Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 17.07.2014 betreffend Rechtsverordnung nach § 6 Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann hat die Landesregierung die Rechtsverordnung nach § 6 Hessisches Betreuungs- und Pfle- gegesetz erlassen? Die o.g. Vorschrift ist am 7. März 2012 in Kraft getreten. Mit § 26 Abs. 1 Nr. 3 HGBP wurde die auf der Grundlage des ehemaligen Heimgesetzes erlassene Heimmitwirkungsverordnung in das Landesrecht übernommen mit der Folge, dass sie weiter anzuwenden ist. Frage 2. Sofern eine solche Rechtsverordnung noch nicht erlassen wurde, wann plant die Landesregierung, dies zu tun? Derzeit werden Fragen zur Auslegung und Anwendung des HGBP geklärt. Sobald die praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Gesetzes ausgewertet worden sind, werden diese Eingang in eine entsprechende Rechtsverordnung finden. Wiesbaden, 29. August 2014 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Eingegangen am 2. September 2014 · Ausgegeben am 5. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/735 02. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG