Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 17.07.2014 betreffend Abstimmungsverhalten des Landes Hessen im Bundesrat und Antwort der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund Vorbemerkung des Fragestellers: Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist unter "Abstimmungsverhalten im Bundesrat " zu lesen: "Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat fest. Sie orientieren sich dabei am Wohl des Landes und dem Inhalt der Koalitionsvereinbarung. Wird im Kabinett zwischen den Koalitionspartnern keine Übereinkunft über das Abstimmungsverhalten erzielt, so enthält sich das Land im Bundesrat." Vorbemerkung der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund: Wie den nachstehenden Antworten zu entnehmen ist, hat sich das Land Hessen bei den vergangenen Bundesratssitzungen nur bei wenigen Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten. Selbst in diesen Fällen kann aus der Enthaltung nicht ohne Weiteres darauf geschlossen werden, dass sich die Koalitionspartner in der Sache nicht haben einigen können, wie der Fragesteller durch seine Vorbemerkung impliziert. Eine Enthaltung kann vielmehr auch dann zustande kommen, wenn die Abstimmungsfrage aus anderen (z.B. übergeordneten politischen Gründen) nicht mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden soll. Auch solcherlei Fälle hat es nicht selten gegeben. Beispielsweise lagen dem Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren über die grundlegende Reform des Erneuerbare-EnergienGesetzes (TOP 16 a und b der 922. Bundesratssitzung) 142 Vorschläge der Ausschüsse (nicht selten mehrere, nur in Details abweichende zu einzelnen inhaltlichen Komplexen) zur Änderung der Vorlage vor, bei denen sich das Land Hessen am Ende im Plenum der Stimme in 88 Einzelfällen enthalten hat. Dies geschah in erster Linie - wie auch in zahlreichen anderen Ländern - unabhängig von der inhaltlichen Position zu der konkret gestellten Frage vor allem mit dem Ziel, den im Vorfeld mit der Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss nicht dem Grunde nach infrage zu stellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Einzelabstimmungen haben in den sechs Bundesratssitzungen des Jahres 2014 von 14.02. bis 11.07.2014 (BR-Sitzungen 919-924) am jeweiligen Sitzungstag und insgesamt stattgefunden? Frage 2. Wie häufig hat sich die schwarz-grüne Landesregierung in den sechs Bundesratssitzungen des Jahres 2014 von 14.02. bis 11.07.2014 (BR-Sitzungen 919-924) am jeweiligen Sitzungstag und insgesamt bei Abstimmungen enthalten? Die beiden Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zunächst ist allerdings zum Begriff der "Einzelabstimmung" darauf hinzuweisen, dass im Bundesratsverfahren abhängig von der Art der Vorlage oder des Vorhabens eine höchst unterschiedliche Zahl von Einzelfragen im Wege der Abstimmung beantwortet wird. Ist beispielsweise ein Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gegenstand der Tagesordnung, so ist regelmäßig nur eine einzige Frage zu beantworten. Bei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung (so genannte erste Durchgänge) sind nicht selten über 100 Einzelfragen zu beantworten, namentlich Stellungnahmen , die die Ausschüsse oder die Länder vorschlagen. Deshalb ist aus Gründen der Verfahrensökonomie in § 29 der Geschäftsordnung vorgesehen, dass über mehrere Beratungsgegenstände in einer einzigen Abstimmung gemeinsam abgestimmt Eingegangen am 2. September 2014 · Ausgegeben am 5. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/712 02. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/712 werden kann. An den sechs Sitzungstagen im ersten Halbjahr 2014 sind so insgesamt 318 Abstimmungen zusammengefasst worden. Hessen hat jedes Mal zugestimmt. Ferner ist zu erwähnen , dass bei Vorlagen, denen ohne Änderung zugestimmt wird oder von denen Kenntnis genommen wird, ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen ist. Hier wird in der Sitzungsniederschrift lediglich festgestellt, dass entsprechend beschlossen worden ist, wenn kein Land widersprochen hat. So ist in 20 Fällen im selben Zeitraum verfahren worden. In den Antworten sind die so zusammengefassten Einzelfragen nicht als Einzelabstimmungen mit aufgeführt. Insofern ist die Zahl der Enthaltungen bei Einzelabstimmungen in keinem Fall repräsentativ. Wenn bei einem Tagesordnungspunkt aus den in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Gründen im Kabinett eine Einigung auf Enthaltung erfolgt ist, so kann das bedeuten, dass dies im Ergebnis zu einer Enthaltung oder auch 100 Enthaltungen führt - je nach Umfang der Vorlage . Überdies ist es vom Sekretariat des Bundesrates und vom Abstimmungsverhalten anderer Länder abhängig, wie viele "Einzelabstimmungen" es am Ende gibt bzw. wie viele Einzelfragen unter einer Abstimmung zusammengefasst werden. Es wird deshalb nachstehend über die Frage der Einzelabstimmungen hinaus die Anzahl der Tagesordnungspunkte angegeben, bei denen sich das Land Hessen in den ersten sechs Sitzungen des Bundesrates im Jahr 2014 (ganz oder in Teilen) enthalten hat, weil dies einen objektiveren Blick auf die Sache gewährleistet. Sitzung TOP TOP, bei denen sich HE enthalten hat (ganz oder teilweise) Einzelabstimmungen Enthaltungen 919 36 0 74 0 920 52 3 242 12 921 46 7 175 16 922 52 4 2721 231 923 32 4 117 10 924 66 3 154 18 Insgesamt 284 21 1.034 79 1 Hierbei sind die Zahlen zu den Vorlagen der Bundesregierung unter TOP 16 der Tagesordnung (EEG und besondere Ausgleichsregelung), die aus der Vorbemerkung zu entnehmen sind, nicht enthalten. Wiesbaden, 29. August 2014 In Vertretung: Axel Wintermeyer