Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 30.07.2014 betreffend Verlängerung Hessisches Sonderzahlungsgesetz (HSZG) und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Das Hessische Sonderzahlungsgesetz vom 22. Oktober 2003 (GVBl. I S. 280) ist befristet bis zum 31. Dezember 2014. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat die Hessische Landesregierung sich noch nicht dazu geäußert, ob sie dieses Gesetz verlängern will. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Hessische Landesregierung ihren Beamtinnen und Beamten auch weiterhin eine Sonderzahlung zu gewähren? Frage 2: Falls ja, wann beabsichtigt die Hessische Landesregierung ein entsprechendes Gesetz dem Hessi- schen Landtag vorzulegen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes ist als Art. 6 Teil des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vom 16. Juni 2014; der Gesetzentwurf ist unter der Drucksachennummer 19/501 im Hessischen Landtag in erster Lesung am 25. Juni 2014 und im Rechtspolitischen Ausschuss am 2. Juli 2014 beraten worden. Frage 3: Falls nein, aus welchen Gründen beabsichtigt die Hessische Landesregierung die Gewährung einer Sonderzahlung nicht fortzuführen? Eine Beantwortung dieser Frage entfällt. Wiesbaden, 13. August 2014 In Vertretung: Werner Koch Eingegangen am 22. August 2014 · Ausgegeben am 28. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/737 22. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG