Kleine Anfrage der Abg. Dr. Neuschäfer (SPD) vom 15.07.2014 betreffend Dampfmaschinenmuseum Frankenberg und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Unternehmenspark Nord befindet sich zwischen Frankenberg und Schreufa auf dem Gelände der ehemaligen Stuhlfabrik Stoelcker. Um die Ansiedlung eines Großmarktes zu verhindern, kaufte auf Initiative des Kaufmännischen Vereins Frankenberg e.V. die Kremer GmbH & Co. KG, Grundstücksverwertung, am 19. Juni 1996 das ca. 5 ha große Stoelcker-Areal. Nach dem Erwerb des Areals stellte sich die Frage, was mit der 63 Jahre alten Dampflokomobile im Kesselhaus passieren soll. Experten des Hanauer Dampfmaschinenmuseums stellen fest, dass es sich bei dieser alten Verbundlokomobile um ein in Europa einmaliges Unikat handelt. Der Gedanke kam auf, diese Dampfmaschine an ihrem Platz zu belassen, zu restaurieren und mit zusätzlichen Dampfmaschinen zu einem Museum zu erweitern. Um diese Idee eines Dampfmaschinen- und Industriemuseums umzusetzen, wurde am 12. Oktober 1996 die Gemeinnützige Frankenberger Museumsgesellschaft mbH gegründet. Am 13. Oktober 1997 wurde der Förderverein Dampfmaschinenmuseum Frankenberg gegründet. Unterschiedliche Bemühungen werden unternommen, um das Museum zu einem beachteten Museumsstandort auszubauen. Das letzte Konzept aus dem Jahr 2005 sah vor, es zu einem Museum für nordhessische Industriegeschichte weiterzuentwickeln. Hierfür sollten bis zu 100.000 € investiert werden, die teilweise aus öffentlichen Fördermitteln bereitgestellt werden sollten. Der neueren Medienberichterstattung ist zu entnehmen , dass das ursprünglich für die Nutzung vorgesehene Gebäude veräußert wurde und künftig nicht weiter als Museum, sondern als Lager für ein Speditionsunternehmen dienen soll. Die Exponate sollen teilweise anderen Museen verliehen oder verschrottet werden. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) erfuhr von der Lokomobile und deren Gefährdung am 13. Juni 2014 aufgrund einer Anfrage des Vorsitzenden des Dampfmaschinenmuseums Frankenberg. Dieser regte die Unterschutzstellung der Lokomobile in der ehemaligen Stuhlfabrik Stoelcker in Frankenberg-Schreufa an. Das Fabrikgebäude war zu diesem Zeitpunkt bereits verkauft und die darin befindlichen Maschinen sollten, so die Information, verschrottet werden. Da die Anlage dem LfDH bis dahin nicht bekannt war, wurden Recherchen angestellt. Aus dem Kreis der Techniksachverständigen ist dem LfDH eine Expertise in Aussicht gestellt worden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welcher Höhe wurden öffentliche Fördermittel für geplante Musemskonzepte auf dem Gelän- de der ehemaligen Stuhlfabrik Stoelcker von 1996 bis heute beantragt und für welche Zwecke? Für das Projekt Dampfmaschinenmuseum in Frankenberg wurden in den Jahren 2006 und 2007 gleichlautende Anträge auf Zuwendungen aus Projektfördermitteln des Landes für privatrechtliche Museen zur Bestandserfassung und konzeptionelle Arbeiten (zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 16.240,00 €) beim Hessischen Museumsverband (HMV) gestellt. Beide Anträge wurden durch die Beihilfekommission des HMV mit der Begründung abgelehnt, dass das Museumsprojekt mit seinem Objektbestand und dem hohen Anteil an Dauerleihgaben seine kultur- und industriegeschichtliche Thematik nicht abdecken könne. Frage 2. In welcher Höhe wurden Fördermittel aus welchen Förderprogrammen bewilligt, abgerufen und ausgezahlt, und wie hoch waren die jeweiligen Eigenanteile? a) Welche Bedingungen waren an die Bewilligung der jeweiligen Fördermittel geknüpft? b) Welche Bindungsfristen gelten jeweils für die bewilligten und abgerufenen Fördermittel? c) Ist die Nutzungsänderung des Gebäudes förderschädlich im Sinne des Bewilligungsbescheides? Es wurden keinerlei Fördermittel bewilligt, abgerufen und ausgezahlt. Eingegangen am 22. August 2014 · Ausgegeben am 28. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/692 22. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/692 Frage 3. Welche Bedeutung hat die erwähnte und für die Museumsgründung ursächliche Dampflokomobi- le aus Sicht des Denkmalschutzes? a) Ist die Anlage vollständig erhalten? b) Gibt es weitere vollständig oder teilweise erhaltene Anlagen dieser Bauart und in dieser Größenordnung in Hessen oder in anderen Bundesländern? c) Steht dieses Ensemble unter Denkmalschutz? Wenn nein, ist es aus Sicht der Landesregie- rung schützenswert? Das Land hofft, dass sich in der knappen verbliebenen Zeit noch Alternativen ergeben, um auf freiwilliger Basis - wie bisher - diese bedeutsame Dampfmaschine zu sichern. Zu a: Die Maschine ist abgesehen von nachträglichen Eingriffen aufgrund von Reparaturen noch weitgehend unverändert in dem Zustand von 1939 erhalten. Es handelt sich um die bundesweit größte noch existierende ortsfeste Lokomobile, die am ursprünglichen Standort noch vorhanden ist. Zu der Lokomobile gehört noch eine Dampframme. Von diesen Dampframmen gibt es außer in Schreufa noch eine weitere in Cuxhaven. Zu b: In Hessen gibt es keine größere Anlage dieses Typs. Zu c: Nachdem das Gebäude veräußert wurde und künftig als Lager für ein Speditionsunternehmen dienen soll, erscheinen die denkmalrechtlichen Möglichkeiten die Lokomobile vor Ort zu erhalten nicht Erfolg versprechend. Das Gebäude, in dem die Lokomobile fest eingebaut ist, erfüllt selbst nicht die Kriterien des § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), ist also selbst kein Kulturdenkmal nach dem HDSchG. Der Lokomobile als Sachteil die Denkmaleigenschaft zuzuerkennen, würde gegenüber dem neuen Eigentümer des Gebäudes die Grenze des Zumutbaren überschreiten. Wiesbaden, 14. August 2014 Boris Rhein