Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 22.07.2014 betreffend Sanierungsmaßnahmen bei Landesstraßen im Werra-Meißner-Kreis und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Der Erhalt und der Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur, zu der gerade in ländlichen Regionen auch die Landesstraßen gehören, sind wichtig für die wirtschaftliche Weiterentwicklung in allen Landesteilen. Die Verschiebung wichtiger Straßenbaumaßnahmen durch die Hessische Landesregierung im Landesstraßenbau gefährdet somit die Zukunftschancen insbesondere ländlicher Regionen, wie u.a. dem WerraMeißner -Kreis. Deshalb sind klare Aussagen über den gegenwärtigen Zustand, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung seitens der Landesregierung notwendig, damit vor Ort Gewissheit über die Zukunftssicherung der Infrastruktur hergestellt werden kann. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass es nicht um Neubaumaßnahmen geht, sondern lediglich um den Erhalt der Verkehrstüchtigkeit. Zudem ist festzuhalten, dass gerade auch über die Landesstraßen ein Großteil des ÖPNV sowie die Schülerverkehre stattfinden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Hessische Landesregierung ist sich der Verantwortung, das Landesstraßennetz in gutem Zustand zu erhalten, bewusst. Daher werden die im Straßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schwerpunktmäßig zur Erhaltung der bestehenden Landesstraßeninfrastruktur eingesetzt . Aufgrund der Notwendigkeit, die Neuverschuldung des Landes zu begrenzen bzw. ab dem Jahre 2020 gänzlich zu vermeiden, sind Erhöhungen der Mittelansätze im Landesstraßenbau in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Um die zur Verfügung stehenden Landesstraßenbaumittel auf die vordringlichsten Maßnahmen zu konzentrieren, werden daher alle ins Auge gefassten Straßenbaumaßnahmen regelmäßig einer Dringlichkeitsbewertung unterzogen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in das hessische Bauprogramm ist eine hohe Priorität im Vergleich zu den übrigen bewerteten Maßnahmen . Damit ist eine konsequente Prioritätensetzung und Konzentration auf die wichtigsten Projekte gewährleistet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Gewissheit dürfen die Menschen im Werra-Meißner-Kreis davon ausgehen, dass die - L 3241 - Ausbau zwischen Hessisch Lichtenau/Schwalbenthal und Hessisch Lichte- nau/Hausen, - L 3249 - Ausbau in der Ortsdurchfahrt Hausen incl. freier Strecke, - L 3464 - Grundhafte Erneuerung zwischen Witzenhausen und Witzenhausen/Wendershausen inkl. Unterführung DB bei Witzenhausen im nächsten Jahr ins Landesstraßenbauprogramm aufgenommen und saniert werden? Die im Jahr 2014 ursprünglich geplanten, jedoch nicht finanzierbaren Vorhaben werden in der Programmaufstellung für 2015 mit Priorität berücksichtigt. Die drei genannten Projekte sind in der Planung für den Haushaltsentwurf 2015/Anlage II enthalten und insoweit für einen Baubeginn in 2015 vorgesehen. Der Haushaltsentwurf 2015 incl. der Anlage II steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hessischen Landtag mit Verabschiedung des Landeshaushalts 2015. Eingegangen am 25. August 2014 · Ausgegeben am 27. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/720 25. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/720 Frage 2. Insbesondere die L 3424 im Bereich der Ortslage Eschwege (Langenhainer Weg) ist dringend sanierungsbedürftig, die Verkehrssicherheit ist nur unzureichend gewährleistet. a) Wann sind die erforderlichen Baumaßnahmen verbindlich vorgesehen? b) Ist die Finanzierung gesichert? Frage 3. Welche weiteren Landesstraßen im Werra-Meißner-Kreis sind dringend sanierungsbedürftig? a) In welchen Jahren ist deren Sanierung vorgesehen? b) Mit welcher Priorität behandelt die Hessische Landesregierung diese Maßnahmen? c) Ist die jeweilige Finanzierung gewährleistet? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dringend sanierungsbedürftig und zur Umsetzung in 2014 bzw. voraussichtlich in 2015 vorgesehen sind folgende Neubeginne im Werra-Meißner-Kreis:  L 3459, Ausbau Ortsdurchfahrt Sontra/Stadthosbach inclusive Bauwerkserneuerung  L 3459, Ausbau Sontra/Stadthosbach - Sontra/Thurnhosbach  L 3241, Ausbau Hessisch-Lichtenau/Schwalbenthal - Hessisch-Lichtenau/Hausen  L 3249, Ausbau Ortsdurchfahrt Hessisch-Lichtenau/Hausen und freie Strecke  L 3464, grundhafte Erneuerung Witzenhausen - Witzenhausen/Wendershausen inclusive DB-Unterführung bei Witzenhausen Der Landesstraßenbau 2015 befindet sich derzeit noch in der Aufstellung. Die Landesstraßenbauhaushalte der nächsten Jahre sind erheblich vorbelastet durch bereits laufende Neu- und Ausbauvorhaben, durch die in 2014 nicht finanzierbaren Vorhaben sowie durch die Rückzahlungsverpflichtungen des seinerzeitigen Vorfinanzierungsmodells im Landesstraßenbau, dem Kommunalen Interessenmodells KIM I, das im Jahr 2000 beschlossen wurde. In welchem Umfang neue Vorhaben der Erhaltung des Landesstraßennetzes Aufnahme in das Programm 2015 finden können, bleibt dem weiteren Haushaltsaufstellungsprozess vorbehalten. Um die Landesstraßenbaumittel auf die vordringlichsten Maßnahmen zu konzentrieren, werden alle zur Diskussion stehenden Straßenbaumaßnahmen regelmäßig einer Dringlichkeitsbewertung unterzogen. Die "L 3424 Langenhainer Weg" in Eschwege wird dabei berücksichtigt. Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in das hessische Bauprogramm ist eine hohe Priorität im Vergleich zu den übrigen bewerteten Maßnahmen. Bis dahin wird die Verkehrssicherheit der Strecke durch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Straßenmeisterei und Umsetzung ggf. erforderlicher Maßnahmen gewährleistet. Das mittelfristig finanzierbare Programm der Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßennetz ist auf der Grundlage der o.g. landesweiten Dringlichkeitsbewertung aller relevanten Vorhaben und den finanziellen Eckwerten für den Landesstraßenbau zu entwickeln. Aussagen zu mittelfristigen Projekten im Werra-Meißner-Kreis sind daher erst mit den entsprechenden Haushaltsbeschlüssen möglich. Wiesbaden, 14. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson