Kleine Anfrage der Abg. Gnadl (SPD) vom 16.07.2014 betreffend Frauen in den hessischen Feuerwehren und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: In Hessen hat jede Gemeinde nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Die Gemeinden erfüllen die Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe nach § 2 Abs. 2 HBKG als Selbstverwaltungsangelegenheiten . In Hessen gibt es sechs Berufsfeuerwehren (Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach am Main und Gießen) mit rund 1.800 Feuerwehrangehörigen. In diesen Städten gibt es zusätzlich auch Freiwillige Feuerwehren. Alle anderen Feuerwehren in Hessen sind Freiwillige Feuerwehren und werden überwiegend mit Ehrenamtlichen betrieben. Insgesamt gibt es über 2.500 Orts- und Stadtteilfeuerwehren, von denen nur wenige (zusätzliche) hauptamtliche Einsatzkräfte haben - allerdings in der Regel nur ein oder zwei Gerätewarte und bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Sonderstatusstädten) eine kleine hauptamtliche Mannschaft, die zum Ersteinsatz ausrückt. Ansonsten stellen die Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe alleine mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sicher. In den Freiwilligen Feuerwehren arbeiteten im Jahr 2013 insgesamt 324 hauptamtliche und rund 72.400 ehrenamtliche Einsatzkräfte. Die Zahl der Frauen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Frauenanteil unter den aktiven hessischen Feuerwehrleuten (aufgeschlüsselt nach freiwilligen und Berufsfeuerwehren)? In 2013 gab es 72.426 freiwillige Feuerwehrangehörige, davon waren 7.927 Frauen. Das ist ein Anteil von 10,9 Prozent. Von den insgesamt 1.812 Feuerwehrbeamtinnen und -beamten in Berufsfeuerwehren sind 31 weiblich (Anteil: 1,7 Prozent). Frage 2. Wie hoch ist der Mädchenanteil in den Jugendfeuerwehren? In 2013 gab es 25.840 Jugendfeuerwehrmitglieder, davon waren 7.335 Mädchen. Das ist ein Anteil von 28,4 Prozent. Frage 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil in den hessischen Feuer- wehren zu erhöhen? Die Landesregierung unterstützt das Ehrenamt im Brandschutz und die Werbung um Nachwuchs bei den Freiwilligen Feuerwehren. Beispiele hierfür sind die Auszeichnung zur Feuerwehr des Monats, die Einführung des Freiwilligen Sozialen Jahres, die Anerkennungsprämie oder die Imagekampagnen, über die den Feuerwehren entsprechendes Material zur Verfügung gestellt wird. In Bezug auf die Erhöhung des Frauenanteils in den hessischen Feuerwehren hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen bereits in den Jahren 2008 und 2009 mit der Feuerwehr-Imagekampagne "Mann, wie sich die Zeiten ändern!" um mehr Frauen in den hessischen Feuerwehren geworben. Eingegangen am 2. September 2014 · Ausgegeben am 5. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/693 02. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/693 Kampagnen für die Feuerwehr gibt es regelmäßig, allerdings mit wechselnden Schwerpunkten. Die aktuelle Kampagne hat das Ziel, mehr Menschen für die Feuerwehren zu gewinnen. Dafür wirbt sie mit dem Slogan: "Alle brauchen - die Feuerwehr - braucht Dich". Derzeit ist eine neue Kampagne mit dem Schwerpunkt Nachwuchswerbung für die Jugendfeuerwehren geplant. Sämtliche Kampagnen haben u.a. das Ziel, die Anzahl der Frauen in den hessischen Feuerwehren stetig zu erhöhen. Darüber hinaus wurden bereits in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen umgesetzt, um die Teilhabe von Frauen in der Feuerwehr zu erleichtern. So kann die erforderliche Betreuung von Kindern ein Hindernis für die Teilnahme an Lehrgängen an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) sein. Seit Juni 2005 können deshalb Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer an der HLFS, die Kinder unter 12 Jahren haben, für die Zeit, in der sie normalerweise ihre Kinder betreuen und für die sie während ihrer Abwesenheit eine externe Betreuung organisieren müssen, eine Erstattung der Kosten erhalten. Zudem werden jährlich auch Kurse mit Kinderbetreuung an der HLFS angeboten. Frage 4. Existieren bei den Feuerwehren in Hessen Angebote/Modelle zur Betreuung von Kindern der freiwilligen Feuerwehrleute während Einsätzen und Übungen? Frage 5. Existieren in Hessen Kooperationen zwischen Feuerwehren und Kinderbetreuungseinrichtungen zur Betreuung von Kindern der freiwilligen Feuerwehrleute während Einsätzen und Übungen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Der Brandschutz und damit auch die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren sind kommunale Selbstverwaltungsaufgaben. Da keine Berichtspflicht hierzu gegenüber dem Land besteht, liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Frage 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Betreuungssituation für Kinder der freiwilligen Feuerwehrleute während Einsätzen und Übungen zu verbessern und damit ein Engagement von Eltern bei den freiwilligen Feuerwehren zu erleichtern? Dort, wo die Landesregierung Einfluss nehmen kann, nämlich an der Hessischen Landesfeuerwehrschule , hat sie ihre Möglichkeiten genutzt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Ansonsten gilt auch hier, dass die Sicherung des Brandschutzes und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren kommunale Selbstverwaltungsaufgaben sind. Wiesbaden, 15. August 2014 In Vertretung: Werner Koch