Kleine Anfrage der Abg. Lenders (FDP) vom 25.07.2014 betreffend Börsenfusion und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Zwei Jahre nach dem Verbot der Fusion von Deutscher Börse und New Yorker NYSE Euronext trägt die Börse den Streit mit der EU-Kommission nun vor Gericht aus. Die Deutsche Börse wehrt sich damit juristisch gegen das Verbot der EU-Kommission vom Februar 2012. Die Kommission hatte kartellrechtliche Bedenken und fürchtete, dass ein Quasi-Monopol entstehen könnte. Dagegen klagte die Deutsche Börse, die mehrere Aspekte der Entscheidung für fehlerhaft hält. Ein Urteil fällt erst in einigen Monaten. Wie das Gericht urteilen wird, ist offen. Die Börsenaufsicht des Landes Hessen hatte damals Bedenken angemeldet, musste aber keine Entscheidung mehr treffen, da diese durch die Entscheidung der EU-Kommission obsolet geworden war. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Anfang des Jahres 2011 hatten die Deutsche Börse AG und die NYSE Euronext Inc. in einem sog. Business Combination Agreement die Zusammenlegung ihrer Geschäftsfelder vereinbart. Das Business Combination Agreement sollte nach einer darin enthaltenen Bestimmung gegenstandslos werden, wenn nicht bis zum 31.03.2012 alle erforderlichen Genehmigungen /Nichtuntersagungen vorliegen würden (sog. drop-dead-date). Nachdem die EU-Kommission den Zusammenschluss aus kartellrechtlichen Gründen am 01.02.2012 untersagt hatte, war das Fusionsvorhaben wegen Fristablaufs mit dem 31.03.2012 erledigt. Dieses wird daher auch nicht wieder aufleben und fortgeführt werden, wenn die Entscheidung der EU-Kommission gerichtlich aufgehoben würde. Es müsste vielmehr vollständig neu verhandelt werden. Mittlerweile hat sich die Konzernstruktur der NYSE Euronext Inc. entscheidend geändert. Das Unternehmen wurde Ende 2013 durch die US-amerikanische Terminbörse Interkontinental Exchange (ICE) übernommen. Das frühere Tochterunternehmen Euronext N.V., Betreiber der Börsen Amsterdam , Brüssel, Paris, Lissabon und ehemals der Londoner Terminbörse LIFFE, wurde nach Herauslösung der LIFFE am 20.06.2014 selbst an die Börse gebracht und befindet sich seither zu über 60 % in Streubesitz. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen einer Börsenfusion zwischen Deutscher Börse und NYSE? Die Folgen einer Fusion können nur anhand deren konkreter Ausgestaltung beurteilt werden. Da das frühere Fusionsvorhaben der Deutsche Börse AG mit der seinerzeitigen NYSE Euronext Inc. seit dem 31.03.2012 erledigt ist und der Landesregierung keine neuerlichen Verhandlungen der Deutsche Börse AG mit der NYSE oder deren jetziger Eigentümerin, der ICE, bekannt sind, liegt kein hinsichtlich seiner Folgen beurteilbarer Sachverhalt vor. Frage 2. Wie wird die Landesregierung sich im Falle eines Sieges der Deutschen Börse vor Gericht in Bezug auf die Fusion verhalten? Da das Fusionsvorhaben aus dem Jahre 2011 im Falle einer gerichtlichen Aufhebung der Untersagungsentscheidung der EU-Kommission nicht wieder aufleben kann, besteht auch im Fall eines gerichtlichen Obsiegens der Deutsche Börse AG kein Sachverhalt, der Maßnahmen der Landesregierung unter börsenrechtlichen Gesichtspunkten ermöglichen oder erfordern würde. Eingegangen am 18. August 2014 · Ausgegeben am 20. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/731 18. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/731 Frage 3. Wird die Landesregierung in diesem Falle die Untersagung nach dem Börsengesetz vornehmen? Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Frage 4. Wie würde die Landesregierung diese Entscheidung begründen? Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen. Wiesbaden, 5. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson