Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 22.07.2014 betreffend Hinweise der Landesregierung für die hessische Gerichtsbarkeit bezüglich des Umgangs mit Medien und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Gibt es einen oder mehrere Erlasse, mit denen die Landesregierung den verschiedenen Gerichten der hessischen Gerichtsbarkeit Hinweise für den Umgang mit den Medien (Presse, Funk, Fernsehen , usw.) gibt? Es gibt keinen Erlass, mit dem die Landesregierung den verschiedenen Gerichten der hessischen Gerichtsbarkeit Hinweise für den Umgang mit den Medien (Presse, Funk, Fernsehen, usw.) gibt. Frage 2. Wenn ja: Welchen Inhalt haben diese bzw. wo sind diese veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zur Frage 1 Bezug genommen. Wiesbaden, 18. August 2014 In Vertretung: Thomas Metz Eingegangen am 3. September 2014 · Ausgegeben am 5. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/725 03. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG