Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 15.07.2014 betreffend Kinderhorte in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Hortplätze gibt es zum aktuellen Zeitpunkt in Hessen (bitte nach Kommunen auf- schlüsseln)? Eine Auswertung der vorhandenen Betreuungsplätze in Einrichtungen, getrennt nach Alterskategorien , ist seit 01.01.2014 nicht mehr möglich, da mit Inkrafttreten des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) die Träger die Möglichkeit haben, eine Rahmenbetriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII i. V. mit §§ 25a bis d HKJGB zu beantragen, die die Rahmenkapazität (maximal mögliche Platzzahl gesamt und Altersspanne) der Kindertageseinrichtung umfasst. Platzzahlen für Schulkinder zum aktuellen Zeitpunkt können daher nicht ermittelt werden. Frage 2. Wie hat sich die Anzahl der Plätze in den Jahren 2004 bis 2014 entwickelt (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? In Hessen existieren rund 230 reine Kinderhorte. Zusätzlich bestehen rund 450 altersübergreifende Kindertageseinrichtungen, die reine Hortgruppen betreiben. Insgesamt standen Ende 2013 rund 26.000 Betreuungsplätze für Schulkinder in altershomogenen Gruppen zur Verfügung. Dazu kamen rund 5.000 Betreuungsplätze in altersgemischten Gruppen. Die Anzahl der Betreuungsplätze für Schulkinder in Einrichtungen, aufgeschlüsselt nach den Bezirken der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, liegt der Hessischen Landesregierung erst ab 2009 vor. In Bezug auf das Jahr 2014 wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen . Danach stellt sich die Anzahl der Betreuungsplätze für Schulkinder in Einrichtungen laut Betriebserlaubnisstatistik des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Verlauf der Jahre 2009 bis 2013 wie folgt dar: Jugendamtsbezirk 01.01.2009 01.01.2010 01.01.2011 01.01.2012 01.01.2013 31.12.2013 Bad Homburg 509 509 525 591 628 639 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 1.140 1.125 1.111 1.157 1.183 1.184 Frankfurt am Main, St. 9.149 9.329 9.284 9.400 9.416 9.631 Fulda, Stadt 75 50 50 50 55 59 Gießen, Stadt 296 296 296 291 294 283 Hanau 807 892 934 974 983 1.099 Hochtaunuskreis 1.273 1.383 1.394 1.177 1.138 1.125 Eingegangen am 19. September 2014 · Ausgegeben am 23. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/707 19. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/707 Kassel, documenta-Stadt 1.430 1.495 1.561 1.611 1.618 1.729 Lahn-Dill-Kreis 403 414 379 340 350 331 Landkreis Bergstraße 686 720 670 676 721 653 Landkreis Darmstadt-Dieburg 770 697 649 583 556 584 Landkreis Fulda 187 137 153 140 129 171 Landkreis Gießen 334 337 314 324 225 251 Landkreis Groß-Gerau 905 931 963 987 936 995 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 153 143 125 120 95 88 Landkreis Kassel 630 650 664 654 648 715 Landkreis Limburg-Weilburg 376 399 423 409 400 447 Landkreis Marburg-Biedenkopf 286 271 231 189 203 241 Landkreis Offenbach 1.340 1.404 1.267 1.120 1.092 1.109 Landkreis WaldeckFrankenberg 299 324 314 289 232 249 Main-Kinzig-Kreis 1.314 1.332 1.423 1.495 1.523 1.752 Main-Taunus-Kreis 1.736 1.811 1.876 1.780 1.963 2.063 Marburg, Stadt 336 311 311 288 332 334 Odenwaldkreis 47 52 42 43 70 58 Offenbach am Main, Stadt 790 983 1.033 1.054 1.081 1.201 Rheingau-Taunus-Kreis 283 268 253 245 258 253 Rüsselsheim 242 242 242 242 257 241 Schwalm-Eder-Kreis 377 447 426 356 327 335 Vogelsbergkreis 183 253 241 228 215 193 Werra-Meißner-Kreis 166 184 166 153 153 161 Wetteraukreis 881 903 832 964 946 875 Wetzlar 291 295 256 182 177 151 Wiesbaden, Landeshauptstadt 1.777 1.793 1.805 1.760 1.754 1.753 Gesamt Hessen 29.468 30.380 30.213 29.872 29.958 30.953 Quelle: HMSI-Betriebserlaubnisstatistik Frage 3. Wie viele Hortplätze gibt es im Schuljahr 2014/2015 (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? Frage 4. Wie viele der Hortplätze sind in reinen Hortgruppen und wie viele in altersgemischten Gruppen? Die Fragen 3 und 4 werden wie folgt beantwortet: Das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder im Schulalter ist Aufgabe der Kommunen. Der Landesregierung liegen daher keine Angaben über die geplante Anzahl der Betreuungsplätze für Schulkinder im Schuljahr 2014/2015 vor. Frage 5. Wie ist der Betreuungsschlüssel in den Hort (Verhältnis Fachkräfte zu Kindern)? Über den tatsächlichen Betreuungsschlüssel in Kinderhorten liegen der Hessischen Landesregierung keine Informationen vor. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/707 3 Frage 6. Wie stellen sich die Betreuungszeiten in den Horten dar (bitte Anzahl der Plätze nach Betreuungszeiten aufschlüsseln)? Gemäß der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe stellt sich der Umfang der Betreuungszeiten der Schulkinder in Hessen zum Stichtag 1. März 2014 wie folgt dar: In der Betreuungszeitkategorie bis zu 25 Stunden pro Woche werden 6.068 Schulkinder betreut, in der Betreuungszeitkategorie mehr als 25 bis zu 35 Stunden pro Woche werden 13.201 Schulkinder betreut und in der Betreuungszeitkategorie mehr als 35 Stunden pro Woche werden 9.341 Schulkinder betreut. Frage 7. Wie viele Horte werden im Schuljahr 2015/2016 schließen bzw. beabsichtigen dies zu tun? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine Angaben vor. Es wird auf die Beantwortung zu Frage 3 und 4 verwiesen. Frage 8. Welche Unterstützung erhielt der Träger eines Hortes vom Land für die Hortbetreuung nach der MVO und wie ändert sich die Förderung des Hortplatzes mit dem Kifög? Die Förderung der Schulkinderbetreuung in Tageseinrichtungen wird mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) aufrecht erhalten. Bis einschließlich 2013 wurden Schulkinder in altersübergreifenden Gruppen in der Betriebskostenförderung nach § 6 Abs. 1 bis 3 der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wie Kindergartenkinder gefördert (vgl. § 6 Abs. 5 Verordnung zur Landesförderung). Nach dem HessKiföG erhält der Träger einer Kindertageseinrichtung auch für Schulkinder in altersübergreifenden Gruppen regelhaft eine Grundpauschale (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 HKJGB) pro betreutes Kind, differenziert nach Betreuungszeiten und Trägerart. Hinzu kommen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die Qualitätspauschale (§ 32 Abs. 3 HKJGB), die Schwerpunkt -Kita-Pauschale (§ 32 Abs. 4 HKJGB) und ggf. die Kleinkita-Pauschale (§ 32 Abs. 6 HKJGB). Kinder, die in Kinderhorten oder Hortgruppen betreut wurden, wurden bis Ende 2013 über die "Grundsätze zur Förderung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund" gefördert und konnten danach die Förderung zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund erhalten . Nach dem HessKiföG können diese Kinder mit der Schwerpunkt-Kita-Pauschale (§ 32 Abs. 4 HKJGB) gefördert werden. Horte und Hortgruppen werden darüber hinaus weiterhin im Wege des Bestandsschutzes, also dann, wenn sie bereits im Jahr 2005 eine Landesförderung erhielten, gefördert. Die Bestandsschutzförderung erfolgt seit 1.1.2014 nach den Fach- und Fördergrundsätzen zur "Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung " und erfolgte in den Vorjahren inhaltsgleich nach den Fach- und Fördergrundsätzen zur "Offensive für Kinderbetreuung". Aufgrund der mit dem HessKiföG verbundenen Umstellung der Fördersystematik ist ein direkter Vergleich der Pauschalenhöhe mit der Vorgängerförderung nicht möglich. Frage 9. Wie groß sind die Hortgruppen durchschnittlich? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 10. Welche pädagogischen Konzepte werden in der Hortbetreuung verfolgt? Die Frage, welche Konzeption in der Einrichtung umgesetzt wird, ist Angelegenheit der Träger von Kindertageseinrichtungen. Das Land Hessen hat mit der Entwicklung, Erprobung und Implementation des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren den gesetzlichen Auftrag der Träger von Kindertageseinrichtungen konkretisiert und einen Orientierungsrahmen für eine gemeinsame Bildungsphilosophie, Bildungsziele und Bildungsinhalte aller Bildungs- und Lernorte für Kinder von der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr zur Verfügung gestellt. Wiesbaden, 25. August 2014 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel