Kleine Anfrage des Abg. Weiß (SPD) vom 04.08.2014 betreffend Betriebsbeschränkungen für den Schienenverkehr im Rheintal und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: 1. Der Kreistag fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, umgehend eine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr (Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen ) zu schaffen. Die Hessische Landesregierung und der Hessische Landtag werden aufgefordert, diese Initiative zu unterstützen. 2. Mit der speziellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage muss es möglich sein, ab 2016 Nachtfahrverbote für Güterzüge anzuordnen, die nicht auf die modernste Bremstechnik umgerüstet sind. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Gesundheitsschutz für die hoch belastete Bevölkerung im Rheintal geleistet werden . Gleichzeitig soll der Umrüstungsprozess für lärmärmere Güterzüge beschleunigt werden. 3. Die spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Schienenverkehr sollte - wie in der Schweiz - so ausgestaltet werden, dass ab 2020 ein Betriebsverbot für laute Güterzüge erfolgt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Der Hessische Landtag hat bereits mit der Entschließung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN und FDP betreffend "Bahnlärm spürbar reduzieren - Lärmschutzmaßnahmen zügig umsetzen" (Drs 19/378) die Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für Betriebseinschränkungen gefordert. Auf Initiative des Landes Hessen haben Mitglieder der Landesregierungen von Hessen, Rheinland -Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits im April 2014 Herrn Bundesverkehrsminister Dobrindt gemeinsam angeschrieben und auf das Gutachten "Die Zulässigkeit von Geschwindigkeits- und Durchfahrtsbeschränkungen für laute Güterzüge im Mittleren Rheintal aus der Warte des Deutschen und Europäischen Rechts", das Herr Prof Dr. Kramer, Universität Passau, erstellt hat, hingewiesen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Betriebsbeschränkungen grundsätzlich als solche mit dem deutschen als auch mit dem europäischen Eisenbahnrecht vereinbar sind. In ihrem o.g. Schreiben haben die Länder darum gebeten, dass der Bund die Umsetzung möglicher Betriebsbeschränkungen gemeinsam mit den Ländern in einer hierfür einzurichtenden Arbeitsgruppe prüft. Herr Bundesminister Dobrindt äußert in seiner Antwort vom Juni 2014 Zweifel an der Rechtsauslegung des Gutachters und sieht die Gefahr, dass etwaige Betriebsbeschränkungen einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten würden. Herr Minister Dobrindt weist darauf hin, dass sein Haus bereits an einer sicheren Rechtsgrundlage arbeite. Die Hessische Landesregierung begrüßt die Aktivitäten der Bundesregierung und wird sich in engem Dialog mit dem Bundesverkehrsministerium für eine zügige Umsetzung im Sinne der schutzbedürftigen Anwohner einsetzen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es erforderlich ist, für Betriebsbeschränkungen im Schienenverkehr eine spezielle bundesgesetzliche Ermächtigung zu schaffen? Auch wenn das Gutachten von Herrn Prof. Kramer rechtliche Argumentationslinien aufzeigt, Betriebsbeschränkungen nach gültigem Eisenbahnrecht zu erlassen, bestehen im BMVI Zweifel an deren Zulässigkeit. Es entsteht die Gefahr, dass eine strittige Rechtsauslegung zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über etwaige Betriebsbeschränkungen führen könnte. Die Hessische Landesregierung kann sich nicht über die Rechtsauffassung des Bundes hinweg- Eingegangen am 9. September 2014 · Ausgegeben am 12. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/751 09. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/751 setzen, da mögliche betriebliche Regelungen in seiner ausschließlichen Zuständigkeit liegen. Die Landesregierung appelliert daher an den Bund und bietet ihm ihre Hilfe an, um schnellstmöglich eine spezielle bundesgesetzliche Ermächtigung für Betriebsbeschränkungen zu schaffen. Frage 2. Unterstützt die Landesregierung die Forderung des Kreistages des Rheingau-Taunus-Kreises, dass ab 2016 auf der Grundlage einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung ein Nachtfahrverbot für Güterzüge verfügt werden sollte, die nicht über eine moderne Bremstechnik verfügen? Die Hessische Landesregierung fordert im Interesse der hochbetroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an den überlasteten Güterverkehrsstrecken die Möglichkeit von Betriebsbeschränkungen wie beispielsweise Nachtfahrverboten für Güterzüge. In Abwägung mit den bisher uneingeschränkten Netzzugangsrechten der Transportwirtschaft müssen die Schutzinteressen der Betroffenen ein stärkeres Gewicht erhalten. Gleichzeitig müssen praktikable Regelungen für das Abstellen oder Umleiten der Wagen, die verschärfte Zugangsvoraussetzungen nicht einhalten, getroffen werden. Die Hessische Landesregierung sieht die Notwendigkeit, dass derartige Regelungen von der EU-Kommission notifiziert werden. Eine - im Interesse der Betroffenen kurz zu bemessende - Übergangsfrist sollte den betroffenen Unternehmen eine Umstellung des Wagenparks und der Logistik ermöglichen. Die Landesregierung fordert, dass Nachtfahrverbote vor diesem Hintergrund so schnell wie möglich erlassen werden. Frage 3. Sollte nach Auffassung der Landesregierung ab 2020 ein Betriebsverbot für Güterzüge verhängt werden, die nicht auf die moderne Bremstechnik umgerüstet sind? Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass ab 2020 ein Betriebsverbot für Güterzüge verhängt werden sollte, die nicht auf die moderne Bremstechnik umgerüstet sind. Wiesbaden, 21. August 2014 Tarek Al-Wazir