Kleine Anfrage des Abg. Kummer (SPD) vom 29.07.2014 betreffend Flughöhe bei Einzelfreigaben bei BIBTI 2L und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort auf die mündliche Frage Nr. 72 in der 14. Plenarsitzung am 24. Juni 2014 sprach Herr Staatsminister Al-Wazir über Einzelfreigaben auf der Abflugroute BIBTI 2L, die Riedstadt-Wolfskehlen überfliegen. Für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr gilt hiernach Flight Level 80, also 8.000 Fuß als Mindesthöhe für diese wenigen Flüge. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Zur Beantwortung dieser Frage wurde eine Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) eingeholt. Diese führt aus: "Per Selbstverpflichtung, welche nicht auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, wurden vor einigen Jahren zur Lärmminderung Mindesthöhen auf Abflugstrecken definiert, die es vor Erteilen einer Einzelfreigabe zu erreichen gilt. Die DFS ist per Gesetz dazu verpflichtet, bereits genehmigte Flugbewegungen sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Daher kann es auch aufgrund der flüssigen Betriebsabwicklung manchmal notwendig sein, Luftfahrzeuge schon vor Erreichen dieser Mindesthöhe für ein Verlassen der jeweiligen Abflugstrecke freizugeben. Dies ist vor allem in der Abendrandstunde ab 22:00 Uhr der sehr hohen Abflugsituation am Flughafen Frankfurt geschuldet. Basierend auf Stichproben können wir Ihnen mitteilen, dass bei denen der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Flugbewegungen vornehmlich meteorologische Begebenheiten sowie Sicherheitsgründe zum Überfliegen von Riedstadt-Wolfskehlen geführt haben. Der Luftraum ist nach § 1 Abs. 1 LuftVG für die Benutzung durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei. Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum wird im Hinblick auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände der Flugverkehr von den Fluglotsen gestaffelt. Diesen stehen bei ihrer Aufgabe, den Luftverkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln , unterschiedliche Mittel zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, jede Anweisung an einen Luftfahrzeugführer einzeln, d.h. per Einzelfreigabe per Funk durchzugeben, können sie auf standardisierte Abfolgen von Bewegungs- und Richtungsanordnungen in Form von Flugverfahren zurückzugreifen, die gem. § 27a Abs. 2 S. 1 LuftVO durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in Verordnungsform festgelegt wurden. § 27a Abs. 1 LuftVO bestimmt jedoch ausdrücklich, dass Flugverfahren nur insoweit anzuwenden sind, als keine abweichende Einzelfreigabe erteilt wurde, und statuiert damit den Vorrang eben dieser Einzelfreigabe. Sie ist damit keine Abweichung von einer Anordnung, wie oftmals angenommen, sondern das Standardinstrument des Fluglotsen zur Überwachung des kontrollierten Luftraums". Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Einzelfreigaben wurden im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 für den Luftraum über Riedstadt-Wolfskehlen in den Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr erteilt? Von der DFS wurde eine Radarauswertung vorgenommen. Anhand dieser lässt sich erkennen, dass in dem besagten Zeitraum aufgrund von Einzelfreigaben 19 Flüge in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über Riedstadt-Wolfskehlen stattgefunden hatten. Eingegangen am 29. September 2014 · Ausgegeben am 1. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/733 29. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/733 Frage 2. Wie hoch war die jeweilige tatsächliche Flughöhe bei den Flügen, für die diese Einzelfreigaben erteilt wurden? Die exakten Uhrzeiten sowie die entsprechende Höhe, die jedem Flug zugeordnet ist, sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Wiesbaden, 27. August 2014 Tarek Al-Wazir Anlage Kleine Anfrage 19/733 Anlage