Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 16.07.2014 betreffend Ortsumgehung der B 62 in Bad Hersfeld-Sorga und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Mit Antwort in der Fragestunde vom 24. Juni hat Staatsminister Al-Wazir zur B 62 Ortsumgehung Bad Hersfeld-Sorga eine Antwort gegeben, die zu weiteren Fragen Anlass gibt. Insbesondere hat Staatsminister Al-Wazir die Abstufung der B 62 im genannten Streckenabschnitt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen A 4 und A 49 genannt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: In den Jahren 2011/2012 wurden zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Ländern vereinbart, verschiedene Streckenzüge autobahnparalleler Bundesstraßen - z.T. nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - abzustufen. In der entsprechenden bilateralen Vereinbarung mit dem Land Hessen vom Februar 2012 ist u.a. die B 62 im Bereich Bad Hersfeld/Sorga enthalten. Die Hessische Landesregierung hatte im Oktober 2013 beschlossen, auch solche Projekte zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 anzumelden, die im Zuge abzustufender Bundesstraßenabschnitte entsprechend der o.g. Vereinbarung liegen. Bei diesen Projekten handelt es sich ausnahmslos um Ortsumgehungen in Streckenabschnitten, die erst nach der Realisierung bestimmter, allesamt sehr langfristiger Baumaßnahmen abgestuft werden sollen. Mit Schreiben vom November 2013 wurden die hessischen Bundesfernstraßenprojekte, u.a. die Ortsumgehung Bad Hersfeld/Sorga im Zuge der B 62, beim Bundesverkehrsministerium zur Bewertung für den BVWP 2015 angemeldet. Die Einstufung in die Bedarfsplankategorien (Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf) wird nach der Projektbewertung vom Bund vorgenommen, der auch abschließend über die in den BVWP 2015 aufzunehmenden Projekte entscheidet. Der Arbeitsplan des Bundes sieht die Bewertung der gemeldeten Projekte ab dem Sommer 2014 vor. Eine Einschätzung, ob die Ortsumgehung Sorga im BVWP 2015 enthalten sein wird, kann derzeit nicht abgegeben werden. Neben der Bewertung der Maßnahme ist dabei auch die finanzielle Ausstattung des neuen BVWP maßgebend. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie realistisch ist die Beantragung der Ortsumgehung B 62 Bad Hersfeld-Sorga vor dem Hinter- grund einer perspektivischen Abstufung dieser Ortsumgehung? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Da die Maßnahme in der vom Bund im Mai 2014 im Internet veröffentlichten Liste der zur Bewertung anstehenden Projekte enthalten ist, geht die Hessische Landesregierung davon aus, dass der Bund das Projekt für den BVWP 2015 bewerten wird. Frage 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundes, eine Ortsumfahrung Bad Hersfeld-Sorga zu bauen, um diese dann wieder abzustufen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eingegangen am 21. August 2014 · Ausgegeben am 25. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/695 21. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/695 Frage 3. Würden die derzeitige B 62 in Bad Hersfeld-Sorga und die neue Ortsumgehung jeweils zur Lan- desstraße abgestuft? Die Entscheidung über die künftige Einstufung der B 62 im Bereich Bad Hersfeld ist entsprechend der Verkehrsbedeutung des Straßenabschnitts zum Zeitpunkt der Abstufung zu treffen. Frage 4. Welcher verkehrstechnische Zusammenhang zwischen der Fertigstellung der A 49 und der Orts- umgehung B 62 Bad Hersfeld-Sorga wird gesehen? In der o.g. bilateralen Vereinbarung ist der Ausbau der A 49/A 4 als Voraussetzung für eine Abstufung der B 62 zwischen Niederaula und Friedewald genannt. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch Anfang August 2014 bestätigt, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt und allein der Ausbau der A 4 Abstufungsvoraussetzung ist. Nach einem Ausbau der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze auf sechs Fahrstreifen wird die B 62 zwischen Niederaula und Friedewald ihre Fernverkehrsfunktion verlieren und ist daher abzustufen. Frage 5. a) Wird mit einem generellen Lkw-Fahrverbot auf der B 62 in der Ortslage Bad Hersfeld- Sorga, nach der Fertigstellung des A 4-Streckenabschnitts zwischen Friedewald und dem Ende der Ortslage der Stadt Bad Hersfeld, definitiv zu rechnen sein? Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des Verkehrs erfolgt zur kurzfristigen und vorläufigen Abwehr von bestimmten, erheblichen Gefahren im Straßenverkehr. Ob, wo und welche Gefahren zu einem künftigen Zeitpunkt auftreten, kann die Landesregierung nicht vorhersehen . Die Bewertung dieser Gefahren und die Entscheidung über Abwehrmaßnahmen obliegt im Rahmen der maßgeblichen Vorschriften der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im vorliegenden Fall ist dies der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Frage 5. b) Wenn die vorangegangene Frage negativ beantwortet werden sollte: Was spricht gegen ein generelles Lkw-Fahrverbot auf der B 62 in der Ortslage von Bad Hersfeld-Sorga? Beschränkungen und Verbote des Straßenverkehrs sind anzuordnen, wenn diese Maßnahmen erforderlich , geeignet und angemessen sind. Diese Frage spielt deshalb erst dann eine Rolle, wenn zuvor festgestellt worden ist, dass wegen bestimmter Gefahren Maßnahmen erforderlich sind. Im Zusammenhang mit einem "generellen" Lkw-Fahrverbot (Zeichen 253 StVO ohne einschränkende Zusätze) ist aber immer auch zu beachten, dass dies die Ver- und Entsorgung der durch die betroffenen Straßen erschlossenen Orte mit Lastkraftwagen in Frage stellt, und das Verbot auch landwirtschaftliche Fahrzeuge trifft, soweit diese eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben. Frage 6. Wann wird nach Ansicht der Landesregierung frühestens mit dem Bau der Ortsumgehung Bad Hersfeld-Sorga zu rechnen sein? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Ein Zeitpunkt für den eventuellen Bau einer B 62, Ortsumgehung Bad Hersfeld/Sorga kann daher derzeit nicht genannt werden. Frage 7. Wenn es zu einer Abstufung der B 62 in der Ortslage Bad Hersfeld-Sorga kommen sollte, wird es auch zu einer Abstufung der B 62 zwischen Bad Hersfeld und Friedewald kommen? Ja, wenn es zur einer Abstufung der B 62 in der Ortslage Bad Hersfeld-Sorga kommen sollte. Frage 8. Von welchem Nutzen-Kosten-Verhältnis geht die Landesregierung bei der Ortsumgehung Bad Hersfeld-Sorga aus? Die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses ist Teil der Projektbewertung, die vom Bund vorgenommen wird. Entsprechend den Vorgaben des Bundes wurden von den Ländern bei der Maßnahmenanmeldung ausschließlich Projektdaten an das Bundesverkehrsministerium gemeldet . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/695 3 Frage 9. Würde dieses Nutzen-Kosten-Verhältnis durch ein LKW-Fahrverbot in der Ortslage Bad Hers- feld-Sorga zugunsten einer eventuellen Ortsumgehung verändert? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Unabhängig davon werden vom Bund bei den Verkehrsuntersuchungen für den BVWP verkehrslenkende Maßnahmen, wozu auch Lkw-Fahrverbote gehören, nicht berücksichtigt. Wiesbaden, 7. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson