Kleine Anfrage der Abg. Schmitt, Decker, Geis, Hofmeyer, Kummer, Löber, Warnecke und Weiß (SPD) vom 21.07.2015 betreffend steuerliche Auswirkungen des Mindestlohns auf Hessen und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage. Mit welchen Einnahmen im Landeshaushalt rechnet die Landesregierung aufgrund der Einfüh- rung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem Jahre 2015? Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz ) sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Angesichts fehlender Erfahrungswerte lassen sich keine validen Annahmen bzgl. der finanziellen Auswirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns treffen. Auch die Bundesregierung sah sich nicht in der Lage, im Gesetzentwurf eine genaue Quantifizierung vorzunehmen. Sie erwartet lediglich tendenziell Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Bereich der Sozialversicherungen. Über die möglichen steuerlichen Effekte werden im Gesetzentwurf keine Aussagen getroffen. Da auch nach Einführung des Mindestlohns ein erheblicher Teil der davon Betroffenen mit ihren Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleiben dürfte, sind - ungeachtet der Diskussion über die möglichen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohngesetzes - keine nennenswerten steuerlichen Mehreinnahmen, aber auch keine Mindereinnahmen zu erwarten. Wiesbaden, 23. August 2014 In Vertretung: Dr. Weyland Eingegangen am 8. September 2014 · Ausgegeben am 12. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/715 08. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG