Kleine Anfrage des Abg. Frankenberger (SPD) vom 24.07.2014 betreffend Bundesverkehrswegeplan und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Frühjahr diesen Jahres die Grundkonzeption /Leitlinien des Bundesverkehrswegeplanes, die modernisierte Bewertungsmethodik und die Verkehrsprognose 2030 vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird jetzt die Bewertung der auch von Hessen angemeldeten Projekte vorgenommen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Mit Schreiben vom 27.11.2013 wurden hessische Bundesfernstraßenprojekte beim Bundesverkehrsministerium zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Die Einstufung in die Bedarfsplankategorien (Vordringlicher Bedarf Plus, Vordringlicher Bedarf , Weiterer Bedarf) wird nach der Projektbewertung vom Bund vorgenommen, der auch abschließend über die in den BVWP 2015 aufzunehmenden Projekte entscheidet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Projekte sind angemeldet worden und ist innerhalb der Projekte eine Prioritätenset- zung erfolgt? Dem Bundesverkehrsministerium wurden im Herbst 2013 insgesamt 206 Bundesfernstraßenprojekte zur Bewertung gemeldet. Da der Bund beabsichtigt, bei der Bewertung in manchen Fällen mehrere Projekte zu Streckenzügen zusammen zu fassen, hat sich die Zahl der Maßnahmen laut aktueller Liste auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums (Stand 25.07.2014) auf 148 verringert. Eine Priorisierung innerhalb der Projekte wurde zum Zeitpunkt der Meldung nicht vorgenommen , da das Bundesverkehrsministerium eine eigene Methodik zur Priorisierung verwendet. Vielmehr beabsichtigt die Hessische Landesregierung, nach Vorliegen des ersten Entwurfs des BVWP 2015 die hessischen Bundesfernstraßenprojekte in den Gruppen der vordringlichen Maßnahmen in einer landesinternen Bewertung nach den Kriterien verkehrlicher Nutzen, Zustimmung der betroffenen Kommunen, Planungs- und Genehmigungsfortschritt, Finanzierbarkeit sowie zeitliche Realisierbarkeit zu bewerten und zu priorisieren, um eine Konzentration des Planungs- und Genehmigungsaufwands auf Vorhaben mit einer zeitnahen Umsetzungsperspektive zu erreichen. Frage 2. Sind die Grundkonzeption, die modernisierte Bewertungsmethodik und die Verkehrsprognose 2030 eine geeignete Grundlage, um die angemeldeten Projekte sachgerecht zu bewerten? Die Erstellung des Bundesverkehrswegeplans ist Angelegenheit des Bundes. Da der Bund hierzu u.a. die in der Frage genannten Unterlagen erstellen ließ, geht die Hessische Landesregierung davon aus, dass sie für den Bund geeignete Grundlagen sind, um die angemeldeten Projekte sachgerecht zu bewerten. Wiesbaden, 7. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 25. August 2014 · Ausgegeben am 27. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/729 25. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG