Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 12.12.2018 betreffend Konsultationsverfahren AMTIX-kurz und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Ein Teil der Arbeit des Forum Flughafen und Region (FFR) sind Konsultationsverfahren für Kommunen bzw. Bürgerinnen und Bürger zu vorgeschlagenen Maßnahmen des FFR, die nicht nur Entlastungen, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen für Menschen im Rhein-Main-Gebiet durch den Flughafenbetrieb einhergehen . Die Beteiligten können ihre Position einbringen, mitentscheiden können sie jedoch nicht. Das Land Hessen und seine Landesregierung sind Träger des FFR, bzw. berufen Experten und Vertreter verschiedener Organisationen in die Gremien des FFR. Das kürzlich beendete Konsultationsverfahren zur Änderung der Abflugstrecke AMTIX-kurz umfasste im Zeitraum Mai bis Dezember 2018 unter anderem öffentliche Informationsveranstaltungen, Arbeitssitzungen von Bürgergruppen und politischen Vertretern sowie einen Medienauftritt (Internetseite) und Begleitung durch ein eigens beauftragtes Moderationsteam. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Fluglärmkommission und das Forum Flughafen und Region (FFR) starteten das Konsultationsverfahren zu einer möglichen Verlagerung der Flugroute AMTIX-kurz am 02.05.2018. Die vom Moderationsbüro begleiteten Vorarbeiten hierfür liefen bereits seit Oktober 2017. Das Verfahren endet mit einer Empfehlung des Forums Flughafen und Region und einem Beschluss der Fluglärmkommission zu einer möglichen Routenverlagerung, hiermit ist im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen. Derzeit läuft die Aufbereitung und Auswertung der Konsultationsergebnisse. Insgesamt fanden drei öffentliche Informationsveranstaltungen über das Konsultationsverfahren statt: am 11.06.2018 in Erzhausen, am 13.06.2018 in Darmstadt sowie am 20.06.2018 in Gräfenhausen. Eine Gruppe von 30 zufällig ausgewählten, von der Routenverlagerung betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die sog. Bürgergruppe, tagte am 08.09.2018, 22.09.2018 sowie am 24.11.2018. Eine Gruppe mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus den betroffenen Kommunen und weiteren von diesen benannten Personen, die sog. politische Gruppe, tagte am 08.08.2018, 11.09.2018, 17.10.2018 sowie am 30.11.2018. Am 30.10.2018 fand ein Expertenworkshop statt. Am 09.10.2018 unternahm die Bürgergruppe eine Exkursion zur Unternehmenszentrale der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nach Langen. Am 16.10.2018 absolvierte die Bürgergruppe , am 13.11.2018 die politische Gruppe eine Exkursion zur DFS in den Tower am Flughafen Frankfurt am Main. Auf der Internetseite https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/ konnten vom 11.06.2018 bis zum 25.08.2018 Hinweise und Kommentare abgegeben und Fragen gestellt werden. Die Fragen und Kommentare wurden aufbereitet und fließen in die Konsultation ein. Alle Informationen über das Konsultationsverfahren, die gestellten und beantworteten Fragen wie auch die thematischen Schwerpunkte der o.g. Sitzungen sind auf der Internetseite umfangreich dokumentiert. Eingegangen am 7. Januar 2019 · Bearbeitet am 7. Januar 2019 · Ausgegeben am 11. Januar 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6863 07. 01. 2019 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6863 Derzeit dauert die Auswertung der Beiträge der Bürgergruppe und der politischen Gruppe noch an. Am 30.01.2019 soll ein entsprechender Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung der Konsultation in einer gemeinsamen Sitzung der Fluglärmkommission und des Konvents des Forums Flughafen und Region präsentiert werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage gestützt auf die Angaben der Gemeinnützigen Umwelthaus GmbH wie folgt: Frage 1. Welche Kosten sind dem FFR bzw. dem Land Hessen durch das Konsultationsverfahren bereits entstanden? Die dem Forum Flughafen und Region bislang entstandenen Kosten belaufen sich auf insgesamt 386.563,24 €. Frage 2. Wie hoch sind jeweils die Kosten für die Bereiche Veranstaltungen, Exkursionen, Medien (z.B. Internetauftritt) und die Moderation? Die Kosten für den Bereich Veranstaltungen belaufen sich auf 32.710,94 €, für den Bereich Medien (z.B. Internetauftritt) auf 44.184,18 €. Für die Moderation, die neben der inhaltlichen Konzeption und Durchführung aller Veranstaltungen auch umfangreiche Präsentationen vor den Fachgremien des Forums Flughafen und Region und der Fluglärmkommission sowie Textarbeit für den Internetauftritt und Broschüren umfasst, belaufen sich die Kosten auf 249.668,12 €. Für die Exkursionen sind keine Kosten entstanden. Hinzukommen Kosten in Höhe von 60.000 € für die wissenschaftliche Begleitung des Forums Flughafen und Region und dessen Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) durch das Öko-Institut. Frage 3. Aus welchen Mitteln werden diese Kosten getragen? Sämtliche Kosten werden aus Mitteln der Gemeinnützigen Umwelthaus GmbH getragen, die im Wege einer institutionellen Förderung durch die Hessische Staatskanzlei finanziert wird. Frage 4. Wird die Luftverkehrswirtschaft an den Kosten der Konsultation beteiligt? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Luftverkehrswirtschaft an den Kosten des Konsultationsverfahrens ? Die Luftverkehrswirtschaft wird nicht an den Kosten des Konsultationsverfahrens beteiligt. Frage 5. Welche und wie viele Prüfaufträge/Prüfanfragen sind aus dem Konsultationsverfahren zur Verlegung der Flugroute AMTIX-kurz hervorgegangen und werden vermutlich bei der Planung und Umsetzung der Verlegung der Route berücksichtigt? Die Auswertung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung dauert noch an. Der entsprechende Bericht wird, wie oben ausgeführt, am 30.1.2019 in einer gemeinsamen Sitzung der Fluglärmkommission und des Konvents des Forums Flughafen und Region präsentiert. Bislang gestellte und beantwortete Prüfanfragen sind auf der Internetseite https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/konsultation-zu-amtix-kurz/gestellte-und beantwortete-fragen/ dokumentiert. Frage 6. Sind aus dem Konsultationsverfahren Beiträge hervorgegangen, die eventuell über den konkreten Gegenstand der Konsultation hinausgehen und an anderer Stelle Berücksichtigung finden? Es wird auf die Beantwortung von Frage 5 verwiesen. Frage 7. Liegen aus dem Konsultationsverfahren zu AMTIX-kurz Erfahrungen vor, die auf die Vorbereitung und Ausgestaltung weiterer Konsultationsverfahren angewendet werden sollen? Es wird auf die Beantwortung von Frage 5 verwiesen. Wiesbaden, 19. Dezember 2018 Axel Wintermeyer