Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Decker (SPD) vom 04.08.2014 betreffend der Arbeitsmarktprogramme des Wirtschaftsministeriums und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. a) Welche Aufträge mit welchem finanziellen Volumen haben seit 2008 das Institut für berufli- che Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS) und das Bildungswerk der hessischen Wirtschaft erhalten? Seit 2008 wurde an INBAS der Auftrag "Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb" (QuABB) vergeben. Das finanzielle Volumen des Auftrages beläuft sich von 2008 bis Mitte 2015 auf rund 9,9 Mio. € ESF- und Landesmittel, davon entfallen rund 3,2 Mio. € auf die bei INBAS angesiedelte Koordinierungsstelle, rund 6,7 Mio. € entfallen auf die Ausbildungsbegleiter in den Regionen. Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft hat keinen Auftrag erhalten. Frage 1. b) Nach welchem Verfahren und welchen Kriterien wurden die Mittel jeweils vergeben? Dem Auftrag QuABB ging ein europaweites Vergabeverfahren voraus, welches durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf Basis der Richtlinien des HMWVL zur Hessischen Qualifizierungsoffensive/Förderung der beruflichen Erstausbildung durchgeführt wurde. Da es sich bei QuABB um ein hessenweit angelegtes Programm handelt , wurde ein wirtschaftsnaher Träger, der in der Lage ist, hessenweite Prozesse zu gestalten und zu steuern, ausgewählt. Die Transparenz wird über einen zweimal pro Jahr stattfindenden Projektbeirat sichergestellt, an dem auch Externe mitwirken. Frage 2. a) Worin besteht der Unterschied in der Anerkennungsberatung der langjährig tätigen MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer), der JMD (Jugendmigrationsdienst), der GFH (Garantiefonds Hochschule) zu der Tätigkeit des neu geförderten Projekts MoAB (Mobile Anerkennungsberatung) durchgeführt von INBAS? Bei der Beratung im Projekt MoAB wie auch bei den beiden weiteren im Bundesprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) geförderten Beratungsprojekten bei den Trägern beramí in Frankfurt und Caritas in Kassel handelt es sich um eine Fachberatung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Sie erfolgt durch Expertinnen und Experten , die genau auf dieses Thema spezialisiert sind, indem sie Wissen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen vorhalten. Die Ratsuchenden werden im Prozess der Entscheidung zu einem Anerkennungsverfahren, beim Anerkennungsverfahren selbst und danach bedarfsorientiert begleitet und unterstützt. Weitere Themen und Möglichkeiten für Ratsuchende können zwar in der Beratung angesprochen werden (z.B. arbeitsrechtliche und familiäre Angelegenheiten usw.), es findet jedoch hierzu lediglich eine Erstinformation und Verweisberatung statt. Die Beratungsleistungen der MBE und der JMD umfassen vielfältige Themen wie Integration und Bildung, Umgang mit Behörden und Institutionen, Zuwanderungsgesetz, Aufenthaltsrecht, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Familien-, Sozial- und Rentenangelegenheiten, Suche nach Arbeit und Wohnung, familiäre Angelegenheiten, Leben in Deutschland. Die Anerkennungsberatung der MBE und JMD ist hier nur ein Beratungsthema unter vielen weiteren. Eingegangen am 12. September 2014 · Ausgegeben am 17. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/752 12. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/752 Der GFH berät ausschließlich junge Zuwanderinnen und Zuwanderer, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten. Die Anerkennungsberatung im Projekt MoAB verweist Ratsuchende mit Fragen außerhalb des Themas Anerkennung an die JMD oder MBE, diese haben wiederum die Möglichkeit, ihre Ratsuchenden bei Fragen zur Anerkennung an die Expertinnen und Experten der spezialisierten Anerkennungsberatung zu verweisen. Die Anerkennungsberatung ergänzt also die Angebote der MBE und JMD durch spezifische Beratung zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen . INBAS wurde nach einem Interessenbekundungsverfahren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesagentur für Arbeit mit der Übernahme der Koordinierung des Landesnetzwerks IQ zum 01.01.2013 betraut unter der Auflage, das Beratungsangebot zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in Hessen auszubauen. Bei MoAB handelt es sich nicht um ein neu gefördertes Projekt, es wurde vielmehr im Rahmen des IQ-Netzwerkes von BMAS in Abstimmung mit BMBF und der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (Bewilligungsbescheid vom 10.10.2013) und wird zunächst bis Ende 2014 aus Bundesmitteln finanziert. Das Projekt MoAB wurde aufgrund der Expertise des Instituts bei INBAS angesiedelt und entsprechend konzipiert mit dem Ziel, in Abstimmung mit den Landesministerien, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und den Regionen eine hessenweite Struktur für mobile Anerkennungsberatung aufzubauen. Frage 2. b) Welche Qualifikationsnachweise wurden von INBAS erbracht? INBAS verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise aus Projekten zu arbeitsmarktrelevanten Fragen und zu Projekten mit dem Ziel des Strukturaufbaus in unterschiedlichen Kontexten. Kernkompetenzen des Instituts liegen darüber hinaus in der Arbeitsmarktintegration von verschiedenen Zielgruppen und der lokalen und regionalen Entwicklung mit Fokus auf die berufliche Bildung. Nicht zuletzt durch die Koordination des Hessischen Landesnetzwerkes IQ besteht zudem Feldkenntnis im Bereich Migration und Integration. Frage 3. Wie wird die Einführung einer Doppelstruktur mit der Institutionalisierung von MoAB - auch gegenüber IQ-Netzwerk - begründet? Mit MoAB wird keine Doppelstruktur eingeführt, es handelt sich vielmehr um ein Teilprojekt des IQ-Netzwerkes/Landesnetzwerkes Hessen. Durch das Projekt MoAB wurde eine wohnortnahe Anerkennungsberatung zur Gleichwertigkeitsfeststellung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse etabliert. Die Förderung erfolgt nicht durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, sondern durch das BMAS in Abstimmung mit BMBF und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Förderprogramms IQ-Netzwerk. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wirkt gemeinsam mit dem für das Hessische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen /Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HBQFG) federführend zuständigen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in der Steuerungsgruppe des Projekts MoAB mit. Ziel ist es, eine für Hessen langfristig sinnvolle und tragfähige Struktur zu entwickeln und zu einem zielgerichteten Einsatz der Bundesmittel beizutragen. Der Aufbau von Doppelstrukturen wird hierdurch vermieden. Der Aufbau der Anerkennungsberatung in Hessen ist im HBQFG enthalten. Mit Hilfe von MoAB kann der innerhalb des HBQFG formulierte Anspruch einer persönlichen Anerkennungsberatung sichergestellt werden. Wiesbaden, 11. September 2014 Tarek Al-Wazir