mittleren Rangplatz eingenommen hat (Quelle: Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2018). Zudem ist Hessen eines von zwei westdeutschen Flächenländern, das ein positives Studierenden-Wanderungssaldo aufzuweisen hat. Anhand der Wanderungsbilanz wird deutlich, in welchem Ausmaß die Bundesländer Bildungsleistungen für Studierende erbringen. Die positive Bilanz stellt ein Indiz für die überregionale Attraktivität der hessischen Hochschulen dar. Mit Blick auf die fachliche Ausrichtung ist der im Mai 2018 erschiene "Ländercheck Informatik " des Stifterverbandes und der Nixdorf-Stiftung aufschlussreich: Davon ausgehend, dass die Informatik als neue Universalwissenschaft immer größere Bedeutung für unser Leben einnimmt 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6830 und mit ihren Systemen und Produkten alle Gesellschaftsbereiche durchdringt, wurde anhand verschiedener Indikatoren die Länderperformance in diesem Bereich untersucht und bewertet. Hessen landet bei diesem Vergleich insgesamt in der Spitzengruppe. Zitat: "Hessen schafft es, überdurchschnittlich viele seiner Studienanfänger für die Informatik zu begeistern, und dies gelingt auch immer besser. Trotz eines herausragenden Wachstums beim Informatikpersonal in den vergangenen Jahren bleibt die Betreuungsrelation der Kritikpunkt an der hessischen Informatik ." Zum Kritikpunkt der Betreuungsrelation ist anzumerken, dass die beiden Bundesländer mit der besten Betreuungsrelation, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, in der Gesamtbewertung in der Schlussgruppe liegen. Diese Ausführungen zeigen, dass die Betreuungsrelation, die häufig als Indikator für Studienbedingungen und Betreuungsqualität herangezogen wird, jeweils einer kontextbezogenen Einordnung neben weiteren Indikatoren bedarf, um fundierte Bewertungen treffen zu können. Das HMWK beabsichtigt, im Zuge des noch zu verhandelnden Hochschulpakts 2021 - 2025 mit den Hochschulen geeignete Maßnahmen zur Bewertung und Verbesserung der Betreuungsrelationen zu vereinbaren. Frage 6. Wie ist es möglich, dass trotz der in der Vorbemerkung der Antwort genannten Steigerungen des Hochschulhaushaltes des Landes sowie der vielfältigen Anstrengungen und Maßnahmen, die von den Hochschulen ergriffen wurden, aus Sicht der Studierenden "katastrophale Zustände in der Lehre" herrschen? Zur Beantwortung von Frage 6 wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Wiesbaden, 18. Dezember 2018 Boris Rhein