Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 01.08.2014 betreffend Gefangenenhilfe in Hessen und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Gefangenenhilfevereine gibt es in Hessen? In den hessischen Justizvollzugsanstalten sind insgesamt 20 eingetragene Vereine tätig, die das Ziel der Hilfe und Unterstützung von Strafgefangenen in verschiedenen Themenbereichen haben. Frage 2. Seit wann existieren diese Vereine? Der älteste Verein (Verein Soziale Hilfe e.V. Kassel, ehemals unter dem Namen "Verein zur Fürsorge für entlassenen Strafgefangene im Regierungsbezirk Cassel") wurde im Jahr 1885 gegründet . Der jüngste Verein (Albert-Krebs-Verein e.V. - Förderverein der JVA Hünfeld -) wurde im Jahr 2009 gegründet. Die übrigen Vereine wurden in der Zeitspanne von 1949 bis 2009 gegründet . Frage 3. Wer sind die Träger der einzelnen Vereine? Die Vereine werden durch die jeweiligen Mitglieder ohne weitere Trägerschaften getragen. Vereinzelt sind Vereine in sozial orientierten Dachverbänden eingebunden. Frage 4. Wie unterscheiden sich ihre Tätigkeitsschwerpunkte? Die Tätigkeitsschwerpunkte der Vereine liegen in folgenden Themenbereichen: - Unterstützung von allgemeiner, schulischer und beruflicher Bildung, - Übergangsmanagement und Entlassenenhilfe, - Wohnraumerhalt und -vermittlung, - Unterstützung bei der Wiedereingliederung - kulturelle Angebote, - künstlerische Angebote, - sportliche Angebote, - Gesprächsangebote, - Familienzusammenführung, - in der Frauenanstalt insbesondere Unterstützung des Erhaltens der Mutter-Kind-Beziehung. Es werden sowohl Gruppenangebote als auch Einzelbetreuung angeboten. Projekte in den Vollzugsanstalten werden ggf. durch Sach- und Finanzspenden unterstützt. Eingegangen am 18. September 2014 · Ausgegeben am 22. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/753 18. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/753 Frage 5. In welchen Vereinen und inwieweit sind jeweils Bedienstete der Justizvollzugsanstalten involviert? Es liegen keine umfassenden statistischen Werte vor. Jedoch ist von zehn Vereinen bekannt, dass auch Bedienstete aus Vollzugsanstalten Mitglieder sind. In fünf Vereinen sind Bedienstete aus Vollzugsanstalten im Vorstand vertreten. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Gefangenenhilfevereine? Die Arbeit der Gefangenenhilfevereine stellt aus Sicht der Landesregierung eine wertvolle Ergänzung in der Betreuung der Gefangenen dar. Durch ihre Unterstützung kann diese vielfach intensiviert und durch zusätzliche Angebote bereichert werden. Zudem besteht für die Gefangenen die Möglichkeit des persönlichen Austausches mit externen Ansprechpartnern. Frage 7. Werden die Vereine wirtschaftlich durch die Landesregierung unterstützt? Die Vereine werden durch die Mitgliederbeiträge und im Wesentlichen durch Spenden getragen. Es erfolgen auch Zuweisungen aus eingenommenen Bußgeldern und Geldstrafen durch die zuständigen Behörden. Zudem kann auf Antrag eine Förderung aus den sog. Toto-und Lottomitteln (Landestronc) erfolgen. Wiesbaden, 1. September 2014 In Vertretung: Thomas Metz