Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 22.07.2014 betreffend Geschäftsgang von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Anlässlich der Übergriffe von radikalen Salafisten im Mai 2014 auf Mitarbeiter des Jugendhauses im Frankfurter Stadtteil Gallus in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gegenstand der Kleinen Anfragen Drs. 19/528 und Drs. 19/529 sowie des bereits durch die Landesregierung beantworteten Dringlichen Berichtsantrages Drs. 19/448 der FDP Fraktion im Hessischen Landtag sind, hat der Unterzeichner am 16. Juni 2014 Strafanzeige erstattet. Ein entsprechendes Telefax wurde an die Telefonnummer 069/1367-2100, welche sowohl auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Frankfurt als auch auf den Briefbögen der Staatsanwaltschaft als Telefaxnummer aufgeführt ist, ausweislich des dem Unterzeichner vorliegenden Faxprotokolls um 15:52 MESZ versandt. Eine zusätzliche postalische Versendung erfolgte nicht. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am 7. Juli 2014 erklärte eine nicht näher genannte Sprecherin des Justizministeriums, die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe Ermittlungen wegen der Vorkommnisse aufgenommen, die jedoch nicht auf die Strafanzeige der FDP-Fraktion zurückgingen. Diese läge der Ermittlungsbehörde immer noch nicht vor. In der Ausgabe des "Wiesbadener Kuriers" vom 9. Juli 2014 wird eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt zitiert, die am Vortag - also dem 8. Juli 2014 - bestätigt habe, es werde wegen Hausfriedensbruchs gegen vier Verdächtige ermittelt. Die Anzeige des Unterzeichners und Fraktion liegen "jetzt erst" vor. Mit Schreiben vom 11. Juli 2014, eingegangen am 15. Juli 2014, wurden der Unterzeichner und die FDPFraktion über den Eingang der Strafanzeige unter Mitteilung des Aktenzeichens des zugehörigen Ermittlungsverfahrens (Aktenzeichen: 6120 Js 224225/14) von Seiten der Staatsanwaltschaft Frankfurt informiert. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Es entspricht der üblichen Vorgehensweise, dass die Polizei beim Verdacht von Straftaten den Sachverhalt zunächst eigenständig ermittelt und sodann der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung übermittelt (vergleiche § 163 StPO). Dementsprechend wurde der in der Vorbemerkung des Fragestellers erwähnte Vorgang der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits am 15. Juni 2014 durch die Polizei vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die diesbezüglichen Ermittlungen am 17. Juni 2014 aufgenommen. Eine etwaige Verzögerung der Bearbeitung der Strafanzeige des Fragestellers war insoweit durch die laufenden Ermittlungen unschädlich. Im Hinblick auf die Vorbemerkung des Fragestellers ist außerdem anzumerken, dass ausweislich des Presseartikels des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 7. Juli 2014 die in der Vorbemerkung erwähnte Bestätigung von einer Justizsprecherin und nicht von einer Sprecherin des Justizministeriums erfolgt sei. Tatsächlich hat die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgrund verschiedener Presseanfragen zu dem Vorgang Auskünfte des in der Vorbemerkung erwähnten Inhalts erteilt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches Eingangsdatum und welche Eingangszeit weist die in der Vorbemerkung genannte Straf- anzeige des Unterzeichners ausweislich des Eingangsstempels der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass die vorbezeichnete Strafanzeige mit einem Eingangsstempel der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 17. Juni 2014 ver- Eingegangen am 1. Oktober 2014 · Ausgegeben am 6. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/724 01. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/724 sehen ist. Eine Uhrzeit weist der Eingangsstempel - wie üblich - nicht auf. Laut Zeitangabe des dortigen Faxgerätes wurde die Anzeige am 16. Juni 2014 um 17:00 Uhr ausgedruckt. Frage 2. Wann lag die Strafanzeige der Staatsanwaltschaft in Frankfurt tatsächlich vor (Eingangsdatum und -zeit)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1. Bezug genommen. Frage 3. Wann lag die Strafanzeige dem zuständigen Bearbeiter bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor? Das Schreiben vom 16. Juni 2014 ging zunächst bei der Poststelle ein. Von dort wurde es der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main zugeleitet, da es sich bei den in der Strafanzeige genannten Delikten ausnahmslos um solche handelte, die nach § 19 Abs. 2 lit. m), n) und o) der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) grundsätzlich dem amtsanwaltlichen Dienst zur Bearbeitung zugewiesen sind. Am 20. Juni 2014 lag die Anzeige ausweislich des Poststempels bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Die dortige konkrete Prüfung der Zuständigkeit ergab, dass angesichts des etwaigen politischen Hintergrunds der angezeigten Vorgänge nach § 20 Nr. 4 OrgStA die Zuständigkeit der Amtsanwaltschaft ausgeschlossen und eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft begründet war. Am 3. Juli 2014 verfügte deshalb der Leiter der Amtsanwaltschaft die Anzeige unter Hinweis auf den politischen Hintergrund der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu. Dort ging sie laut Eingangsstempel am 7. Juli 2014 ein. Am 8. Juli 2014 verfügte die zuständige Abteilungsleiterin die Anzeige dem Dezernenten zu dem bereits eingeleiteten Verfahren 6120 Js 224225/14 zu. Am 10. Juli 2014 lag die Anzeige dem Dezernenten vor. Soweit die Zuweisung der Strafanzeige durch die Poststelle zunächst an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Strafanzeige geführt hat, war dies im konkreten Fall unschädlich. Bereits am 15. Juni 2014, also noch vor Eingang der Strafanzeige durch Telefax vom 16. Juni 2014, hat die Polizei den entsprechenden Vorgang der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgelegt, die daraufhin die Ermittlungen aufnahm. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Ministerin der Justiz Bezug genommen. Frage 4. Wie stellt sich grundsätzlich der Geschäftsgang der Staatsanwaltschaft Frankfurt bei Eingang einer Strafanzeige per Telefax dar, bis sie dem zuständigen Bearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung vorliegt? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass eine per Telefax eingegangene Strafanzeige ebenso wie die per Post eingegangenen Strafanzeigen grundsätzlich in einer Mappe zusammen mit den anderen Neuanzeigen unverzüglich dem zuständigen Abteilungsleiter vorgelegt wird, der die Eintragung der Sache verfügt. Diese Verfügung wird sodann von dem zuständigen Sekretariat umgesetzt und der Vorgang danach dem zuständigen Dezernenten vorgelegt. Dabei ist sichergestellt, dass eilbedürftige Vorgänge regelmäßig sofort vorgelegt werden. Frage 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die erheblichen zeitlichen Lücken zwischen Versendung der Strafanzeige am Nachmittag des 16. Juni 2014 per Telefax, die Aussage der Sprecherin des Justizministeriums am 7. Juli 2014 gegenüber dem epd, dass eine Strafanzeige nicht vorliege, der Bestätigung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am 8. Juli 2014 gegenüber dem "Wiesbadener Kurier ", dass die Strafanzeige "zwischenzeitlich" eingegangen sei und dem Versand der Eingangsbestätigung am 11. Juli 2014 an den Unterzeichner? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 3. Bezug genommen. Frage 6. Welche Zeitabläufe zwischen dem Eingang einer Strafanzeige und der hausinternen Bearbeitung bei einer Staatsanwaltschaft hält die Landesregierung für erforderlich bzw. gerade noch vertretbar , um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten? Die mit der Fachaufsicht betraute Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass regelmäßig zwischen Eingang einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und anschließender Eintragung durch die Abteilungsleitung sowie Vorlage an den Dezernenten nicht mehr Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/724 3 als zwei Tage vergehen sollten. Bei eilbedürftigen Strafanzeigen ist in den Behörden regelmäßig sichergestellt, dass dieser Zeitraum verkürzt wird. Frage 7. Wann hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des in der Vorbemerkung genannten Sachver- halts von Anfang Mai 2014 Ermittlungen aufgenommen? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass sie die Ermittlungen am 17. Juni 2014 aufgenommen hat. Auf die Vorbemerkung der Ministerin der Justiz wird ergänzend Bezug genommen. Frage 8. Hat die Frankfurter Polizei den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übergeben und wenn ja, wann ist dies erfolgt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3. und 7. Bezug genommen. Frage 9. Ist es seit dem Regierungswechsel in Hessen sowie dem damit verbundenen Wechsel an der Spit- ze des Hessischen Ministeriums der Justiz zu einer generellen Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Strafanzeigen bzw. zu Verzögerungen in Einzelfällen, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt, gekommen? Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlungsbehörden im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz ihre Verfahren grundsätzlich in eigener Verantwortung bearbeiten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass dort über generelle Verlängerungen der Bearbeitungszeiten oder Verzögerungen in Einzelfällen nichts bekannt ist. Die mit der Fachaufsicht betraute Generalstaatsanwaltschaft hat ebenfalls berichtet, dass dort keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Bearbeitungszeiten von Strafanzeigen in der hessischen Justiz nach dem Regierungswechsel verlängert haben. Wiesbaden, 22. September 2014 Eva Kühne-Hörmann