Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 31.07.2014 betreffend Nichtweiterverfolgung der Planung der Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Am 8. Mai 2014 hatte ich die kleine Anfrage Drucksache 19/380 betreffend der Planung der Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth gestellt. Am Freitag, 27. Juni 2014, wurde mir eine wenig konkrete Antwort mit dem Verweis zugestellt, dass der Abschluss einer Verkehrsuntersuchung unmittelbar bevorstehe. Am Montag, den 30. Juni 2014, wurden die Erkenntnisse der Verkehrsuntersuchung, die entgegen der Fragestellung noch nicht Bestandteil der Antwort auf die kleine Anfrage 19/380 waren, in der Gemeinde Hasselroth vorgestellt. Vor diesem Hintergrund stelle ich Frage 1 und bitte erneut um die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 der Kleinen Anfrage 19/380 vor dem Hintergrund der nun vorliegenden Verkehrsuntersuchung. Frage 8 ist eine neue Fragestellung. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Am 30.06.2014 wurde ein Gespräch mit der Gemeinde Hasselroth und der Bürgerinitiative Pro Ortsumgehung geführt, bei dem es um die Aussichten einer Fortsetzung der Planung einer Ortsumgehung Hasselroth (L 3339) ging. Als Ergebnis wurde den Gesprächsteilnehmern mitgeteilt, dass das Bauvorhaben keinen geeigneten, zweckmäßigen Lösungsansatz darstellt und die Voraussetzungen für eine bauliche Realisierung nicht gegeben sind. Um zu dieser Entscheidung zu gelangen, bedurfte es einer umfassenden Ermittlung und Bewertung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung aktueller Randbedingungen. Ausgangspunkt für die Überlegung, die Ortsumgehung Freigericht und Hasselroth im Zuge der L 3339 und L 3269 als mögliche "Teilortsumgehung Hasselroth" fortzusetzen, war die Frage, ob mit der verbleibenden Maßnahme hinreichende verkehrliche Entlastungswirkungen für die Gemeinde Hasselroth zu verzeichnen sind und der bisherige Verfahrensgang fortgesetzt werden kann. Dabei stand von Anfang an im Raum, dass Voraussetzung für den Bau einer Ortsumgehung an Landesstraßen neben einer befürwortenden Beschlusslage der Gemeindegremien, das Vorliegen einer hinreichend verkehrlich wirksamen und gleichzeitig wirtschaftlich baulichen Lösung ist. Zur Beantwortung dieser Fragestellung ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden, die ergab, dass nennenswerte Entlastungswirkungen nur durch einen Planfall erzielt werden können , bei dem als verkehrslenkende Maßnahme die L 3339 zwischen Somborn und Gondsroth unterbrochen ("abgehängt") und östlich von Gondsroth auf die K 902 geführt wird. Durch diese Lösung werden die Verkehrsteilnehmer der Relation "Raum Freigericht - Raum Frankfurt" zu signifikanten Umwegen gezwungen, was mit einer Zunahme der Fahrleistung, einer Zunahme an Emissionen und durch verlängerte Fahrzeiten im übergeordneten Straßennetz mit einem entsprechendem Zeitverlust einhergeht. Diese Umwege lassen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein geringes Nutzen-Kosten-Verhältnis erwarten. Gleichzeitig ist mit dieser Lösung in anderen Ortslagen eine Verkehrszunahme zu erwarten. Aus planungsrechtlicher Hinsicht müssten aufgrund der geänderten verkehrlichen Wirkungen und neu definierten Planungsziele Planungsschritte in Gang gesetzt werden, die dem Abwägungsgebot ausreichend Rechnung tragen. Aufgrund des geänderten Wirk- und Untersuchungsraumes wäre die Durchführung einer Alternativenprüfung und weitere Planungsbeiträge bestehend aus umwelt-, naturschutzfachlichen Untersuchungen, technischen Entwurfsplanungen usw. erforderlich. Eingegangen am 7. Oktober 2014 · Ausgegeben am 13. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/742 07. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/742 Sowohl die weitere Planung des Projekts als auch die spätere bauliche Umsetzung erfordern erhebliche Finanzmittel. Die Hessische Landesregierung hat sich für eine konsequente Haushaltskonsolidierung entschieden. Erhöhungen der Mittelansätze im Landesstraßenbau sind daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Aufgrund der hohen Erhaltungsverpflichtungen im Landesstraßennetz und dem Bedarf an Planungsressourcen für die Bearbeitung der Erhaltungsprojekte des Bundes im Bundesfernstraßenbereich lassen sich selbst bei konstanter Mittelausstattung im Landesstraßenbau derzeit keine Finanzierungsperspektiven für die Planung und den Bau von neuen Ortsumgehungen aufzeigen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann genau lagen der Landesregierung die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor, die prü- fen sollte, ob mit einem Teilprojekt der ursprünglichen Umgehung Freigericht/Hasselroth Entlastungswirkungen in den Ortsteilen der Gemeinde Hasselroth erzielt werden könnten? Dem Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) lagen zum 04.03.2014 Ergebnisse zu Berechnungen einzelner Planfälle und Modellrechnungen vor. Hierbei handelt es sich um ein "reines Zahlen- und Kartenwerk", das erst noch einer Bewertung zugeführt werden musste. Am 12.06.2014 wurde dem HMWEVL durch Hessen Mobil ein Erläuterungsbericht vorgelegt, der die Planfälle im Einzelnen näher beschreibt und eine Bewertung ermöglicht. Da allein mit den Erkenntnissen aus der Verkehrsuntersuchung die Fragen 2 bis 7 der Kleinen Anfrage 19/380 nicht beantwortet werden konnten, war es erforderlich, im Rahmen einer umfassenden Betrachtung und Bewertung auch Fragen zur Finanzierung, der Baurechtsschaffung, insbesondere zum Planungs- und Verwaltungsrecht zu berücksichtigen. Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Gemeinde Hasselroth sowie der entspre- chenden Bürgerinitiative nach einer Entlastung der Gemeinde vom Durchgangsverkehr durch eine reine Ortsumgehung Hasselroth? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Mit welchem Verkehrsaufkommen·rechnet die Landesregierung für Hasselroth nach der Fertig- stellung der Bahnüberführung an der K 903 zwischen Gründau und Hasselroth? Eine verkehrliche Abschätzung auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung Hasselroth zeigt, dass der Bau der Bahnüberführung die Belastung der K 903 um ca. 2.800 Kfz/24 gegenüber dem heutigen Niveau erhöhen wird. Die neue Bahnüberführung hat zur Folge , dass der Verkehr direkt zur A 66 geführt wird und eine Verkehrsentlastung auf der L 3339, der L 3269 und der K 862 bewirkt. So sinkt die Belastung der Ortsdurchfahrt von Hasselroth /Neuenhaßlau im Verlauf der L 3339 um 800 Kfz/24 h, im Verlauf der L 3269 sogar um 1.100 Kfz/24 h. Die Belastung der Ortsdurchfahrt von Hasselroth/Niedermittlau bleibt auf dem heutigen Niveau. Lediglich auf der L 3339 in der Ortsdurchfahrt von Hasselroth/Gondsroth steigt die Belastung geringfügig um 300 Kfz/24 h an. Frage 4. Welche Lärmhöchstwerte werden zurzeit auf der L 3339 in Gondsroth erreicht? Im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth, war eine Berechnung in Bezug auf eine Lärmbelastung im Zuge der L 3339 in Gondsroth nicht erforderlich und daher auch nicht vorgenommen worden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wie hoch die Lärmbelastung ausgehend von der L 3339 in Gonsdroth ist. Frage 5. Mit welchen Lärmhöchstwerten ist zukünftig auf der L 3339 in Gondsroth zu rechnen? Im Zuge der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr (Hessen, Stufe 2) ist Hessen Mobil seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahme wird derzeit erarbeitet. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu möglich, mit welchen Lärmhöchstwerten zukünftig auf der L 3339 in Gondsroth zu rechnen ist. Frage 6. Was spricht für eine Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/742 3 Frage 7. Was spricht gegen eine Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 8. Unter welchen Bedingungen könnte die ursprüngliche Planung einer Ortsumgehung L 3339/ L 3269 Freigericht-Hasselroth, die Jahrzehnte lang geplant wurde, wieder aufgenommen werden ? Eine Wiederaufnahme der ursprünglichen Planung Ortsumgehung L 3339/L 3269 Freigericht - Hasselroth setzt einen zustimmenden Beschluss der Gemeindevertretung, eine Finanzierungsperspektive aus den Mitteln des Landesstraßenbauhaushalts und ausreichende Planungsmittel voraus. Wiesbaden, 24. September 2014 Tarek Al-Wazir