Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 21.07.2014 betreffend Sicherung von Arbeitsplätzen in Hessen, Gefährdung durch hohe Energiekosten in Folge des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), Aktivität der Hessischen Landesregierung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Firmen, die eine Entlastung von der hohen EEG-Umlage erhalten sollen, mussten bislang einen Anteil der Stromkosten in Höhe von 14 % der Bruttowertschöpfung erreichen. Ab 2015 soll diese Entlastung nur noch erhalten, wer hier auf einen Stromkostenanteil von 16 % kommt, ab 2016 soll dieser Wert auf 17 % weiter steigen. Uns sind unter anderem die beiden hessischen Unternehmen Interxion Deutschland GmbH, Frankfurt und Duktus Rohrsysteme Wetzlar GmbH bekannt, die von diesen Regelungen betroffen sein werden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Ausnahmebestimmungen vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind bundesgesetzlich festgelegt und müssen europarechtskonform ausgestaltet sein. Die jetzt gefundene Regelung kam auf der Grundlage eines Kompromisses der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission zustande. Die Länder haben ihren Einfluss so weit dies bei einem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz möglich ist geltend gemacht und einige Verbesserungen durchgesetzt. Hessen hat einige für das Land und die hier ansässigen Unternehmen besonders wichtige Punkte in die Beratungen eingebracht bzw. unterstützt. Hierbei sind insbesondere der Einsatz für den Bestandsschutz von KWK-Anlagenbetreibern sowie die Härtefallregelung für zukünftig nicht mehr von der EEGUmlage befreite Unternehmen zu nennen. Der Rechenzentrumsbetreiber Interxion Deutschland GmbH ist nicht von der genannten Regelung betroffen, da dieses Unternehmen weder bisher noch zukünftig von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert. Insofern ist für dieses Unternehmen auch die Änderung der Schwelle des Stromkostenanteils an der Bruttowertschöpfung nicht relevant. Rechenzentren waren und sind grundsätzlich von der Besonderen Ausgleichsregelung ausgeschlossen, da es sich nicht um ein produzierendes Gewerbe handelt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen Einsatz hat die Hessische Landesregierung bei den vielen für den Standort Hessen be- deutenden Unternehmen in dieser Sache gezeigt? Die Landesregierung hat die Probleme hessischer Unternehmen im Zusammenhang mit der EEG-Reform frühzeitig erkannt und ist stets um Informationen von und Kontakte zu den betroffenen Unternehmen bemüht. Die Landesregierung lässt sich dabei von den beim Hessischen Energiegipfel 2011 vereinbarten Zielen leiten, nach denen eine sichere, umweltschonende, bezahlbare und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung zu gewährleisten ist. Die Länder haben im Vorfeld und während des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen EEG die Möglichkeit genutzt, ihre Interessen gegenüber dem Bund zu vertreten und somit Einfluss auf den Inhalt der EEG-Novelle zu nehmen, obwohl das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurfte. Hessen hat dabei einige für das Land und die hier ansässigen Unternehmen besonders wichtige Punkte in die Beratungen eingebracht. Nicht alle hessischen Anliegen fanden dabei Berücksichtigung. An der der einen oder anderen Stelle ist es aber gelungen, das Gesetz im Sinne des Landes positiv zu beeinflussen. Ein wesent- Eingegangen am 17. Oktober 2014 · Ausgegeben am 21. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/716 17. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/716 licher Bestandteil der EEG-Novelle ist die Neufassung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen. Die Überarbeitung orientiert sich dabei an den europarechtlichen Rahmenbedingungen, die durch den Beschluss der Europäischen Kommission über die Neufassung der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen vom 9. April 2014 festgelegt wurden. Weiterhin sind im großen Umfang energieintensive Unternehmen aus 68 Branchen, die in der Regel eine hohe Handels- und Stromkostenintensität aufweisen, begünstigt. Für in Zukunft nicht mehr begünstigte Unternehmen wurde eine großzügige Härtefallregelung aufgenommen. Gerade im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung orientierte sich die Neufassung eng an den europarechtlichen Rahmenbedingungen, die durch den Beschluss der Europäischen Kommission über die Neufassung der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen vom 9. April 2014 festgelegt wurden. Zwar war es in den vorherigen Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission gelungen, dem nationalen Gesetzgeber relativ weitgehende Spielräume zu ermöglichen; dennoch war eine unmittelbare Folge der neuen beihilferechtlichen Vorschriften, dass künftig einige Unternehmen nicht mehr von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren können. Trotz einiger Kritikpunkte im Detail geht der Ansatz der EEG-Novelle aus Sicht der Hessischen Landesregierung grundsätzlich in die richtige Richtung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen ordnen den Ausbau der Erneuerbaren Energien, legen die Grundlage für deren bessere Vermarktung und dienen so dem grundlegenden Ziel der Energiewende, eine kosteneffiziente Energieversorgung möglichst vollständig aus erneuerbaren Energiequellen sicherzustellen. Die Landesregierung betont, dass es richtig ist, besonders energieintensive Betriebe im globalen Wettbewerb von der EEG-Umlage zu befreien. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass jede Befreiung bedeutet, dass der von den nicht befreiten Unternehmen und von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlende Betrag steigt. Frage 2. Welchen Einsatz hat die Hessische Landesregierung bei den beiden für ihre jeweilige Region sehr bedeutenden Unternehmen Interxion Deutschland GmbH, Frankfurt und Duktus Rohrsysteme Wetzlar GmbH, Wetzlar gezeigt? Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1. dargestellten europarechtlichen Vorgaben sowie aufgrund des Ziels der Bundesregierung, durch die Novelle den in den vergangenen Jahren zu beobachtenden deutlichen Anstieg der EEG-Umlage zu bremsen, bestand nach Auffassung der Bundesregierung kein Spielraum, neue Sektoren wie den Dienstleistungssektor in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung aufzunehmen. Bezüglich der Betroffenheit von Interxion wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung hat Gespräche mit Betreibern von Rechenzentren in Hessen, unter anderem auch mit der Interxion Deutschland GmbH, geführt, die zum Ziel haben, diese Unternehmen bei der Ermittlung und Realisierung weiterer Stromeffizienzpotenziale zu unterstützen. Die Firma Duktus Rohrsysteme Wetzlar GmbH stellt einen Sonderfall dar. Sie profitierte im Jahr 2013 von einer EEG-Vergünstigung, da im maßgeblichen Beurteilungsjahr 2011 der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung (= Stromkostenintensität) bei über 14 % lag. Im Jahr 2014 konnte sie hingegen keine Befreiung geltend machen, da aufgrund eines Sonderauftrags die Stromkostenintensität im maßgeblichen Jahr 2012 auf unter 14 % gesunken war. Da sie im maßgeblichen Jahr 2014 nicht befreit war, kann sie auch nicht mehr von der beschriebenen Härtefallregelung profitieren. Die hierfür erforderliche Ausweitung des Referenzzeitraums für die 14 %-Schwelle im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung hätte den von der Bundesregierung mit der EU-Kommission ausgehandelten Kompromiss zur Besonderen Ausgleichsregelung in Frage gestellt. Es wurden daher keine Chancen für die Umsetzung einer solchen Änderung gesehen. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung ihr Wirken auf die mit den Unternehmen verbundenen Arbeitsplätzen in der Region? Die Landesregierung geht davon aus, dass auch durch ihren wirtschaftspolitischen Beitrag der Wirtschaftsstandort Hessen so stark und leistungsfähig bleibt, dass ohne negative europäische und weltwirtschaftliche Einflüsse die für die jeweilige Region so wichtigen Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/716 3 Frage 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit die betroffenen Unternehmen nicht gezwungen sind, Arbeitsplätze abzubauen oder den Standort weg von Hessen zu verlagern? Der Landesregierung sind keine konkreten Entscheidungen der betroffenen Unternehmen bekannt , Arbeitsplätze abzubauen oder aus Hessen zu verlagern. Den betroffenen Unternehmen kann die Landesregierung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erforderlichenfalls im Rahmen des vorhandenen bewährten Instrumentariums der Wirtschaftsförderung (Darlehen, Bürgschaften u.ä.) helfen (siehe im Übrigen Antwort zu Frage 7). Frage 5. Welche Maßnahmen ergreift die Hessische Landesregierung, damit die betroffenen Unterneh- men in Hessen die stetig steigenden Preise für Energie kompensieren können, um überhaupt noch einen Gewinn zu erzielen? Die Landesregierung sieht nicht die Gefahr, dass hessische Unternehmen grundsätzlich ein Problem haben überhaupt noch Gewinn zu erzielen. Die Landesregierung unternimmt alle Anstrengungen , den Wirtschaftsstandort Hessen stark und attraktiv zu erhalten und wo immer möglich weiter zu stärken, z.B. durch weitere Verbesserung der Infrastrukturausstattung unter Beachtung der Nachhaltigkeitserfordernisse, Abbau von vermeidbarem bürokratischen Erfüllungsaufwand und zügige Genehmigungsverfahren. Die Landesregierung wird staatlich finanzierte Beratungsleistungen, die das Ziel haben, Effizienzpotenziale in den Unternehmen zu ermitteln und zu realisieren anbieten. Derartige Beratungsleistungen werden insbesondere durch das RKW Hessen im Auftrag der Landesregierung durchgeführt bzw. vermittelt. Hier kann durch Energieverbrauchsreduzierungen die energiebedingte Abgabenlast vermindert werden. Weiterhin werden durch das Land auch innovative Maßnahmen zur effizienten Energieversorgung von Unternehmen gefördert. Unter anderem sind folgende Beispiele zu nennen: In dem vom Land Hessen maßgeblich geförderten HIER! - Projekt bei der Universität Kassel, geht es um das Aufdecken von Einsparpotenzialen im industriellen Energieverbrauch. Der eigens vom Land finanzierte "Blue cluster", einem Zusammenschluss von Unternehmensberatern und Ingenieurbüros, diente der gezielten Beratung von Rechenzentren mit dem Ziel, Energieeffizienztechnologien in derart stark differenzierte Technologiebereiche zu implementieren. Im Ergebnis wurde die erste Brennstoffzelle in einem Rechenzentrum weltweit installiert. Daneben wurden Mikrogasturbinen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und ORC - Anlagen gefördert und in hessischen Unternehmen zum Einsatz gebracht. Dies geht einher mit Beratungsgesprächen , die seitens des Wirtschaftsministeriums proaktiv geführt werden. Unterstützung wird u.a durch die HessenAgentur GmbH und die Geschäftsstelle der hessischen Wasserstoffund Brennstoffzelleninitiative geleistet. In der vorgenannten Initiative, welche vom Land finanziell erheblich unterstützt wird, sind neben Hochschulen und Instituten auch über dreißig zum Teil sehr namhafte hessische Unternehmen organisiert, die entsprechende Beratungs- und Informationsangebote , speziell im Energiebereich, in Anspruch nehmen. Frage 6. Welche Bedeutung misst die Hessische Landesregierung ihrem eigenen Einsatz in dieser Sache auch vor dem Hintergrund des aktuellen Prognos-Deutschland-Reports (siehe auch "Deutschland stehen Goldene Zwanziger Jahre bevor" vom 09.07.2014) bei? Aus den in der Presse veröffentlichten Aussagen des Gutachtens lassen sich keine Aussagen über Hessen ableiten. Das erst kürzlich veröffentlichte Gutachten (Kosten für das Basispaket: 4.900 €) liegt der Landesregierung derzeit noch nicht vor. Frage 7. Hat die Hess. Landesregierung mit den beiden Unternehmen aktiv das Gespräch gesucht und welche Ergebnisse haben diese gebracht? Die Landesregierung hat Gespräche mit den Betreibern von Rechenzentren zum Thema Energie aufgenommen. Die Hessische Landesregierung hat die Bedeutung der digitalen Infrastruktur und der Rechenzentren für den Wirtschaftsstandort Hessen frühzeitig erkannt und trägt der Bedeutung des Rechenzentrumstandorts und Interxions durch breit gefächerte Maßnahmen Rechnung. Das Land steht mit Interxion in engem Austausch. Großes Potenzial zur Stärkung des Rechenzentrums -Standorts wird in innovativen Anwendungen wie Cloud Computing gesehen. Mit der Übernahme von Grußworten u.a. bei der Eröffnung des Interxion-Rechenzentrums FRA 8 und der Schirmherrschaft der Digital Hub-Konferenz würdigt das Land die Aktivitäten der Rechenzentrumsbranche und betont deren Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/716 Gemeinsam mit Interxion werden derzeit konkrete innovative Energieeinsparprojekte entwickelt . Dazu finden Abstimmungsgespräche mit Interxion sowie dem Digital Hub Frankfurt statt, um Handlungsfelder und konkrete Projektansätze zu identifizieren, die Energieeffizienzpotenziale auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch alternative Energieversorgungskonzepte für Rechenzentren im Fokus haben. Die Gespräche beziehen auch weitere Stakeholder wie Energieversorger, Telekommunikationsanbieter und Forschungseinrichtungen ein. Dazu werden auch entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt. Das Land initiiert derzeit eine Innovationsallianz Rechenzentren. Ziel ist es, Hessen und insbesondere die Region Rhein-Main zum führenden Rechenzentrumsstandort hinsichtlich Energieeffizienz und -management, Daten- und Netz-Sicherheit und -Stabilität sowie wissenschaftlicher Spitzenforschung auszubauen. Diese Projekte sind eingebettet in eine Vielfalt gemeinsamer Aktivitäten: So steigert die Förderung innovativer Cloud-Projekte und IT-Sicherheitsprojekte die Akzeptanz durch Unternehmen und fördert die Verlagerung der IT in Rechenzentren. Die Förderung und Vermarktung von ITSicherheitsprojekten und des Standorts stellt für Rechenzentren einen Wettbewerbsvorteil dar. Die Unterstützung und Förderung des Aufbaus und weiteren Ausbaus der Breitbandinfrastruktur kommt auch Rechenzentren zugute. Gerade vor dem Hintergrund des Cloud Computing sind Stabilität und kurze Latenzzeiten ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für die Rechenzentren. Mit der Firma Interxion stand und steht die Landesregierung in Kontakt. Die Landesregierung kann nachvollziehen, dass Unternehmen des Dienstleistungssektors die Ergebnisse der Verhandlungen um die EEG-Novelle als unzureichend wahrnehmen. Dennoch gab es aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und des Ziels, den in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden deutlichen Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen, keinen Spielraum neue Sektoren in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung aufzunehmen. Mit der Firma Duktus Rohrsysteme Wetzlar GmbH steht und stand die Landesregierung ebenfalls in Kontakt. Die von der Firma Duktus Rohrsysteme Wetzlar GmbH angeregte Ausweitung des Referenzzeitraums für die 14-%-Schwelle im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung für strom- und handelsintensive Unternehmen konnte im Gesetzgebungsverfahren nicht erreicht werden. Denn gerade im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung orientierte sich die Neufassung eng an den europäischen Rahmenbedingungen, die durch den Beschluss der Europäischen Kommission über die Neufassung der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen vom 9. April 2014 festgelegt wurden. Frage 8. Ministerpräsident Volker Bouffier sprach in seiner Regierungserklärung "Verantwortlich gestal- ten - Perspektiven eröffnen" am 04.02.2014 davon, dass "Ziel bleibt eine sichere, umweltschonende , bezahlbare und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung, die weder die Wirtschaft noch die Privatverbraucher überfordern wird." Wie wird in diesem Fall eine bezahlbare Energieversorgung der beiden o.g. Unternehmen sichergestellt, so dass diese nicht in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überfordert werden ? Die Landesregierung ist der Meinung, dass durch das neue EEG die Belange der energieintensiven Unternehmen weitgehend berücksichtigt werden. In den meisten europäischen Nachbarländern ist der über die Strompreisbörse gehandelte Industriestrom derzeit schon teurer als in Deutschland. Außerdem stammen die eigentlichen Kosten aus der EEG-Umlage aus der Vergangenheit . In sechs Jahren sind die ersten Anlagen der erneuerbaren Energie abfinanziert, fallen aus der Förderung und produzieren weiterhin Strom. Daraus wird der deutschen Wirtschaft für die Zukunft ein Vorteil erwachsen. Bezüglich der Maßnahmen der Landesregierung wird auf die Ausführungen zu den Fragen 4, 5 und 7 verwiesen. Wiesbaden, 24. September 2014 Tarek Al-Wazir